Beiträge von marco5

    Zitat

    Original geschrieben von keldan Außerdem, wer sich beschwert und meint das O2 das nicht machen darf, sollte mal genauer lesen! Jeden Betroffenen wird angeboten, das Angebot auszuschlagen und von seinem Kündigungsrecht gebrauch zu machen, darf sich aber dann nicht wundern wenn ich mal eine SMS an euch schreibe und dann nachfrage wieso gekündigt wurde!

    Das steht genau wo? Die briefe, die ich bis jetzt gesehen habe, lassen diesen Passus vermissen. Aber sicher hilfst du mir beim genauen lesen.


    Danke, Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Gibts hier news :confused: ... einer bekannten wurden jetzt 9,97€ berechnet :o

    Deine Bekannte heisst auch Frau woler, na dann :-).


    Vermutlich probieren die es einfach weiter und beim geringsten Widerstand wird aus "Kulanz" darauf verzichtet.


    Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von Hallenser1 Zumal der Genion S bei mir schon Jahrelang keinerlei Umsatz bei o2 macht,von daher könnte ich mir schon vorstellen das o2 dagegen was unternehmen will.

    Da haben wir natürlich die Erklärung, weil du keinen Umsatz mehr generierst müssen alle anderen leiden :-).


    Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von iTel Wenn bei mir ein abgebuchter Betrag zurückgebucht wird, darf meine Bank keine Gebühren dafür nehmen. Falls ihr euch erinnert, war das nämlich früher der Fall. Auch das hat der BGH als "rechtswidrig" bezeichnet und seitdem werden dafür beim eigenen Konto keine Gebühren mehr genommen. Höchstens Portogebühren für die Benachrichtigung über die Rückbuchung in Höhe von 0,55 cent. Aber die Bank, die abgebucht hat darf Gebühren nehmen, warum weiß ich jetzt auch nicht, aber diese Gebühren sind jedenfalls erlaubt und ich habe mal bei meiner Bank (Deutsche Bank) nachgefragt und die haben gesagt, dass sie 3,50 Euro dafür berechnen.


    Das ist so pauschal falsch. Klar darf dir die Bank nicht für die Rückbuchung in Rechnung stellen, allerdings dem Lastschrifteinreicher (bis 3,00 Euro). Auch die Auftraggeberbank (hier von blau.de) darf Kosten für die Rückbuchung Blaud.de in Rechnung stellen (bis 5,66 Euro (5,11 Euro + 0,55 Euro Porto). Damit sind wir schon bei ca. 8,66 Euro. Bitte nicht immer nur die Hälfte schreiben!


    Zitat

    Das ist aber jetzt auch schon ne Weile her. In dem Urteil vom BGH (BGH Xa ZR 40/08) steht ausdrücklich drin, dass ein darüber hinausgehender Schaden, z.B. durch Personalkosten nicht pauschal berechnet werden darf. Insofern bin ich auf 3,50 gekommen. Die Unternehmen müssen dann also bei Ihrer Bank, nehmen wir mal an 3,50 Euro bezahlen, und genau diese Kosten sind erstattungsfähig. Weil ja das Unternehmen wirklich diese Kosten selber an seine eigene Bank zahlen musste wegen der Rückbuchung. Es kann auch sein, dass dieser Betrag jetzt inzwischen höher ist, aber 9,90 sind schon sehr hoch oder O2 mit 19,90 Euro.


    Falsch, auch o2 nimmt keine 19,90 Euro, sondern 19,-. was stimmt das pauschal keine eigene Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, daher wird hier pauschal Betrag x in Rechnung gestellt. du darfst dem Anbieter gern die Kosten nachweisen, welche er hat bzw. nicht hat. Oder du klagst, dann muss der Anbieter die Kostenkalkulation offen legen.


    Marco