Meines Wissens ist die Speicherdauer auch noch auf die Laufzeit des Entertain-Tarifes beschränkt. Nach der Kündigung oder bei Ausfall des Internetzugangs sind die Aufnahmen wertlos, da sie verschlüsselt abgelegt werden.
Beiträge von Martin Reicher
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Ja, meine Mutter. Dürfte 2 Jahre her sein bei Kaufhof, 180€ ohne PIN und ohne Unterschrift - war darüber sehr verdutzt!
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Zitat
Original geschrieben von xx4
m-Tan kostet bei meiner Spaka 0,10€ PRO AKTION!
Und das trotz 4,90€ Kontogebühr pro Monat!Finde ich ziemlich unverschämt!
Der Kunde hat die Macht - einfach kündigen :top:
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Kommt darauf an, wieviel Bandbreite der Stream benötigt. Sofern DSL alleine ausreichend ist, läuft alles über DSL, ist mehr Bandbreite erforderlich, wird die zusätzlich notwendige Bandbreite über Hybrid bezogen.
Wenn du einen Download startest, so beginnt dieser nur per DSL, nach einigen Sekunden wird Hybrid zugeschaltet.Entertain wird vermutlich nur über DSL ausgeliefert. Entsprechend dieser Übersicht wird dann nur 1 HD Programm oder 2 SD Programme gleichzeitig möglich sein: https://telekomhilft.telekom.d…itig-ansehen/ba-p/1299415
Soweit ich mich erinnere, bekam ich bei Hybrid ebenfalls Dual-Stack.
Bei 50 MBit/s über Kabel würde ich gar nicht überlegen und definitiv VDSL nehmen anstatt des Hybridkram, schon alleine weil man dann auf den Speedschrott Hybrid verzichten kann. Das Ding kann praktisch gar nichts, nicht einmal VPN.
Ich hatte mir ja auch mal überlegt zur Verbesserung des Upstreams bei VDSL 50 noch Hybrid zu nehmen, der Bandbreitengewinn war minimal (obwohl rein im Mobilfunk mehr als 10 MBit/s Upstream verfügbar sind), dazu eben dieser dämliche Router. Auch das Kaskadieren (Fritzbox dahinter) war nicht problemlos. Habe den Hybrid-Router daher nach 2 Wochen wieder verkauft.
Negativ ist ja auch noch, dass die Telekom den MagentaEINS-Bonus des Hybrid-Vorteils einfach mal eben abgeschafft hat. Früher bekam man damit die Bandbreitenbegrenzung des Hybrid aufgehoben - alles vorbei.
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LTE wird immer nur dann zugeschaltet wenn ein hoher Bandbreitenbedarf besteht.
Der Hybrid-Traffic ist gegenüber anderem Traffic niedriger priorisiert.Irgendwann soll wenigstens nun ein neuer Hybrid-Router kommen. Bleibt abzuwarten, ob der dann wesentlich besser als der Speedport Hybrid ist: https://www.golem.de/news/date…tenraten-1711-131074.html
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Zitat
Original geschrieben von Thomas
AVM gibt IMHO die Garantie nur dem Erstkäufer auf dem Beleg, könnte bei Gebrauchtgeräten zum Problem werden.Dies sind die vollständigen Garantiebedingungen (Quelle: Handbuch der 7590):
ZitatAlles anzeigen
Herstellergarantie
Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts 5 Jahre Garantie
auf die Hardware. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum
durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit
durch Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen
nachweisen. Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag sowie
gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir beheben innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel des Produkts,
die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen
sind. Leider müssen wir Mängel ausschließen, die infolge nicht
vorschriftsmäßiger Installation, unsachgemäßer Handhabung, Nichtbeachtung
des Bedienungshandbuchs, normalen Verschleißes oder
Defekten in der Systemumgebung (Hard- oder Software Dritter) auftreten.
Wir können zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte
Recht auf Behebung von Produktmängeln werden durch diese Garantie
nicht begründet.
Wir garantieren Ihnen, dass die Software den allgemeinen Spezifikationen
entspricht, nicht aber, dass die Software Ihren individuellen Bedürfnissen
entspricht. Versandkosten werden Ihnen nicht erstattet.
Ausgetauschte Produkte gehen wieder in unser Eigentum über. Garantieleistungen
bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn
der Garantiezeit. Sollten wir einen Garantieanspruch ablehnen,
so verjährt dieser spätestens sechs Monate nach unserer Ablehnung.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG).Ich kann daraus nicht erkennen, dass die Garantie nicht auf einen zweiten Besitzer übergehen kann. Davon habe ich auch noch nie gehört. Wichtig hingegen ist, dass man eine Rechnung o.ä. hat, ohne diese leistet AVM keine Garantie, auch dann nicht, wenn das Produkt noch gar keine 5 Jahre auf dem Markt ist.
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Ist ja witzig, was Apple da fabriziert. WLAN Call nützt mir doch gerade dort etwas, wo ich nur ein schlechtes oder gar kein Mobilfunknetz zur Verfügung habe. Bei allen Androids die ich kenne, funktioniert WLAN Call auch ohne Mobilfunknetz bzw. im Flugmodus.
Im Gegenteil, bei der Telekom wird das ganze sogar so gesteuert, dass Gespräche vorrangig über das Mobilfunknetz abgewickelt werden, nur bei schlechtem Empfang wird auf WLAN Call gewechselt. -
Bei Kabel-Internet ist das Risiko eher als höher einzustufen, da sämtliche Daten prinzipbedingt im gesamten Verteilerbereich zirkulieren. Deinen Datenstrom bekommt also auch der Nachbar. Eine Verschlüsselung dafür ist natürlich dennoch vorgesehen, damit nicht jedermann mitlauschen kann.
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Offenbar doch nur für Neukunden/Tarifwechsel.
Ich bin mal gespannt, ob das auch im Rahmenvertrag meines Brötchengebers zutrifft... -
Re: Re: comdirect
ZitatOriginal geschrieben von kmak
Also folgen sie hierin der DKB. Problematisch finde ich nicht die 50€ bei Abhebung in Euro. Die wird man schon los, und öfter kleines Geld abheben ist auch eher lästig. (Gegen die nur 50er hilft es, eine Betrag wie 140€ oder 190€ zu wählen).Man kann auch beispielsweise einen Commerzbank-Automaten wählen. Dann darf man aber nicht direkt den Betrag wählen sondern muss auf "induviduell" oder so ähnlich gehen, dann darf man sich die Stückelung frei aussuchen.