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Original geschrieben von handykoenig
...stimmt.
Das ist nicht mehr so, seitdem die Regulierungsbehörde untersagt hat, die Verbindungen, die innerhalb einer Flatrate geführt werden aufzuzeichnen...
untersagt hat sie es nicht, aber es auch nicht verpflichtend gemacht.
VDF zum Beispiel weist auch die kostenlosen Verbindungen aus.
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Keiner?
Ich weiß Doppelpost und so. Es eilt aber ein wenig. 
Also bitte steinigt mich nicht!
EDIT: Es ist die Testversion!
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Hallo,
habe mir beim Hersteller o.g. Programm geladen und habe damit auf dem E51 ein Problem:
An sich funktioiniert das Programm einwandfrei nur wird das Mikro nicht stumm geschaltet!?! D.h. der Anrufer hört genau, wenn ich nebenbei rede, das ist ja nicht Sinn der Sache oder?
Wisst ihr Rat?
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Mach das nächste mal bitte nur einen Thread auf. 
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Original geschrieben von jogy00
Messaging L - 24,95€ - 300 SMS + 30 MMS
Das sind doch aber 3000 SMS oder?
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Original geschrieben von djie
Von wem wurde die Studie in Auftrag gegeben und finanziert?
Der Autor ist regelmäßiger Kolumnist der Wiwo. Von daher vermute ich , dass der Auftraggeber die WIWO ist.
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Schade, ich finde bei auf der Seite des Instituts leider keine Infos über die Instrumente, die herangezogen wurden.
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Hallo,
habe auf Wiwo gerade einen interessanten Artikel gelesen, laut dem gerade E-Plus (besonders Simyo) und die Discounter beim Kunden unbeliebt werden.
Weshalb da auch o2 zu den Verlierern gehören soll, erschließt sich mir allerdings nicht so deutlich.
Vodafone liegt leicht zu, T-Mobile hat aber rasant zugelegt.
Aber lest selbst: Quelle auf wiwo.de

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Deine Version ist offenbar noch nicht kompatibel mit dem N97, laut dem Hersteller Smartphoneware sind bislang nur diese 4 Anwendungen für das Gerät verfügbar. Musst dich wohl noch eine Weile gedulden.
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Original geschrieben von nervoesi
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Bitte beachtet, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann sich der Händler nach dem 6. Monaten sogar auf die Beweislastumkehr berufen. Dann muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf bereits fehlerhaft war und das ist i.d.R. etwas schwierig
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Viele Grüße
Steffen
Da hast du natürlich recht. Meine o.a. Quelle enthält auch folgenden Satz:
"Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag."
Aber da das Gerät bereits 4x zur Reparatur war und Nokia einräumt, dass der Fehler irreparabel ist, würde ich damit den Nachweis eines Mangels bei Lieferung als erbracht sehen.