[url="http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0901-1000/967-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/967-08.pdf"]Text der Verordnung[/url]. Hier relevant §4 (7) 1 auf Seite 11.
Was mir nicht klar ist:
- Bedeutet 'Betriebsbereite Mobilfunkkarte' daß man den Notruf dann erst nach PIN-Eingabe anrufen kann? Oder kann auch der GSM-Notruf erkennen ob eine SIM Karte eingelegt ist und ihre Daten auch ohne PIN-Eingabe mit übertragen?
- Da die SIM-Karte nicht wissen kann ob sie 'betriebsbereit' oder deaktiviert ist muß wohl eine Abfrage beim HLR erfolgen. Und wenn dieses (oder die Verbindung Funknetzbertreiber-Teilnehmernetzbetreiber) technisch gestört ist wird der Notruf abgewiesen - mit eventuell tödlichen Folgen?
- Was ist, wenn ich eine ausländische SIM-Karte ohne Roamingabkommen mit den erreichbaren Funknetzen habe? Die können dann wohl auch keine HLR-Abfrage machen, oder?
Und ganz allgemein:
- Sind Fakeanrufe zahlenmäßig wirklich so ein großes Problem, daß man dafür den Verlust berechtigter Notrufe in Kauf nehmen muß? Wenn ja, wäre es dann nicht sinnvoller den ein oder anderen über die IMEI (->Vorratsdatenspeicherung) zu fangen und öffentlichkeitswirksam zu bestrafen? Und mit Öffentlichkeitsarbeit und Schulbildung auf die potentiellen Täter verstärkt einzuwirken?
- Warum ist das bei öffentlichen Telefonzellen und Notrufsäulen bislang offenbar kein großes Problem gewesen?