Beiträge von maschi_ac

    Ich möchte dieses Jahr wieder einige Neujahrsgrüße per SMS absetzen. Da es um Mitternacht oft schwierig ist (bei erwarteten 300 Millionen SMS verständlich), SMS abzusenden, wollte ich die SMS vorab in Netz schicken und mit einer Zeitverzögerung versehen. Ich bilde mir ein, dass das etwas schneller zugestellt werden könnte, als wenn meine SMS ganz hinten in der Warteschlange liegen. Natürlich ist mir auch klar, dass es einen weiteren Flaschenhals empfängerseitig zum Jahreswechsel geben wird, aber nur ein Flaschenhals ist besser als zwei ;)...


    Eine SMS-Verzögerung leistet ja die Funktion

    • *LATER x# Text, wobei x die Anzahl der Wartezeit in Stunden angibt


    Jetzt lese ich fast überall, dass dieses Kürzel nur noch von Vodafone verarbeitet wird.


    1. Stimmt das?
    2. Funkioniert dieser Code dann nur netzintern oder auch für eine SMS in eines der drei anderen Netze?


    Herzlichen Gruß,


    maschi_ac

    Das mit dem Konsultationsverfahren wird doch m.E. nur gemacht, weil der EU die Entgelte zu hoch waren und deshlab jeder EU-Staat die neuen Entgelte noch bei der EU begründen muss. Da die EU doch aber nur an einer Senkung interessiert ist, wird da sicher keine nachträgliche Erhöhung vorgenommen werden, eher eine weitere Senkung. Daher eben der Passus "vorbehaltlich".
    Oder verstehe ich da was falsch?

    So wie ich das verstehe, baut diese Änderung auf EU-Vorgaben auf und muss bis Ende Mai 2011 umgesetzt werden. Stichworte hierzu für Google sind übrigens "TKG-Novelle" oder "Novelle des Telekommunikationsgesetzes".


    Hier ein Link: http://www.bmwi.de/BMWi/Naviga…teilungen,did=360138.html


    Zudem darf die Portierung der Rufnummer in Zukunft max. 1 Tag dauern.



    Und hier das ganze noch etwas ausführlicher:



    Und zur Begründung:


    Quelle: http://www.bvdtf.de/_files/bvdtf%20Dokumentation.pdf

    Nein, das Rücktrittsrecht hat man dort nicht. Ich bezog mich rein auf die Äußerung von Hackman99, der durch die Blume ja meinte: "Wie kann man nur so blöd sein und in einem Shop einen Vertrag schließen. Geht alles online."


    Man kann dem TE doch keinen Vorwurf machen, dass er in einen Shop gegangen ist und nicht online bestellt hat oder ein tolles TT-Angebot wahrnahm. Das ist doch lächerlich.

    Naja, es darf doch nicht zur Regel werden, nur noch online zu bestellen. Man will doch Geräte/Kleidung etc vorher mal sehen und ausprobieren und diese Händler wollen und sollen genau aus diesem Grund auch auf ihren Schnitt kommen. Kein Wunder, dass in Fußgängerzonen immer mehr alteingesessene Geschäfte aufgeben müssen.


    Aber das was der Shop hier gemacht hat, ist nicht zu entschuldigen (das sollte der obere Absatz aber auch nicht).


    Klar kannst und musst du da was machen:
    An deiner Stelle würde ich Vodafone schriftlich darüber informieren, dass du hier augenscheinlich vorsätzlich getäuscht (ich bin mit reißerischen Ausdrücken wie "Betrug" immer etwas zurückhaltend, aber du kannst das im Schreiben ruhig so schreiben) worden bist und du deshalb gegen den entsprechenden Mitarbeiter Anzeige erstattet hast.
    Wichtig ist, dass du den Namen hier erwähnst.
    Die Anzeige kannst du auch online erstatten. Keine Sorge, die Polizeistation in deinem Ort wird durch diese Online-Anzeige nicht die schließen müssen ;) .
    Ein Ausdruck der abgeschickten Anzeige ausdrucken und in Kopie an Vodafone mitsenden. Und wenn du magst, kannst du eine weitere Kopie von einem Bekannten oder Frau/Freund(in) dem entsprechenden Mitarbeiter im Shop reinreichen lassen (da du ja Hausverbot genießt). Schön vor Kundschaft.


    Dann sollte man dir zeitnah eine Lösung anbieten. Mit sowas darf niemand durchkommen.

    Naja, Touristikstatistiken hat sich Vodafone sicherlich weniger angeschaut... :) die bieten ja diese Option auch nur in den eigenen Schwesternetzen an. So bleibt alles innerhalb den Konzerns! Diesen Vorteil hätte Vodafone aber auch schon früher mal ausnutzen können!