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Original geschrieben von Printus
Als ich mir dann am Servicepoint einen Taxigutschein holen wollte, hieß es: für Busse und Bahnen gilt das Lidl-Ticket (im Gegensatz zu allen anderen Bahn-Fahrkarten) nicht, deswegen habe ich Pech gehabt und sie stehen nicht dafür gerade dass ich das letzte Teilstück bis an mein Ziel - obwohl ich es im Ticket so aufgeschrieben habe und die Verbindung auf Bahn.de auch angeboten wird - schaffe. Man sei nur dann in der Pflicht wenn ich das letzte Stück ebenfalls mit einem Zug zurücklegen würde.
Hier wird offenbar etwas durcheinander geworfen. Das Lidl-Ticket gilt tatsächlich nicht im Bus, daher hättest Du dort für die Fahrt extra bezahlen müssen.
Hinsichtlich des Anschlußverlustes gilt allerdings auch mit dem Lidl-Ticket Punkt 9 der Beförderungsbedingungen http://www.bahn.de/p/view/mdb/…MDB60125-nvs_16_03_09.pdf
insbesondere 9.1.2:
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9.1.2 Das Verkehrsunternehmen haftet dem Reisenden für den Schaden im nachbezeichneten
Umfang, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall oder Verspätung des Zuges oder
Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis um 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen
Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine solche
Fortsetzung nicht zumutbar ist. Die Entschädigung umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang
mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen
angemessenen Kosten. Sofern dies preisgünstiger und zumutbar ist, kann ein anderes
Verkehrsmittel auf Kosten des Verkehrsunternehmens benutzt werden.
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Beachte aber auch die Einschränkungen in 9.1.5.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom verwendeten DB Ticket, also auch mit Lidl oder Wochenend-Ticket. Jedoch gibt es Berichte, daß Reisenden mit SWT ihre Rechte zunächst gerne verweigert werden. (Und diese sind so häufig, daß man eine Anweisung seitens der DB-Leitung vermuten könnte.) Wenn man gegenüber der Bahn später darauf besteht, gibt es die Kosten "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zurück. Meines Wissens hat es die Bahn bisher nicht gewagt, es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Hilfreich ist es allerdings, wenn man die Fahrtabsicht (insbesondere beim SWT, auf dem ja kein Ziel steht) irgendwie glaubhaft machen kann, z.B. mit einem vorher erstellten Verbindungsausdruck.