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Ich habe gestern/heute ein interessantes neues Feature gesehen:
Ein Paket ging an die Hausanschrift, ohne Angabe der Postnummer, Packstation o.ä.
Trotzdem bekam ich gestern eine SMS an die für die Packstation eingetragene Nummer: "DHL Paket Ihre Sendung <Nummer> wird vsl. am 13.11. zwischen 15:30 und 18:30 Uhr zugestellt!" und heute "DHL Paket Ihre Sendung <Nummer> konnten wir Ihnen nicht persönlich übergeben. Sie wurde Ihrem Nachbarn/Wunschnachbarn übergeben. Ihre DHL"
Prima!
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Snapfish
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Jochen Schweizer
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Planet Sports
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Das ist immer noch zu günstig. 100€ und Hausverbot im entsprechenden ÖPNV für 3 Monate so mal als Beispiel.
Lieber nicht. Es gibt neben vorsätzlichen Schwarzfahrern auch einen großen Anteil an versehentlichen "Graufahrern". Zumindest mir ist es (in Gegenden wo ich mich nicht so auskenne) durchaus schon passiert, daß ich hinterher feststellte das die verwendete Fahrkarte doch nicht die richtige war. Ebenfalls habe ich auch schon mal das Stempeln vergessen (insbesondere in der Zeit zwischen Semester- und Jobticket. Wenn man auf "einfach einsteigen" konditioniert ist fällt es schwer, immer an diesen ungewohnten Vorgang zu denken). Für solche Fälle würde ich schon eine einigermaßen realistische Regelung erwarten...
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
gegen Entscheidungen von Paypal zu klagen
Nein, nicht gegen Paypal, gegen den Käufer.
Wir haben hier zwei unabhängige Verträge:
- Einen Versandkaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer ist zur Lieferung, der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren so ist dies bei gewerblichen Verkäufern das Problem des Verkäufers, bei privaten Verkäufern aber das Problem des Kunden.
- Einen Geldtransportvertrag mit Paypal. Die Paypal-Bank kann nach ihren AGB (und ihrem Belieben) den Geldtransport ablehnen bzw. rückgängig machen. Dies ändert aber nichts an den aus dem Kaufvertrag bestehenden Pflichten von Käufer und Verkäufer. Wenn nun (siehe oben, Privatverkäufer) eine Zahlungspflicht des Käufers besteht und er sie nicht mehr über Paypal ausführen kann bzw. möchte so ist der Käufer verpflichtet, den Anspruch des Verkäufers auf anderem Wege auszugleichen. Und dazu kann notfalls auch der Verkäufer den Käufer verklagen.
P.S.: Das alles gilt natürlich nur wenn die Ware tatsächlich auf dem Versandweg verloren ging und nicht der Verkäufer "vergessen" hat, sie zu versenden (oder der Kunde irgendwie "übersehen" hat das sie schon längst da ist). Ein Paypal-Käuferschutzverfahren ist daher zur ersten Situationsklärung durchaus sinnvoll.
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
[Versandrisiko Privatverkauf] Nach dem BGB:Ja
Nach PP AGB:Nein
Alles klar? 
Nein. Denn
Zitat
6.5. Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten.
D.h. bei Rückzahlung durch PayPal behält ein Verkäufer alle rechtlich bestehenden Ansprüche und kann sie ggf. auch einklagen. Es ist halt alles etwas lästiger und das Risiko, daß der Kunde das Geld (Kaufpreis+Anwaltshonorar etc.) nicht hat bleibt.
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Trotzdem sagt die fidor Bank nicht "wir haben gepfuscht" oder "die Bundesbank hat gepfuscht", sondern gibt ein verwaschenes Statement ab
Auch hat sie sich meines Wissens nicht zum Thema Wertstellung und Zinsen geäußert. Durch Feiertag und Wochenende hat sie so wohl fast eine Woche Zinsen gespart bzw. bei Dispokunden zusätzlich vereinnahmt.
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MyWallet Prepaid Mastercard
Nachdem es hier in der letzten Zeit mehrere Threads zu Prepaid Mastercards gab möchte ich noch die MyWallet Prepaid Mastercard (Karte + PayPass NFC Sticker) der Telekom erwähnen:
http://de.card.my-wallet.com/de/cardandsticker
Es gibt derzeit insgesamt 30€ Bonus (15 sofort, 15 nach dreimaligem Einsatz). (Das waren auch mal 40€-55€, habe ich leider verpasst.)
Nach dem ersten Jahr werden 9,95 Jahresgebühr erhoben - also rechtzeitig kündigen!
Ansonsten 1,95% Fremdwährungszuschlag, UK-E-Money Bude ohne Einlagensicherung und Zinsen - also wohl eher mäßig interessant (obwohl es auch noch schlimmere Karten gibt).
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Re: Geldkarte
Ich hab jetzt noch was dazu gefunden: http://www.derhandel.de/news/t…nd-girogo-fest-10259.html
Demnach wollen die Genossenschaftsbanken tatsächlich die Geldkarte abschaffen. Die Sparkassen versuchen es stattdessen mit einer NFC-Version (girogo). Seltsamerweise konzentrieren sich sich (jedenfalls nach den Angaben in dem Artikel) auf Händler wie dm und Edeka - wo "normale" Kartenzahlung problemlos funktioniert und so ein Vorkassesystem völlig überflüssig ist. Meines Erachtens ist die Geldkarte (ob mit oder ohne NFC) primär für die Bezahlung von Kleinstbeträgen an unvernetzten/mobilen Automaten (Briefmarken, ÖPNV- und Parktickets etc.) sinnvoll.
Zitat
Hier in der Schweiz ist das Pendant CASH inzwischen komplett eingestellt worden und wurde durch payWave und PayPass substituiert.
Funktioniert das bei Euch auch an den genannten Automaten? Wie ich das verstanden habe wird bei payWave und PayPass alle x Zahlungen die Geheimzahl abgefragt - haben Schweizer Parkscheinautomaten ein Pinpad? (London scheint für die geplante Nutzung der Karten direkt als Ticket einen Weg zur Vermeidung gefunden zu haben).