Beiträge von marco5

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    Original geschrieben von iTel Wenn bei mir ein abgebuchter Betrag zurückgebucht wird, darf meine Bank keine Gebühren dafür nehmen. Falls ihr euch erinnert, war das nämlich früher der Fall. Auch das hat der BGH als "rechtswidrig" bezeichnet und seitdem werden dafür beim eigenen Konto keine Gebühren mehr genommen. Höchstens Portogebühren für die Benachrichtigung über die Rückbuchung in Höhe von 0,55 cent. Aber die Bank, die abgebucht hat darf Gebühren nehmen, warum weiß ich jetzt auch nicht, aber diese Gebühren sind jedenfalls erlaubt und ich habe mal bei meiner Bank (Deutsche Bank) nachgefragt und die haben gesagt, dass sie 3,50 Euro dafür berechnen.


    Das ist so pauschal falsch. Klar darf dir die Bank nicht für die Rückbuchung in Rechnung stellen, allerdings dem Lastschrifteinreicher (bis 3,00 Euro). Auch die Auftraggeberbank (hier von blau.de) darf Kosten für die Rückbuchung Blaud.de in Rechnung stellen (bis 5,66 Euro (5,11 Euro + 0,55 Euro Porto). Damit sind wir schon bei ca. 8,66 Euro. Bitte nicht immer nur die Hälfte schreiben!


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    Das ist aber jetzt auch schon ne Weile her. In dem Urteil vom BGH (BGH Xa ZR 40/08) steht ausdrücklich drin, dass ein darüber hinausgehender Schaden, z.B. durch Personalkosten nicht pauschal berechnet werden darf. Insofern bin ich auf 3,50 gekommen. Die Unternehmen müssen dann also bei Ihrer Bank, nehmen wir mal an 3,50 Euro bezahlen, und genau diese Kosten sind erstattungsfähig. Weil ja das Unternehmen wirklich diese Kosten selber an seine eigene Bank zahlen musste wegen der Rückbuchung. Es kann auch sein, dass dieser Betrag jetzt inzwischen höher ist, aber 9,90 sind schon sehr hoch oder O2 mit 19,90 Euro.


    Falsch, auch o2 nimmt keine 19,90 Euro, sondern 19,-. was stimmt das pauschal keine eigene Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, daher wird hier pauschal Betrag x in Rechnung gestellt. du darfst dem Anbieter gern die Kosten nachweisen, welche er hat bzw. nicht hat. Oder du klagst, dann muss der Anbieter die Kostenkalkulation offen legen.


    Marco

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    Original geschrieben von iTel
    Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine aktivierte Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Aber das spielt alles keine Rolle, weil der Vertrag ja wegen dem Widerruf nicht vorhanden ist und deswegen auch die AGB's nicht mehr zählen, sozusagen.


    Aber Gut, dass wir uns jetzt wenigstens einig sind, das er null komma nichts zu zahlen hat. :top:

    Weil ich es die ganze Zeit schon sehe, es gibt keine AGB´s. Es gibt eine AGB.


    Und zu den Rücklastschriftkosten, das Urteil erging gegen einen anderen Anbieter, dasran muss sich erst einmal kein anderer halten. Und wie du auf 3,50 Euro kommst, kannst du sicher noch erklären bzw. belegen.


    Ansonsten bin ich auf deine kompetende Antwort am Montag gespannt...


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von Kirkage
    o2o bedeutet dann keine MVLZ mehr? Sprich ich kann meine Rufnummer dann direkt wegportieren?

    Nein bedeutet es nicht. Aber eine gute Nachricht, du kannst deine Nummer jederzeit aus einen laufenden Vertrag portieren.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von lola13
    Unser Haushalt hat beruflich bedingt 2 PKW's, evtl. wird sich uns diese Frage in einiger Zeit nicht mehr stellen. Das Geld wird an der Tankstelle "angelegt"

    Und was hat das mit Herberts Frage zu tun, welcher er Bart1975 gestellt hat? Und vor allem was hat sich plötzlich geändert, was von 1 Jahr noch nicht war? Steigende Benzinpreise sind nichts neues...


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von 0170
    EDIT 2:


    Eben probiert. Selbst o2 DIREKT auf deren Website lässt eine Bestellung des S3 ausschließlich MIT Tarif zu. Soviel dazu also! Ist gängige Praxis und alles in Ordnung. Musste halt woanders finanzieren! Teils übrigens zu besseren Konditionen als wie mit o2.

    Falsch. Wenn man eingeloggt ist kann man das S3 ohne Vertrag bestellen.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von qwqw Alleinige Nichtannahme ist jedoch kein gültiger Widerruf, da du dich im "Annahmezwang" befindest, solltest du wirklich etwas bestellt haben und nicht schriftlich widerrufen.

    Wie bitte? Wenn ich etwas nicht bestellt habe wäre ich im "Annahmezwang"? Mit Sicherheit nicht.


    Paket zurückgehen lassen und parallel der Vertragsänderung widersprechen.


    Gruß Marco