Beiträge von Vesko

    kathan: Ich habe auch in Erinnerung, daß Bluetooth bei diesem Gerät in der eteleon-Beschreibung erwähnt war. Denn ich hatte mir auch überlegt, einen TPH-o2-Vertrag mit dem Gerät abzuschliessen.
    Ich habe mich aber – noch bevor ich bestellt habe – etwas schlau über das C75 gemacht: mir fiel auf, daß auf diversen Seiten kein Wort von Bluetooth zu lesen war.
    Dann habe ich es gelassen...


    Du kannst im Moment sicherlich nur auf Kulanz hoffen (eteleon hat aber nicht gerade den Ruf, kulant zu sein), oder aber - wenn Du die Angebotsbeschreibung abgespeichert hast und eine gute RSV hast - auf Dein Recht pochen. Oder aber mit Zuzahlung zähneknirschend ein anderes Gerät mit BT nehmen, um Deine Tochter nicht zu enttäuschen.


    Dass es kein BT gibt, ist schon ärgerlich, und eteleon steht hier eindeutig im Unrecht. Die Frage ist nur, ob es sich für Dich lohnt, rechtlich dagegen vorzugehen - zeitlich und finanziell.

    Das denke ich auch. Somit würde sich die "Tchibo-Flatate" gut ins gesamte o2-Sortiment einordnen - mehr Leistung als Genion M (da überall gültig) und weniger als Genion L (kein o2-Netz, keine HZ). Entsprechend dürfte auch der Preis höher als 10 EUR, aber niedriger als 25 liegen. 15 EUR wäre realistisch, ich wünsche mir 12,50 EUR :D

    Das mit der Kündigung (vor oder nach der Portierung) ist mir allerdings nicht sehr klar, bei mir war es vor der Kündigung. Aber selbst wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, kann es noch viele Monate bis zum tatsächlichen Abschalttermin geben - und dann sollte die Rausportierung natürlich auch klappen.


    Um auf Nummer sicher zu gehen, vor der Kündigung bei o2 lieber einen neuen Vertrag woanders abschliessen und die Portierung (beim neuen Anbieter!) beantragen. Er kümmert sich um den Rest. Bei o2 brauchst Du nichts einleiten.


    Irgendwann meldet sich o2 und bestätigt Dir per SMS, daß die Genion-Nummer zum Anbieter YYY am Tag XXX wandert. Am Tag der Portierung bekommst Du von o2 eine neue FN-Nummer zugewiesen, die alte ist dann beim neuen Anbieter erreichbar.


    Im Gegensatz zur Portierung einer Mobilrufnummer kümmert sich bei der Portierung einer FN-Nummer der Anbieter, der die Nummer übernimmt, komplett.

    Folgendes hat mir bislang bei meiner Kommunikation mit o2 immer geholfen:
    - entweder die (kostenpflichtige) Hotline zu bemühen, und am Ende um eine Gutschrift für den nicht von Dir nicht verschuldeten Anruf bitten. Während des Gespräches sachlich zu den einzelnen falsch abgerechneten Kostenpositionen nachfragen und auf eine Antwort warten (denn wenn es keine gibt, werden die Hotties schon von allein darauf kommen, den Fehler zu korrigieren).
    - Entweder eine Mail oder einen Brief aufsetzen. Auch dort sachlich auf die fehlerhaften einzelnen Positionen hinweisen und um eine Korrektur bitten.


    Die falsche Rechnung wirst Du erstmal bezahlen müssen, nach der Korrektur wird der falsch berechnete Betrag als Rechnungsgutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnet werden.


    Ich habe letzte Woche meine erste Rechnung nach einer VVL im Dezember bekommen. Statt der erwarteten ca. 25-30 EUR wurden mit ca. 130 EUR berechnet. Falsch aberechnete SMS (kostenpflichtig, Frei-Kontingent aber nicht erschöpft), 4 x Aktivierungsgebühr für die 2 VVL-SIM (die VVL war aber nicht in Card S), höhere Verbindungskosten als in den Verbindungseinzelheiten und noch einige Kleinigkeiten.


    Ich hatte das Glück einen sehr engagierten Hotliner am Telefon zu haben, der ganze 30 Min. mit der Rechnung im Detail kämpfte, schließlich aber alle Fehler beseitigte und den Falschbetrag ausbuchte.


    Es geht also, man muß nur etwas Geduld haben.
    Bei Dir werden es mit sicherheit keine 30 EUR für das Telefonat sein, aber wenns ganz ohne Geld sein sollte, dann am besten per Mail.
    Ich denke, zum Jahreswechsel ist beim o2-Abrechnungssystem einiges durcheinander gekommen...


    Willkommen hier im TT :top:

    Ich vermute stark, es handelt sich hier um ein Vibrieren im Handy oder aber in anderen geschlossenen Gehäusen.
    Beides läßt sich über zelfi nicht abschalten. Im ersten Fall hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung des Handys, im zweiten Fall vielleicht ein Arztbesuch.
    Aber ich tippe auf das Handy :D

    Zitat

    Original geschrieben von tmc
    Sind nicht solche LCR Dienste laut AGBs der Netzbetreiber verboten?


    Grundsätzlich nicht, denn was geht den Netzbetreiber an, welche Nummer ich anrufe und mich weiterverbinden lasse?
    Verboten wird auf seiten der LCR-Anbieter das GSM-Boxing, der Endkunde kriegt ein GSM-Boxing aber i.d.R. nie mit.