Beiträge von lola13

    am


    Ich stelle jetzt meine Antwort, die ich heute erhalten habe, auch noch vor.
    Anscheinend kann man das ohne Berater machen:


    "In der Anlage senden wir Ihnen einen Antrag zum Parkdepot. Es ist nur
    jeweils eine Einmalanlage möglich. Die Laufzeit des Parkdepot beträgt ein
    Jahr.
    Teilbeträge können nicht entnommen werden. Nachträgliche Einzahlungen in
    das bestehende Parkdepot sind nicht möglich, sondern nur
    über Neueröffnungen möglich. Sie können das Parkdepot monatlich kündigen.


    Die Einlagen sind über Protector gesichert.


    Einzahlung ist über Lastschriftverfahren oder Überweisung möglich.


    Wenn Sie bis zum 16.12.2009 mit Beginn 01.01.2010 den Antrag ausgefüllt und
    unterschrieben per Post an uns zurücksenden, erhalten Sie noch die
    Verzinsung von 3%.(Auf dem Antrag bitte eine Telefonnummer hinterlegen,
    unter der wir Sie bei Rückfragen gut erreichen können)."

    vr


    ClickTagesgeld


    * 1,50 % p.a. variabel bis 250.000 Euro
    * 1,25 % p.a. variabel über 250.000 Euro
    * Verzinsung ab dem ersten Euro
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    Kontoführung bequem per Internet und/oder Telefon


    Stand der Konditionen: 01.12.2009


    Quelle http://www.volksbankingdirekt


    hat mich grad selbst interessiert, steht ganz groß auf der Seite :)

    3%


    Ich habe auch gerade meinen Berater gesucht- es ist ein ehemaliger Arbeitskollege.


    Das werden ja interessante Beratungsgespräche und ich bin auf Berichte gespannt.


    Außerdem habe ich über das Kontaktformular angefragt, wie man sein Geld verwalten kann und ob Teilauszahlungen jeweils zum Monatsende möglich sind.
    Die 3% gibt es ja nur auf einen einmaligen Einzahlungsbetrag, ich gehe also davon aus, dass spätere Einzahlung gar nicht mehr möglich sind.


    Ich werde das Ergebnis hier einstellen.


    Ist das eine normale Bank mit deutscher Einlagensicherung? - ich hatte mit denen noch nie was zu tun.

    Re: Re: Re: Re: comdirect


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Wenn der persönliche GRENZsteuersatz (nicht DURCHSCHNITTSsteuersatz) unter 25% liegt und Erträge oberhalb der Freibetrags angefallen sind, dann kann über ESt-Erklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer (aber nur die Differenz zwischen Abgeltungssteuer und Steuer nach pers. GRENZsteuersatz) zurückgefordert werden. Dies wird sicherlich ein paar Leute betreffen, aber allzu hoch dürfte die Zahl nicht sein (und ob die sich das Theater in allen Fällen antun werden, wage ich auch zu bezweifeln). Viele Rentner, die dies betroffen hätte, haben sich vorab NV-Bescheinigungen besorgt und sind dadurch das Problem los geworden. Geringverdiener, die einen entsprechend niedrigen Steuersatz haben, kommen oft mit dem Freibetrag aus und sind daher nicht betroffen.


    Es soll ja auch Leute geben, die aus Bequemlichkeit (ich drück das jetzt mal vornehm aus :-)) und wegen der Rechnerei keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.
    Bis jetzt war das einfach über die Steuererklärung auszugleichen.
    Einmal im Jahr zu machen und fertig.


    Und das mit den Bescheinigungen war mir völlig entfallen. Ich muss also jetzt bei allen Banken, die ich in diesem Jahr auf meiner Liste hatte, eine Bescheinigung anfordern oder nachlesen, ob sie vlt. doch automatisch kommt!!


    Noch eine Frage zum Grenzsteuersatz, ich hab da wenig Ahnung.
    Auf der Steuererklärung steht zum Schluss das zu versteuernde Einkommen und
    die darauf fällige Steuer. Ist das mit Dreisatz umgerechnet:-) der Grenz - oder der
    Durschn. Steuersatz - Vielen Dank.


    Mit was man sich aber auch rumschlagen muss......

    comdirect


    Bekomme ich eine Steuerbescheinigung, wenn ich das Konto im Juni diesen Jahres gekündigt habe? Oder hätet ich das bei der Kündigung gleich mit beantragen müssen.


    Ich habe zwar gelesen, das manche Banken die Bescheinigung aufgrund der Abgeltungssteuer nicht mehr automatich verschicken, hatte es aber total vergessen.


    Online kann ich ja nun nichts mehr beantragen und bis jetzt kam ja immer alles schön
    der Reihe nach im Folgejahr an