kathan: Ich habe auch in Erinnerung, daß Bluetooth bei diesem Gerät in der eteleon-Beschreibung erwähnt war. Denn ich hatte mir auch überlegt, einen TPH-o2-Vertrag mit dem Gerät abzuschliessen.
Ich habe mich aber – noch bevor ich bestellt habe – etwas schlau über das C75 gemacht: mir fiel auf, daß auf diversen Seiten kein Wort von Bluetooth zu lesen war.
Dann habe ich es gelassen...
Du kannst im Moment sicherlich nur auf Kulanz hoffen (eteleon hat aber nicht gerade den Ruf, kulant zu sein), oder aber - wenn Du die Angebotsbeschreibung abgespeichert hast und eine gute RSV hast - auf Dein Recht pochen. Oder aber mit Zuzahlung zähneknirschend ein anderes Gerät mit BT nehmen, um Deine Tochter nicht zu enttäuschen.
Dass es kein BT gibt, ist schon ärgerlich, und eteleon steht hier eindeutig im Unrecht. Die Frage ist nur, ob es sich für Dich lohnt, rechtlich dagegen vorzugehen - zeitlich und finanziell.