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Ich möchte dieses Jahr wieder einige Neujahrsgrüße per SMS absetzen. Da es um Mitternacht oft schwierig ist (bei erwarteten 300 Millionen SMS verständlich), SMS abzusenden, wollte ich die SMS vorab in Netz schicken und mit einer Zeitverzögerung versehen. Ich bilde mir ein, dass das etwas schneller zugestellt werden könnte, als wenn meine SMS ganz hinten in der Warteschlange liegen. Natürlich ist mir auch klar, dass es einen weiteren Flaschenhals empfängerseitig zum Jahreswechsel geben wird, aber nur ein Flaschenhals ist besser als zwei ;)...
Eine SMS-Verzögerung leistet ja die Funktion
- *LATER x# Text, wobei x die Anzahl der Wartezeit in Stunden angibt
Jetzt lese ich fast überall, dass dieses Kürzel nur noch von Vodafone verarbeitet wird.
1. Stimmt das?
2. Funkioniert dieser Code dann nur netzintern oder auch für eine SMS in eines der drei anderen Netze?
Herzlichen Gruß,
maschi_ac
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Das ist doch schon länger so, betraf allerdings doch zu Anfang nur die Callya-Nutzer (?).
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Das mit dem Konsultationsverfahren wird doch m.E. nur gemacht, weil der EU die Entgelte zu hoch waren und deshlab jeder EU-Staat die neuen Entgelte noch bei der EU begründen muss. Da die EU doch aber nur an einer Senkung interessiert ist, wird da sicher keine nachträgliche Erhöhung vorgenommen werden, eher eine weitere Senkung. Daher eben der Passus "vorbehaltlich".
Oder verstehe ich da was falsch?
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Ist ja lächerlich... 5 Anzeigen gingen gegen das ZDF ein. Wegen schwerer Körperverletzung! 
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So wie ich das verstehe, baut diese Änderung auf EU-Vorgaben auf und muss bis Ende Mai 2011 umgesetzt werden. Stichworte hierzu für Google sind übrigens "TKG-Novelle" oder "Novelle des Telekommunikationsgesetzes".
Hier ein Link: http://www.bmwi.de/BMWi/Naviga…teilungen,did=360138.html
Zudem darf die Portierung der Rufnummer in Zukunft max. 1 Tag dauern.
Und hier das ganze noch etwas ausführlicher:
Zitat
[...]
Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der
Maßgabe, dass die Übertragung der zugeteilten Rufnummer auf Verlangen
des Endnutzers jederzeit möglich sein muss.
[...]
Alles anzeigen
Und zur Begründung:
Zitat
Die Regelung in § 46 Abs. 4 entspricht weitestgehend dem bisherigen § 46
Abs. 2. Mit der Ergänzung in § 46 Abs. 4 Satz 2 werden für den Mobilfunkbereich
zusätzliche wettbewerbsfördernde Impulse gegeben. Es wird geregelt,
dass bei Mobilfunkdiensteanbietern die Rufnummernportierung auch
unabhängig vom zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vertrag mit dem Endkunden
möglich sein muss, sodass der Endnut- zer bereits vor Ablauf der
Vertragslaufzeit die Portierung seiner Rufnummer verlangen kann. Ansprüche
aus dem bisherigen Vertrag zwischen Mobilfunkdiensteanbieter und
Endnutzer bleiben davon unberührt. Nach § 46 Abs. 4 Satz 3 ist der abgebende
Anbieter – wie bereits beim Vertragsabschluss (vgl. § 43a Abs. 1 Nr.
– verpflichtet, über alle anfallenden Kosten zu informieren, was insbesondere
etwaige aus- stehende monatliche Entgelte bis zum Ende eines
Laufzeitvertrages umfasst. Damit wird sichergestellt, dass der Endnutzer in
voller Sachkenntnis eine Wahl treffen kann. Durch § 46 Abs. 4 Satz 4 erhält
der Endnutzer einen Anspruch darauf, für seinen bisherigen Vertrag mit
dem abgebenden Anbieter eine neue Rufnummer zugeteilt zu bekommen.
[...]
Alles anzeigen
Quelle: http://www.bvdtf.de/_files/bvdtf%20Dokumentation.pdf
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Inzwischen putzt sich LTE in der Netzabdeckungskarte auch immer weiter raus 
http://www.vodafone.de/privat/…upport/netzabdeckung.html
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Nein, das Rücktrittsrecht hat man dort nicht. Ich bezog mich rein auf die Äußerung von Hackman99, der durch die Blume ja meinte: "Wie kann man nur so blöd sein und in einem Shop einen Vertrag schließen. Geht alles online."
Man kann dem TE doch keinen Vorwurf machen, dass er in einen Shop gegangen ist und nicht online bestellt hat oder ein tolles TT-Angebot wahrnahm. Das ist doch lächerlich.
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Naja, es darf doch nicht zur Regel werden, nur noch online zu bestellen. Man will doch Geräte/Kleidung etc vorher mal sehen und ausprobieren und diese Händler wollen und sollen genau aus diesem Grund auch auf ihren Schnitt kommen. Kein Wunder, dass in Fußgängerzonen immer mehr alteingesessene Geschäfte aufgeben müssen.
Aber das was der Shop hier gemacht hat, ist nicht zu entschuldigen (das sollte der obere Absatz aber auch nicht).
Klar kannst und musst du da was machen:
An deiner Stelle würde ich Vodafone schriftlich darüber informieren, dass du hier augenscheinlich vorsätzlich getäuscht (ich bin mit reißerischen Ausdrücken wie "Betrug" immer etwas zurückhaltend, aber du kannst das im Schreiben ruhig so schreiben) worden bist und du deshalb gegen den entsprechenden Mitarbeiter Anzeige erstattet hast.
Wichtig ist, dass du den Namen hier erwähnst.
Die Anzeige kannst du auch online erstatten. Keine Sorge, die Polizeistation in deinem Ort wird durch diese Online-Anzeige nicht die schließen müssen
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Ein Ausdruck der abgeschickten Anzeige ausdrucken und in Kopie an Vodafone mitsenden. Und wenn du magst, kannst du eine weitere Kopie von einem Bekannten oder Frau/Freund(in) dem entsprechenden Mitarbeiter im Shop reinreichen lassen (da du ja Hausverbot genießt). Schön vor Kundschaft.
Dann sollte man dir zeitnah eine Lösung anbieten. Mit sowas darf niemand durchkommen.
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Naja, Touristikstatistiken hat sich Vodafone sicherlich weniger angeschaut...
die bieten ja diese Option auch nur in den eigenen Schwesternetzen an. So bleibt alles innerhalb den Konzerns! Diesen Vorteil hätte Vodafone aber auch schon früher mal ausnutzen können!
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steht auch schon hier drin: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4347228#post4347228
Ist ne wirklich feine Sache, die Vodafone da nun bietet!