ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
...Solange aber keine rechtskräftiger Verurteilung vorliegt, darf man nicht von Betrug sprechen, da man sich sonst selber strafbar macht wegen Beleidigung & Co. gem. §§ 186 ff. StGB.
Vielleicht nicht unbedingt "Beleidigung" (Kundgebung herabsetzender Werturteile), aber womöglich "üble Nachrede" oder gar "Verleumdung".
Bloß gäbe es hier einige Hürden seitens o2 zu überwinden, falls ich mich wirklich strafbar machte: insbesondere die Tatbestände für diese Vergehen:
Behauptung oder Verbreiten "nicht erweislich wahrer Tatsachen" oder "unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen".
Da käme man um einen 2. Prozess wegen der Klärung dieser "Tatsachen" - die ich nichtmal behaupte, sondern nur erwähne, da der Schwerpunkt dieses Threads woanders liegt - im Kontext der Sperrung, ups Limiterung, nicht herum.
Das wiederum würde o2 nicht machen wollen, denke ich irgendwie ![]()
Ich kann daher nur ein weiteres Mal vorschlagen - lieber "limitierte" Nummern sammeln und den Thread nicht unnötig eskalieren (lassen).
Ziel ist weiterhin: wer sich über die existierenden "Limitierungen" informieren möchte, sollte auch die Möglichkeit haben, das zu tun.