Beiträge von Evilandi666

    Hatte das nicht mal ein User in größerem Stil hier, bist er einen Nachforschungsauftrag stellte, dessen Ergebnis dann war, dass die Anrufe aus dem eigenen (Vodafone) Haus kamen? :D


    Übrigens hab ich schon mehrmals gelesen, wenn man jedes mal diese "Gimmicks" abgreift wg. der Kündigungsrücknahme(hab ich auch gemacht ...) sinkt der Kundenstatus enorm, wenn man jedes Mal wieder kündigt.


    Grüße,
    Andreas

    "wenn ich das Ding im laufenden Betrieb unten links anhebe, gehts aus" Ohweia, das klingt stark danach.


    Tipp: Frag mal bei "da distreuya" nach im thinkpadforum (von mir verlinkt im vorigen Beitrag) der ist anscheinend ziemlich Fit in solchen Fragen & in der Reparatur solcher Fragen. Kostenpunkt: Zwischen 50 und 100 € (gibt sogar Studentenpreise).
    siehe think-repair.de (das ist sein Shop).


    Ansonsten neues MoBo in Ebay oder in Einzelzeilen verkaufen
    ;)


    Grüße,
    Andreas

    Stimmt. Aber ist die IMEI nicht codiert? -> Wiki sagt bis 2002 war der Herstellercode enthalten, also entfällt die Möglichkeit.


    Kann das nicht mal kemand testen, was passiert? und ob er eine 100000000 € Rechnung bekommt weil der Traffic zum normal Tarif berechnet wurde?

    Wende dich ein einen programmierer deines Vertrauens oder Apple, und zahl den Stundensatz oder verhandel über einen Pauschalpreis.


    Über ein Protokoll wo der Zugriff erst bei 3.0 richtig vorhanden sein wird und aktuell noch total in den Kinderschuhen steckt(siehe die Bluetooth programme in Cydia) wird das bestimmt nen weit größeres Sümmchen.


    Denken, Posten, dann den richtigen Anklagen.


    Und jetzt? Beten dass dein Account bald noch lebt.

    Danke erstmal Dauerposter für deine Antwort.


    "Abholung schadet dem Widerrufsrecht, sofern der Händler gewöhnlich über Fernabsatz vertreibt und der Vertrag rein über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist, nicht." <- das ist ja hier der Fall.


    "Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein." <- Worauf beziehst du das? bzw. welche Annahmeerklärung?


    "Wenn vorher eine Bestätigung zugegangen ist, ist der Kaufvertrag aber bereits vorher unter ausschließlicher Verwendung von FKM zustand gekommen." Es erfolgt nach der Bestellung im Online Shop (als Versand/Bezahlungswahl : "Abholung") eine Bestätigung darüber, dass die Bestellung fehlerfrei eingegangen ist. Danach kommt nach erfolgter Kommissionierung eine Bestätigung zur Abholbereitschaft.


    So wirklich weiter bin ich jetzt nicht, ausser dass ich weiß, dass ich wohl die gleiche Rechte habe wie wenn ich via Versand bestellt habe.


    Kann man nun Ware mit Mängeln zurückgeben weil man a) die Mängel nicht toll findet und b) sich doch für ein anderes Produkt eines anderen Händlers entscheiden will? (Und sein Geld zurück bekommen?)


    oder geb ichs zurück und der Händler gibt mir nen neuen Rucksack (wäre ja auch noch okay)


    oder geb ichs zurück und er sendet es ein und ich darf 300 Jahre warten?


    Edit: Vllt. sprengt das doch den Kleinkramrahmen, wenn ein Mod das so empfindet, dann bitte einen eigenständigen Thread darauß machen.

    Kurze Frage an die Experten:


    Ich habe mir bei http://www.Comtech.de einen Rucksack bestellt und ihn direkt abgeholt am Abhollager in Backnnang. Da bei dem Teil ein Reißverschluss kaputt ist (leider erst daheim gemerkt :rolleyes: ) würde ich ihn gerne zurückgeben um mein Geld widerzubekommen.


    Normalerweise 14 Tage möglich nach Fernabsatzgesetz(ist klar), wie ist das bei Abholung? In den AGB und in den "Widerrufsbelehrungen" steht nichts drin, wisst ihr wie es aussieht? Hab ich somit die "gleichen" Rechte wie ein normaler OnlineShop Käufer(d.h. 14 Tage ohne Angabe von Gründen)?


    Übrigens bestellt man trotzdem über den OnlineShop und holt dann ab, es ist also kein Ladengeschäft im eigentlichen Sinne. (Dort stehen aber auch Terminals und ich denke man kann auch direkt was kaufen ...)


    Aber Angucken & Ausprobieren wie im Laden ist da jedenfalls nicht möglich.
    (Die haben übrigens nicht mal eine Hotline "aus Kostengründen").


    Nachtrag: Siehe http://www.comtech.de/revocation.php Was mich stutzig macht: "Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen: [...]"


    Ist der Vertrag nun via Fernkommunikation zustande gekommen? (Man bestellt ja auf der HP und wählt als Versandart "Abholung") oder nicht? (Weil nichts versendet wurde sondern weil man es abgeholt hat?)


    Ich würde halt gerne wissen ob ich mir einen anderen bestellen kann und den einfach dorthin senden kann und sicher mein Geld wieder bekomme.


    Zweite Frage: Darf ich überhaupt etwas zurückgeben und mein Geld zurückverlangen weil es kaputt ist (von Anfang an) oder darf der Händler erst nachbessern? (Was ja sinnlos wäre, die nachgebesserte Ware kann ich ja dann nach 14 tagen immernoch zurückgeben).


    Grüße,
    Andreas
    Doch ein bisschen lang geworden. Aber die Antwort sollte ja kürzer ausfallen.