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Original geschrieben von Goody
Das die "o2 Community Flat" nur zu original o2-Sims greift,
und z.B. zu Tchibo, Fonic. Fonic mobile, Drillisch-Sims nicht inclusive ist
wird imho auch nicht verständlich kommuniziert.
Was ist denn da nicht verständlich? Dort steht doch das diese zu O2-Kunden gilt. Ist jetzt nicht so schwierig zu verstehen.
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BTW: Meine Karten sind nach wie vor nicht für LTE aktiviert.
Wann genau geholt? Schon mnal die Hotline kontaktiert?
Gruß Marco
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Original geschrieben von Anja Terchova
Die mittleren Datentarife sind aber oft nichts Halbes und nichts Ganzes, und die grossen Datentarife ab 5GB und vorallem ab 15GB extremst teuer.
Was heisst den extremst teuer? Arbeitest du auch für nasse? Wer eine Leistung in Anspruch nimmt muss auch dafür zahlen.
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Und solange immer noch die Drosselung auf 16-64 KBit/s droht kann man auch einen groesseren Datentarif nicht unbeschwert nutzen. Sondern das fuehrt dan oft eher dazu das man 29 Tage trotzdem eisern mit den Daten spart, und dann die letzten Stunden alles was uebrig ist fuer eigentlich unnoetige Speedtests und IP-TV abserven muss.
Du redest wirres Zeug. Du sparst also Daten um am Monatsende noch Speedtests zu machen?
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Und Datennutzung kann man einfach viel schlechter einschaetzen wie Minuten oder SMS/MMS. Weil man eben nie weis welche Groesse und in welchem Format Bilder haben oder mit welcher Datenrate ein Video laeuft.
Auch Unsinn. Man kann sehr wohl über den Daumen sein Nutzungsverhalten abschätzen, keine Ahnung warum du das nicht kannst.
Aber gern noch einmal für Dich suche Dir einen Anbieter wo du problemlos nachbuchen kannst.
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Original geschrieben von Anja Terchova Bei den Smartphonetarifen gibt es aber nicht wirklich eine Alternative, weil alle Anbieter in Deutschland nur Tarife mit dieser Extremdrossel auf 16-64 KBit/s anbieten. Man bekommt ja erst garnicht Anderes.
Unsinn. Man kann auch beim Mobilfunk wählen und wenn man mehr Daten benötigt sucht man sich halt einen Tarif mit genügend Datenvolumen aus statt hinterher rumzuflennen wenn man gedrosselt wird. Auch da ist vorher bekannt welche Drossel greift.
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Original geschrieben von James B. Es steht dort nicht mehr, das sie abwählbar ist, weil die Datenautomatik, wie nun dort steht, Vertrags-Bestandteil der O2-Tarife ist.
Falsch die Datenautomatik ist beim Kundenservice abbestellbar.
Du bist ja mit Krawall gegen o2 unterwegs wenn ich das so richtig hier im Forum überflogen habe.
Du solltest dir aber mal den Unterschied zwischen einer Preisliste und der AGB (nicht der AGBs) erklären lassen.
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Original geschrieben von eve123 soweit ich informiert bin muß der alte und der neue eingetragene Kartennutzer unterschreiben?
Da bist du falsch informiert. Der alte Karteninhaber muss nicht unterschreiben es muss angekreuzt werden das der alte Inhaber nicht bekannt sei.
Die EM-Funktion wird höchstwahrscheinlich mit der Umschreibung flöten gehen.
Gruß Marco
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Original geschrieben von FloHech
Der Begriff "unbegrenztes Datenvolumen" wird mit Sicherheit wegfallen bzw. wird mit Fußnote deutlich gekennzeichnet. Ansonsten wird sich nichts ändern...
wird sich auch nicht denn es geht um ein Produkt von Base welches nicht mehr vermarktet wird. Wenn man das richtig liest wurde dieser Begriff schon vorher nicht mehr benutzt, warum das ausgeklagt worden ist keine Ahnung.
Das Urteil kann sich die Verbraucherzentrale schön einrahmen.
Gruß Marco
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Original geschrieben von Kirkage
das wird wohl so gewesen sein. Mein Kumpel hatte definitv nur o2 GSM, kein E-Plus Roaming. Mit der Telekom hatte ich gute 3G Versorgung.
das kann gut sein da die Telekom nichts mit Eplus/o2 zu tun hat.
Gruß
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Original geschrieben von James B.
Das sind wohl nur einige der "neuen Bedingungen" die man damit akzeptiert hat,
wenn man sich beim der Anruf der Hotline, einen neuen O2-Tarif hat aufschwatzen lassen..
Neu sind die Bedingungen nicht, sie weichen aber von Base ab. Daher Augen auf vor dem Wechsel von Eplus/Base zu o2
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Für Leute, die jetzt in einem neuen O2-Tarif, mit den natürlich dafür gültigen Bedinungen sind,
kann man nur raten -sofern sie noch in der Frist des 14-tägigen Rücktritsrecht für Fernabgabe-Gesetz sind, vom Tarifwechsel zurück zu treten.
Was für ein Tarifwechsel? Das ist ein kompletter Neuvertrag, ein Tarifwechsel ist etwas anderes, unabhängig davon kann man diesen auch widerrufen wenn man telefonisch oder online diesen ändert.
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Da man dem Vertragswechsel zugestimmt hat, hat man nur das 14 tägige Rücktrittsrecht
und natürlich kein Recht auf Sonderkündigung.
Ein Recht auf Sonderkündigung gibt es sowieso nicht.
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Gruß Marco
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Original geschrieben von saintsimon
Der Kombivorteil wird über die Rufnummer gebucht, nicht über die Kundenummer. Die Kundenummer zählt aber für das Billing.
Ah ok und daher muss man auch die Verträge (Mobilfunk) vorher zusammenlegen um in den Genuss des Kombivorteil zu kommen. Das macht natürlich Sinn.
Danke und Gruß Marco
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Was sagt denn der Anbieter dazu? Der sollte es doch wissen. Oder mal in den EVN geschaut, dort sollte es auch ablesen/ableiten können.
Gruß Marco