Beiträge von kmak

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Das Problem lässt sich nicht lösen.


    Sobald die persönliche Existenz bzw. eine bestimmte Leistungs- oder Lebensvorstellung davon bedroht ist, wenn man eine Krankheit offenbart, dann wird derjenige das möglichste unternehmen, um dies zu verhindern.


    Das gilt überall.


    Es ließe sich aber abmildern. Es müsste dafür gesorgt werden, daß (auch) die Piloten es nicht als Ende der Existenz empfinden, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Man müsste (nicht nur für Piloten) attraktive Perspektiven bieten. Statt dessen droht unsere Gesellschaft mit Hartz IV und Lamaausführen...

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    Original geschrieben von archie83
    Damit wäre das Motiv klar. Er wollte sich nicht damit abfinden, dass sein Traum vom Fliegen vorbei ist, zumal er angeblich keine anderen Interessen hatte.


    Sichert LH (und andere Gesellschaften) eigentlich die berufliche Zukunft flugunfähiger Piloten (akzeptables Angebot zur Mitarbeit auf anderem Posten) oder droht Hartz IV? Letzteres könnte schon ein Grund zur Verzweiflung sein (aber natürlich nicht dafür 149 unbeteiligte mitzunehmen).

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    Original geschrieben von Goyale
    Holla die Waldfee... Ein 6- Prozenter... Das sind heftig viel Zinsen...


    Tja, wie wahrscheinlich ist es, das es Fidor in acht Jahren noch gibt? Irgendwie erinnert mich das etwas an die noa Bank. Auch die hatte zuletzt versucht, sich mit reduzierten Einlagenzinsen (auf die gesicherten Einlagen) und nachrangigen Genussscheinen zu retten. Vergeblich.

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    Original geschrieben von phonefux
    Ich persönlich würde allerdings für die Strecke, die The_Best dann zurücklegen muss, immer die ca. 100 € mehr für die Bahncard 100 investieren, um dann den FV nutzen zu können (und auch ansonsten noch in D herumfahren zu können).


    Ich wahrscheinlich auch. Aber: Das sind immerhin ca. 40% mehr und die BC 100 gilt im örtlichen (Bus etc.) Verkehr nur da wo bei der Bahn das Cityticket gilt. Also in allen größeren Städten aber nicht auf dem Land. Je nach dem wo man hin möchte (bzw. wo das "hier" von The_Best ist) kann das entscheidend sein.

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    Original geschrieben von Arminius
    Jede Erstattung/Zuschuß etc. ist natürlich (!) steuerpflichtig.


    Hm, wenn eine Kasse beispielsweise als satzungsgemäße Zusatzleistung die Untersuchung beim Homöopathie-Placebodoktor bezahlt ( http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/h/homoeopathie/39806 - ausgerechnet eine Kasse für Techniker -also eher rational orientierte Menschen- hat für sowas Geld übrig) so dürfte das für den Versicherten steuerfei sein (schließlich weiß er nicht mal, wie viel der Arzt dafür bekommen hat).


    Hängt es daran ob der Versicherte erst bezahlt und dann einen Zuschuss erstattet bekommt? Beträgt demnach beispielsweise für die Untersuchung beim Sportarzt ( http://www.tk.de/tk/leistungen…ische-untersuchung/508296 ) der Zuschuss nicht die beworbenen 80% sondern effektiv, je nach Einkommen, nur etwa 45%?


    Oder wie ist das genau geregelt?

    Was hier wohl noch nicht zu lesen war -und worauf ich in einem anderen Forum aufmerksam wurde- ist die steuerliche Seite der Angelegenheit:


    Das was man bei den Kassenbeiträgen spart, aber auch das was man als Bonus o.ä. zurückbekommt, unterliegt der Einkommenssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Da ist die Ersparnis gleich nur noch etwa halb so schön ;-( (Höchstens sind daher lediglich gut 20€ im Monat drin.)


    Wie ist das eigentlich, wenn die Kasse optionale Gesundheitsleistungen (z.B. http://www.hkk.de/main/versich…015/gesundheits_guthaben/ ) oder Fitness- und Entspannungskurse etc. bezuschusst? Ist das dann auch steuerpflichtig?

    Wie frühzeitig müssen Kassen Zusatzbeitragsänderungen ankündigen? Wann muß man sich spätestens, nachdem man die alte Kasse gekündigt hat, bei einer neuen Kasse anmelden?


    Ich befürchte folgendes Szenario: Ich kündige und melde mich gleichzeitig bei einer weniger teuren Versicherung an. Dann erhöht diese in den zwei Monaten Wartezeit ihren Beitrag drastisch. Da ich zum Zeitpunkt der Erhöhung noch nicht Mitglied bin habe ich kein Sonderkündigungsrecht. Und selbst wenn sie erst kurz nach Eintritt erhöht muß ich in den zwei Monaten Wartezeit die höheren Zusatzbeiträge zahlen. Oder?


    Kündigen kann (und werde) ich in den nächsten Tagen zum 28.2. und danach die Beiträge und Zusatzleistungen der Kassen vergleichen (Notfalls könnte ich mich ja bei der alten Kasse erneut anmelden). Recht es dann, wenn ich mich entschieden habe und abzusehen ist, das die neue Kasse erst mal keinen Ärger macht, am 28.2. der neuen Kasse die Anmeldung zu Faxen?