Eine Mücke? Gibts doch zu Hauf, die Viecher...
Beiträge von Martin Reicher
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1. Die Sitzplatzreservierung kann bis 10 min vor Abfahrt vorgenommen werden. Für diese Express-Reservierungen steht allerdings teilweise nur ein recht kleines Kontingent zur Verfügung.
2. Das ist nicht richtig: Im Reservierungsentgelt ist EINE Anschlussreservierung enthalten. Will ein Kunde mehr als zwei Fernverkehrszüge nutzen und in jedem einen Sitzplatz reservieren, fällt das Reservierungsentgelt entsprechend öfter an.
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Sofern es sich um ein Verschulden der Bahn handelt, dass der RE oder die S-Bahn ausgefallen/verspätet ist, darf der Kunde selbstverständlich ohne jeglichen Aufpreis die Verbindung nutzen mit der er am schnellsten an sein Ziel kommt!
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Die Eingabemöglichkeit von Adressen in der Reiseauskunft dient dazu, dass der Kunde eine komplette Verbindung inkl. Bussen, U-Bahnen etc. auch von anderen Verkehrsanbietern angeboten bekommt. Wie dort auch zu lesen ist, sind gewisse Teilstrecken nicht im Fahrpreis enthalten.
Am Abgangsort ist die Fahrtkarte nicht in Bussen gültig (außer es handelt sich jetzt von DB Stadtverkehr eigenwirtschaftlich betriebene Linien), für den Zielort ist bei BahnCard-Kunden kostenlos die City-Option inklusive, damit kann man in 118 Städten kostenlos den ÖPNV für eine Anschlussfahrt nutzen. Kunden ohne BahnCard können City mobil mitbuchen, das gibt es zu unterschiedlichen Konditionen derzeit in 72 Städten.
Mit gewissen Tricks kann man auch durchaus noch den günstigsten Sparpreis bekommen während in der normalen Verbindungssuche die schnellst mögliche Verbindung ausgebucht ist. Die gewünschte Verbindung hast du uns bis jetzt ja nicht verraten.
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Zitat
Original geschrieben von Buzzwords
Wie unterschiedlich Reservierung(spflicht) und Zugbindung innerhalb von Europa noch gehandhabt wird, kann man recht gut ablesen z.B. beim "Europa-Spezial" für ab 39,- Euro:
auf deutscher Seite gibt es da eine Zugbindung, in Österreich / Schweiz nicht - und das, obwohl alle 3 Staaten zur "Rail Plus"-Allianz gehören...
Der - durchaus günstige - Preis erlaubt also, sobald man die Grene passiert hat, die Fahrt zu unterbrechen, um sich meinetwegen Zürich anzuschauen und erst am nächsten Tag nach z.B. Genf weiterzufahren.RAILPLUS ist nichts anderes, als dass RAILPLUS-Inhaber für Auslandsanteile von internationalen Fahrkarten 25% Rabatt erhalten. Frankreich gewährt diesen Vorteil z.B. auch nur für Menschen < 26 Jahren oder > 60 Jahren. Für Binnenverkehre im Ausland gibts gar keinen Rabatt. Mit einer Allianz hat das also gar nichts zu tun - im Gegensatz zu Railteam dem Zusammenschluss von einigen europäischen Bahnen im Hochgeschwindigkeitsverkehr.
Auch beim Europa-Spezial kann man in Deutschland seine Reise unterbrechen. Die Zwischenstation braucht nur in der Buchung angegeben zu werden inkl. der gewünschten Verweildauer. Man ist allerdings weiterhin an die gebuchten Züge gebunden, dazu hat man sich aus Gründen der Auslastungssteuerung entschieden.
Andere Länder haben nunmal ein anderes Tarifsystem, die ÖBB kennt z.B. keine Aufpreise für ICE und Railjets, es gibt nur einen Preis für die S-Bahn bis hin zum Schienenflugzeug. Dafür gibts dann so lustige Aufpreise für ein ÖBB Business Abteil oder die Premium Class im RJ - sowas kennt man in Deutschland nicht. -
Beim Rücktritt natürlich nicht, da wäre man ja auch dumm, wenn man auf Rücktritt besteht.
Man muss natürlich schon Nacherfüllung verlangen. So wie ich KX250 verstanden habe, gibts aber für Amazon nur ein neues Gerät wenn es auch auf Lager ist, ansonsten nur Geld zurück. In dem von mir geschilderten Fall wäre Geld zurück allerdings eine schlechte Lösung.
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Und was macht man, wenn Amazon nicht sofort Neuware zur Verfügung hat? Evtl. war das Produkt ja beim Kauf extrem günstig, erstattet Amazon dann auch problemlos den entstandenen Schaden (Kunde muss Produkt zu höherem Preis bei anderem Händler kaufen)?
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Bei Amazon brauchst du ja bloß in deinem Kundenmenü eine Reklamation eingeben und bekommst den Rücksendeaufkleber. Für die Erstattung der Verpackungskosten dürfte es standardmäßig kein Prozedere geben - nach Gesetzeslage müssen sie die aber erstatten.
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Da der Hersteller (außer er ist auch der Verkäufer) dir gegenüber keine Gewährleistungspflicht hat, fallen jegliche Ansprüche aus diesem Bereich schon mal flach. Was der Hersteller im Rahmen seiner etwa bestehenden Garantieansprüche regelt, ist seine Sache bzw. in den Garantiebedingungen festgehalten. Die Garantie kann sich z.B. auch ausschließlich auf Arbeitszeit - allerdings keine ERsatzteile beziehen.
Hättest du die Gewährleistungsansprüche da geltend gemacht, wo du sie auch hast - ausschließlich beim Verkäufer - so hätte er auch alle Material-, Wege- und Transportkosten übernehmen müssen.
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Auch falsche Rechnung, denn ohne subventioniertes Endgerät hat 1&1 keine Mindestlaufzeit. Rechnet man mit Mindestlaufzeit, so darf man auch die Subvention des Wildfire abziehen - o2o ist ja praktisch nicht subventioniert.