Beiträge von marco5

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    Original geschrieben von veljanov
    Edit: Und die bestehenden Tarife werden ja erst mal weiter auf 64k gedrosselt, was die Free User nicht beeinträchtigt. Man wird sehen wie sich das Netz die nächsten Monate verhält.

    Beziehungsweise 56kbit und 32 kbit gibt es auch noch. Bei letzteren surft man auf der allerletzen Rille.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von Handykäfer Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist im Hause o2 praktisch nur mit sehr erschwerten Bedingungen möglich, die beworbenen (und auf der o2 Homepage aufgeführten) Leistungen zu erhalten, der Kundenservice ist nur über Umwege erreichbar.

    Rate mal warum das nur auf der HP von O2 steht und nicht beim Händler? Auf Kunden wie Dich sollte man verzichten können, aber du hast ja bekommen was du wolltest.

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    Original geschrieben von iAcer
    Mit Schadensersatz wird gemeint sein, dass dem Kunden außerordentlich gekündigt wird und die Aufrechnung der ausstehenden Grundgebühr erfolgt (zwecks missbräuchlicher Nutzung).

    Der Missbrauch muss erst einmal belegt werden. Nur weil man telefoniert bis der Arzt kommt muss nicht unbedingt ein Missbrauch vorliegen. Aber das gehört in den Bereich der Spekulationen. Ich kenne keine Fall wo eine Kündigung erfolgt ist.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von surfmobile
    Ich denke du brauchst dir da keine Sorgen machen. Es scheint so, dass das Ganze ohnehin nur eine eher theoretische Möglichkeit ist.
    Ich bin im Offenburger O2-Shop sogar direkt abgewiesen worden, als ich gar nicht danach, sondern nach dem Junge Leute-Vorteil gefragt habe (ob man den nachträglich zubuchen kann) und zwar mit den Worten:


    "Wenn Sie die VVL online (und das meinte für die Dame auf Nachfrage auch bei der VVL-Hotline), dann haben wir keinen Zugriff auf Ihre Daten." Und für diese Aussage musste ich über 20 min warten, bis sie einem syrischen Flüchtling DSL verkauft hatte - übrigens auch das nur widerwillig. Den wollte sie auch erst abweisen, weil angeblich kein ausreichend qualifizierender Aufenthaltstitel vorlag (mindestens 3 Jahre), dann aber ging es doch. ??

    Die Info stimmt nicht. Und den junge Leutevorteil bekommst du nur, wenn es zu Vertragsabschluss vereinbart wurde.


    Gruß Marco