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Matze 929: das ist bei ihm doch längst gelaufen... hast du das Posting überhaupt mal durchgelesen?
nokia*night*
du musst dann nur noch Begründung und Lebenslauf schicken. Ausführlicher Lebenslauf heißt IMHO nur, dass er die wichtigsten Stationen in deinem lebensweg enthalten soll. Also wenn du hinschreibst Geburt und Schulabschluss dann ist das nicht genug.
Rein muss: Geburt, evtl. mit Eltern und deren Beruf, evtl. Kindergarten (wenn du z.B. in einem kirchlichen warst kannst du dsa auch in der Begründung benutzen), Grundschule, weiterführende Schule, und wann du vsl. welchen Abschluss hast. Das dass nicht ewig lang wird ist klar bei jungen Menschen 
Begründung: Du musst nicht seitenweise schreiben wie das oft erzählt wird, eine reicht schon 
Es werden verdammt viele Anträge wegen Formalitäten (z.B. Unterstellung einer Wahlmöglichkeit Zivi-BW, fehlender Lebenslauf, fehlende Begründung, früher auch fehlendes Führungszeugnis) abgelehnt, aber nur ganz ganz wenig wegen unzureichender Begründung. (hatte ich mal in einer Statistik des BAZ gelesen).
Du kannst die fehlenden Unterlagen auf jeden Fall zum BAZ direkt hinschicken, muss nicht unbedingt über das KWEA sein.
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Hast du einen Antrag auf KDV schon gestellt? Wenn du im KWEA sagst, dass du verweigern willst geschieht das sofort.
Du kannst die Unterlagen dann ans KWEA schicken, dort liegt wohl deine Personalakte noch rum, die Verweigerung legen die dazu und schicken es dann ans BAZ.
Ansonsten einfach alles ans BAZ schicken (Adresse unter zivildienst.de)
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z.B. die Partnerkarten die teilweise ohne richtige Aufklärung (Mindestumsatz) verschickt werden -> 1 Kunde mehr
Prepaidkarten (>50% der VF Kunden haben Prepaid) die in der Schublade vergammeln weil sie einem nachgeworfen werden.
Letztendlich gibt es auch immer wieder Kunden die noch kein Handy und Vertrag haben
Im übrigen ist die deutsche Bevölkerung in den Jahren ab 1991 ständig gewachsen (bis auf 2003 und 1998 wo ein kleines Minus zu Verbuchen war.
Wenn man Deutschland isoliert schrumpft die Bevölkerung, das stimmt, aber es gibt einen Zuwanderungsüberschuss von jährlich ca. 0,2 Mio
(http://www.destatis.de/download/d/bevoe/bev_91_03_graf.pdf)
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Re: Presse: Vodafone schliesst Fruehjahrsquartal erfolgreich ab
Zitat
Der monatliche Umsatz pro Kunde liegt weiterhin auf hohem
Niveau bei mehr als 25,7 Euro im Zwoelf-Monatsschnitt.
so kann man es natürlich auch formulieren, ich habe heute morgen mal kurz bei n-tv gesehen, dass zumindest in der Vodafone Group die Durchschnittsumsätze am Fallen sind
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da müsste man dann aber informiert werden über die Kosten...
bei mir kam da auch keine Rechnung, vielleicht liegts ja auch daran, dass ich bei Arcor bin 
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ne auf dem Schreiben stand auch drauf, dass XS-Aufkleber drauf müssen, das liegt wohl auch daran, dass die Aufkleber auch als Preisnachweis für die Quittung gelten, die können also nicht einfach einen L Aufkleber benutzen und dann weniger kassieren.
War also alles völlig in Ordnung hier
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drück die 1 und lass deine Nummer aus dem Anrufsystem nehmen, das hilft 
Ich hatte diese Masche selbst schon auf mehrere MSN meines ISDN Anschlusses
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evtl. geht auch NGI ADSL bei dir, bei 24 Monaten Laufzeit kostet das 39,90 pro Monat inkl. Flat und nur 66€ Einrichtung, einen Router bekommst du gratis zur Verfügung gestellt. Es ist 1MBit im downstream und 128kBit im Upstream schnell, von 20-8 Uhr gibt es doppelten Upstream.
Das ganze gibt es noch in 2 und 3 Mbit
Dann noch eine Münchner Nummer bei sipgate.de besorgen und IP Telefonieren 
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meine Paketshop Inhaberin hat mir extra ein Schreiben von Hermes gezeigt, worin steht, dass Hermes im Aktionszeitraum für ALLE Pakete eine Versicherung bis 500€ gewährt
Wobei natürlich auch keiner wissen kann, wo das Paket ist, wenn du keine Paketnummer hast... gibt gibt es bei XS bekanntlich nicht
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diesen Reserator bekommt er natürlich ersetzt, den Mangelfolgeschaden nach §§ 437 Nr. 3 und 280 (1) bekommt er aber nicht ersetzt, denn "(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. "
edit: ok, du warst etwas schneller, ich musste erst nochmal nachschauen, mein Wirtschaft/Recht-LK-Abi habe ich schließlich schon geschrieben 