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Also haben wir doch schon wieder einen Knackpunkt: Ich muss jetzt ISDN nehmen (sonst kann ich ja nicht mehr als eine Rufnummer portieren) und soll dann schon wieder 60 Euro zahlen für die Umstellung auf IP?
Kann der Kunde auf der Telekomseite irgendwo verbindlich nachlesen, wann er zu welchen Konditionen wechseln kann?
Ich finde das ganze extrem undurchsichtig.
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Butterfly Effected hat mir heute nach rund 2 Wochen (statt 3 Tagen) per E-Mail mitgeteilt, dass ich die zusätzlichen Freikarten entsorgen (!) oder nutzen könne.
Kein Wort der Entschuldigung oder eine Erklärung warum dreimal so viele Karten bestellt wurden wie beauftragt.
:flop:
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Ich habe mich heute in einem Telekom Shop beraten lassen, der Mitarbeiter schien auch kompetent.
VDSL geht als Standard, Universal oder IP-Anschluss. Wenn du versuchst auf der Telekom-Homepage dass C&S Comfort VDSL zu bestellen und dabei Komplettwechsel eingibst, dann wird in einem der folgenden Schritte angezeigt, dass dieser Anschluss nicht bestellbar ist und du Standard oder Universal wählen musst.
Im Telekom Shop gab es also dieselbe Auskunft wie hier im Thread: Man muss zwingend den analogen Anschluss (oder ISDN für 4 Euro Aufpreis!) bestellen. DAnn kann erst nach 3 Monaten ein Wechsel in den IP-Tarif beauftragt werden. Und auch meine Bedenken wurden bestätigt: Sollte es nach 3 Monaten keine entpsrechenden Aktionen (wie 39,95 statt 44,95 und auch noch VDSL50 gratis) geben, wirds gleich mal 10 Euro teuerer. Nicht zu vergessen auch, dass die Vertragslaufzeit wieder neu anfängt. Also sind wir dann bereits bei 27 Monaten.
edit: Noch eine Frage an das Nictotel-Team
Im Juni-Thread habt ihr einem anderen Mitglied geantwortet, dass ein Wechsel von Kabel Deutschland zur Telekom als "Komplettwechsler" gezählt wird.
Wenn ich nun Rufnummern von Sipgate portiere, müsste ja gleiches gelten. Denn sipgate ist wie Kabel Deutschland auch kein DSL-Anschluss. Laut Homepage der Telekom gibt es die Wechselgutschrift allerdings nur, wenn man mit einem DSL-Anschluss wechselt.
Was stimmt nun?
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Bleibt eigentlich nur die Bundesnetzagentur...
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Wann muss denn der Vertrag beginnen? Mein derzeitiger Anschluss läuft noch bis Oktober.
Als Wechselkunde kann ich ja leider keinen IP-Anschluss bestellen und müsste somit schon mal 3 Monate warten. Ich sehe hier allerdings auch die Gefahr, dass ein Tarifwechsel z.B. zum Wegfall der kostenlosen VDSL50-Option führt. Oder sind diese Bedenken unbegründet?
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Müsste man Einträge im FPP nicht auch zu Gesicht bekommen, wenn man eine Auskunft bei Bürgel anfordert? Denn dieses Unternehmen betreibt ja den FPP.
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Es ist nicht auf einen speziellen Markt beschränkt. Es gibt allerdings auch Märkte wo die Aktion nur zwischen 18 und 20 oder 16 und 20 Uhr gilt.
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So eine Steckerleiste hat sicherlich keinen blitzstromtragfähigen Ableiter, also kein Schutz ggü. Blitzeinschlägen.
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Das macht praktisch keinen Unterschied.
Ich würde mir das Geld für Überspannungsschutzgeräte für die Satellitenkabel sparen sofern du nicht gerade in einem sehr blitzschlaggefährdeten Gebiet wohnst... Ein entsprechendes Schutzgerät wie z.B. der DEHNgate DGA GFF TV kostet ca. 80 Euro und erfordert auch eine entsprechende Erdung (min. 4 mm² Kupfer).
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Hornbach behauptet in der Tiefpreisgarantie (http://www.hornbach.de/cms/de/…preis/dauertiefpreis.html)
Zitat
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Davon, dass es den Konkurrenten im eigenen Bundesland oder Landkreis geben muss steht da nichts - im Gegenteil, sie sprechen von Deutschland.