Beiträge von surfkiller20

    Hi!


    Seit dem 01.07. habe ich schon einige Minuten über die Rufumleitung von meinem Festnetzanschluss auf mein Telekom Handy telefoniert. (Anrufen lassen) Bisher tauchen im Online EVN KEINE Kosten für diese Gespräche auf. Kostenpflichtige Gespräche tauchen dort normalerweise innerhalb eines Tages auf. Die Gespräche scheinen tatsächlich nichts zu kosten!

    Simyo All On L 1GB Volumen + 200 Einheiten welche für Telefonie + SMS frei aufgeteilt werden können. Kostet bei Monatlicher Laufzeit 14,80€ und bietet die Option das ganze auf Rechnung zu bezahlen. Will man sich 24 Monate binden, was ich NICHT empfehle, kostet der Tarif 11,90€. Jede Minute/SMS über den 200 Inkludierten kostet 9ct. Zusätzlich gibt es noch den Kostenairbag der bei 39€ zusätzlichem Verbrauch innerhalb Deutschlands, nichts weiter berechnet. Also kann man maximal 14,80 + 39 = 53,80€ im Monat an Kosten generieren (bei monatlicher Kündigung), wenn man wirklich mal ganz hemmungslos Telefoniert. Lediglich Auslandsgespräche, Sonderrufnummern + Premium SMS kosten immer Extra! Sollte man mit dem 1GB nicht hinkommen, kann man für 3€ nochmal 1GB bis zum Monatsende Nachtanken. Wenn also der neue Abrechnungszeitraum am 15. beginnt und man am 13. kein Volumen mehr hat, hat man für 3€ 1GB für 2 Tage. Man muss aber immer aktiv per SMS buchen, automatisch passiert das nicht!
    Die Monatliche Option hat auch den Vorteil, das man sehr schnell auf geändertes Nutzungsverhalten reagieren kann und entsprechend eine andere Option wählen kann.


    Verbrauch kann man auch über die Simyo App oder die Webseite überwachen. Klappte immer ganz gut und nur mit wenig Verzug.

    Zitat

    Original geschrieben von wtroester
    Woher weißt Du das?


    Weil man bei solchen Dingen keine "Harten Fakten" schaffen will. Lieber lässt man den "Quengelnden " Kunden ziehen und verzichtet auf ein paar Euro, als womöglich noch weitere Klagen auf Basis eines Urteils zu bekommen. Auch das Gericht wird in diesem Fall auf eine Außergerichtliche Einigung hinwirken. Man muss dann schon ein gewaltiger Dickschädel sein, um dieses Angebot dann auszuschlagen. Zumal der Richter dann eher dazu geneigt ist, die Klage abzuweisen.


    Aber wie bereits geschrieben:


    Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    könnte man auch 2G/4G only einstellen. Wichtig ist, dass nicht geroamt wird, und das Roaming findet nur bei 3G statt.


    Nützt aber nichts wenn das Handy versucht sich im o2 4G Netz einzubuchen und daher Stundenlang "Kein Netz" anzeigt. Bei mir hatte wirklich nur der 2G Only Modus geholfen wenn o2 LTE verfügbar war. Ist E+ LTE Verfügbar gewesen, klappte es aber.

    Zitat

    Original geschrieben von Hallenser1
    Ich bin mittlerweile soweit, das Handy vor dem telefonieren während der Fahrt auf GSM only zu stellen.:( Dann geht alles ohne Abbrüche.


    Was für ein Handy hast du?
    Wenn es eines mit Android ist, könntest du mittels der App Llama (schreibt man wirklich so) es Automatisieren, das dein Handy in den 2G Modus versetzt wird, wenn die FSP über Bluetooth gekoppelt ist. Das Handy muss dann aber gerootet sein.

    Ich kann soviel sagen:


    Ich selbst fahre die A2 seit Mitte 2008 mindestens 1 mal in der Woche. Ich telefoniere sehr viel während der fahrt und hatte auf der Strecke in der Zeit vielleicht 1 mal im Monat einen Gesprächsabbruch. Seit dem das Roaming gestartet ist, wurde es immer schlimmer und endete schließlich darin, das ich mein Handy auf 2G Only stellen musste, damit ich überhaupt erreichbar war. Das Handy von meinem Vater läuft im Automatischen Netz Modus. Also maximal 3G und Netz auf AUTO.
    Wie gesagt:
    Vor dem Roaming gab es solche Probleme nicht! Offenbar läuft es noch nicht 100% sauber, während der mobilen Nutzung.

    So auch von mir mal wieder was zum Thema:


    Mein Vater hat ja ein Lumia 620, bei dem das Roaming soweit auch funktioniert. Jetzt war es so, das er gestern mit dem Auto auf der A2 Unterwegs war. Das Teilstück das er befuhr bot immer lückenlose E+ Versorgung.(kenne die Strecke selbst Auswendig) Ich brauchte gestern 3 versuche um Ihn zu erreichen. Ich bin immer sofort auf seiner Mailbox gelandet. Als er sein Ziel erreicht hatte, war alles super. Auf dem Rückweg dann wieder erst 2 mal auf der Mailbox gelandet, bevor ich durchgekommen bin. Diesmal gab es nach weniger als 1 Minute einen Abbruch. Erneute Anwahl meinerseits klappte aber sofort. Also läuft es leider immer noch nicht so ganz Rund. Mein Vater hat bei "Stationärer" Nutzung des Handys keine Probleme. Das Gerät bucht sich auch brav im o2 Netz ein, wenn notwendig. Dafür klemmt es Unterwegs auch bei Ihm. Daher überlegt er mittlerweile auch, zu wechseln. Mal sehen.

    Muss es direkt Telekom sein oder geht auch ein Anbieter der das Netz der Telekom nutzt?


    Wenn ja:
    Schau dir mal die Tarife von Congstar, Pennymobil und Ja! Mobil an. Allerdings wirst du da in jedem Fall über 10 Euro im Monat bezahlen müssen. Dafür sind dann aber eben auch Daten mit dabei.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wo siehst du den Zusammenhang?
    Natürlich besteht kein Anspruch auf das Roaming, aber dadurch ist umgekehrt das Roaming doch kein Vertragsbruch.


    Das ist die Frage. Dabei kommt es meiner Meinung nach auf das geschriebene Wort in den Verträgen an. Je nachdem wie ein Richter darüber urteilt, kann es sein, das der Vertragspartner nicht das Liefert was vereinbart wurde. Aber erstens wird es in diesem Fall nie zu einem Urteil kommen, weil man sich vorher schon außergerichtlich einigt (Vertragsauflösung) und zweitens ist dann immer noch Fraglich wie das Gericht das im Prozess beurteilt.


    Denn eines darf man nie vergessen:
    Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand! & Vor Gericht kann man Pferde kotzen sehen!



    Ich finde das zugrunde liegende Thema schon interessant. Immerhin gilt, man hat keinen Anspruch auf Nutzung des anderen Netzes soll aber ohne jegliche Änderung des Vertrags plötzlich das andere Netz nutzen (dürfen)? Jedem sollte diese Diskrepanz der Unterschiedlichen Rechte schon auffallen. Ich stimme dem TE jetzt nicht unbedingt zu, aber aus juristischer Sicht finde ich das ganze halt interessant.