-
Ich sortiere mich mal hier ein. Stecke gerade in einer etwas dummen Situation, bin letzte Woche gestürzt und habe mir an jeder Hand einen Finger gebrochen. Links den Daumen, rechts die Verlängerung des Mittelfingers im Handrücken.
Meine rechte Hand ist schon wieder komplett ohne Gips (der Bruch wurde operativ stabilisiert) und ist in 10-12 Tagen wahrscheinlich wieder halbwegs belastbar.
An der linken Hand habe ich einen Gips bis zum Handballen und um den Daumen. Die anderen Finger sind komplett frei.
Mein Auto hat ein Automatik-Getriebe, gesetzt den Fall die rechte Hand ist wieder fitt, darf ich dann das Auto fahren?
Habe dazu jetzt Meinungen gelesen von "Mit Gips absolut nicht!" bis "Liegt im Ermessen der Polizei!" und auch diesen amüsanten Blogeintrag gefunden:
http://www.lawblog.de/index.ph…m-fenster-baumeln-lassen/
Von den Ärzten kamen bis jetzt auch widersprüchliche Aussagen.
An wen könnte man sich denn sonst noch wenden, um das eindeutig zu klären? Polizei? KFZ-Versicherung? Anwalt für Verkehrsrecht?
-
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Der Aufwand ist gering, die drohende Gefahr, dass sich eine Installationsroutine an freiem Speicher "vergreift", dagegen groß. 
Keine Installationroutine "vergreift" sich irgendwo. Entweder man regelt die Partitionszuweisungen manuell oder man erlaubt der Installationsroutine das automatisch zu machen. Wenn das automatisch geschehen soll, wird bei jeder Routine darauf hingewiesen, welche Partitionen wie formatiert werden und, dass dabei Daten verloren gehen können.
Liegt alles am Layer 8.
-
Echt, kaum zu glauben, dass schon wieder so ein Affenzirkus um den Freak gemacht wird.
-
Was man im Bett mit seinem neuen Notebook und Webcam eben so macht. 
-
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Am praktikabelsten war es, zuerst Windows und dann Linux zu installieren.
Das ist schon Mal sehr wichtig. Linux sucht nach anderen Betriebssystemen und trägt diese, wenn vorhanden, im Bootloader ein. Windows ignoriert andere Systeme und trägt nur sich ein.
Zur Partitionierung:
Für Linux reichen 2 Partitionen (wenn es nur zum experimentieren ist). Eine für das Betriebssystem und eine weitere als Swap (sowas wie die Auslagerungsdatei unter Windows). Für den Swap gibt es als Daumenregel so ca. 2x Größe des Arbeitsspeichers. Falls der Rechner natürlich mit viel Ram ausgestattet ist, kann die Swap-Partition komplett entfallen, da diese dann bei normalen Tätigkeiten (Surfen, Office, Musik hören etc.) sehr wahrscheinlich nie in Anspruch genommen werden muss.
Als Datenpartition die von beiden Systemen gelesen und geschrieben werden kann, muss als Dateisystem FAT32 oder NTFS benutzt werden. Die NTFS-Unterstützung in Linux ist mittlerweile gut genug, um damit auch schreibend auf NTFS-Partitionen zu zugreifen.
-
Na, was soll der Händler denn machen?
Du bist an ihm vorbei mit Toshiba in Kontakt getreten und hast mit deren Vertragswerkstatt einen Vorgang ausgelöst.
Jetzt stehst du bei dem Händler vor der Tür, der von nicht weiß und forderst seine Hilfe ein.
Der wird das Gerät auch nicht direkt von Toshiba haben, sondern irgendwo vom Großhändler palettenweise bekommen. Wie der jetzt da über die RMA, die er gar nicht ausgelöst hat, an das Geld kommen soll, ist mir auch unverständlich.
Ich würde mich, wie schon mehrfach erwähnt, an die Werkstatt hängen. Die haben den Vorgang eingeleitet, stehen im Toshiba-System als Ansprechpartner zu der RMA-Nummer drin und haben auch den direkten Kontakt zu Toshiba.
Wenn du mit Anwalt drohen willst, dann bei der Vertragswerkstatt, aber der Handyladen steht doch nun wirklich abseits des ganzen Vorgangs.
EDIT:
Und dass der Händler jetzt keine Gewährleistung mehr geben kann ist doch irgendwie klar.
Der Händler hat bei Ansprüchen das Recht auf dreimalige Nachbesserung. Aber was soll er jetzt noch nachbessern? Das Gerät ist verschrottet und es existiert nur noch eine Nummer.
-
Wie ich schrieb, habe ich den Rost erst jetzt gesehen und nicht vor dem Kauf.
-
Heute einen Gefangenentransporter der Polizei (umgebauter Setra-Bus) auf der A44.
Konnte leider kein Foto machen, weil der gute ca. 10km auf der linken Spur rumgeschlichen ist und alles blockiert hat.
Da hab ich vor Wut so in's Lenkrad gebissen, dass ich unmöglich den Auslöser betätigen konnte.

-
Guten Morgen, nachdem ich vor 2 Tagen noch nichts zu meckern hatte, habe ich jetzt in einer Stelle unter der Türdichtung einen Rostansatz entdeckt.
Beim Kauf habe ich die Türdichtung wohl nicht ganz vorgezogen und das übersehen, weil der Ansatz erst ganz unten am Gummi ist.
Frage ist jetzt:
Fällt Rost unter die Händlergewährleistung? Also ich will den Händler jetzt nicht verklagen, in den Ruin treiben oder sonstiges, ich will nur eine Ausgangslage haben, bevor ich den Anrufe.
-