Beiträge von Martin Reicher

    Da müsste McD erstmal die Nährwerte des neuen McChicken Classic (wieder) veröffentlichen. Als ich denen geschrieben habe, dass ein Produktgewicht von 96 g, 235 kcal und 6-7 g Fett/Eiweiß wohl nicht stimmen können, sind die Angaben schnellstens verschwunden :D


    Für mich sieht es so aus als hätte man bei den Angaben das Fleisch vergessen. Das könnte wiederum dafür sprechen, dass es ggü. dem alten McChicken verändert wurde (sonst hätte man die Daten noch).


    Ich möchte auch behaupten, dass das Fleisch früher möglicherweise etwas dicker war. Aber mit den Jahren der Abstinenz kann man das kaum sicher beurteilen.

    Das sind halt dann so Dinge die man sich vorher überlegen muss wenn man sich 24 Monate bindet. Aber ohne ordentliche Auszahlung deinerseits wird dir hier niemand so einen Vertrag abnehmen. Vorallem weil er nichts besonderes ist wie das z.B. ein uralter Datenvertrag ohne Drosselung wäre

    Es hat doch keiner behauptet dass diese Programme analog empfangen werden können.
    Kabel Deutschland (und andere wohl auch) wollen ihren Kunden allerdings "digitale" Kabelanschlüsse verkaufen, das Wort ist schon ein Witz, denn die digitalen Programme bekommt jeder - auch ohne "digitalen Kabelanschluss".
    Um mehr Geld zu kassieren (und vermutlich auch um Schwarz-Seher leer ausgehen zu lassen), erhebt man für den digitalen Empfang Zusatzgebühren, nur dann bekommt man eine Smartcard um die grundverschlüsselten Sender empfangen zu können.
    Nur das Zwangs-PayTV (auch "öffentlich-rechtlich" genannt) besteht darauf, dass ihre Sender nicht grundverschlüsselt werden dürfen. Folglich sind sie auch ohne Extrakosten digital zu empfangen.

    Anhand von so einer Aufzeichnung hat man allerdings weder den Schalldruckpegel der am Ohr auftrat gemessen (je nach Lautstärkeeinstellung unterschiedlich!). Ebenso ist die Empfindlichkeit für derartige Krankheiten bei jedem Menschen unterschiedlich. Insofern kann man auch nicht sicher sagen, dass eine Schalleinwirkung das Krankheitsbild hervorruft.


    Zudem dürfte eine Aufzeichnung eines Gespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners meines Wissens nicht rechtmäßig. Und wenn bereits zu Beginn des Gespräches "gepfiffen" wurde, kann die Einwilligung noch nicht erfolgt sein.

    Da stellt sich doch schon die Frage, ob man überhaupt objektiv nachweisen kann, dass eine Person DIESEN gesundheitlichen Schaden hat. Ich denke, man ist hier nur auf die Angaben des Geschädigten angewiesen - dieser könnte dann auch lügen.


    Das nächste: Das Headset des Callcenter-Mitarbeiters lässt sich in der Lautstärke regeln, hat man dieses ggf. schon ohnehin sehr laut eingestellt, wird ein richtig lautes Geräusch vielleicht auch so laut, dass Ohrschäden drohen. Das ist bei Kopfhörern ja nicht anders.