Beiträge von marco5

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    Original geschrieben von iTel
    Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine aktivierte Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Aber das spielt alles keine Rolle, weil der Vertrag ja wegen dem Widerruf nicht vorhanden ist und deswegen auch die AGB's nicht mehr zählen, sozusagen.


    Aber Gut, dass wir uns jetzt wenigstens einig sind, das er null komma nichts zu zahlen hat. :top:

    Weil ich es die ganze Zeit schon sehe, es gibt keine AGB´s. Es gibt eine AGB.


    Und zu den Rücklastschriftkosten, das Urteil erging gegen einen anderen Anbieter, dasran muss sich erst einmal kein anderer halten. Und wie du auf 3,50 Euro kommst, kannst du sicher noch erklären bzw. belegen.


    Ansonsten bin ich auf deine kompetende Antwort am Montag gespannt...


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von Kirkage
    o2o bedeutet dann keine MVLZ mehr? Sprich ich kann meine Rufnummer dann direkt wegportieren?

    Nein bedeutet es nicht. Aber eine gute Nachricht, du kannst deine Nummer jederzeit aus einen laufenden Vertrag portieren.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von lola13
    Unser Haushalt hat beruflich bedingt 2 PKW's, evtl. wird sich uns diese Frage in einiger Zeit nicht mehr stellen. Das Geld wird an der Tankstelle "angelegt"

    Und was hat das mit Herberts Frage zu tun, welcher er Bart1975 gestellt hat? Und vor allem was hat sich plötzlich geändert, was von 1 Jahr noch nicht war? Steigende Benzinpreise sind nichts neues...


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von 0170
    EDIT 2:


    Eben probiert. Selbst o2 DIREKT auf deren Website lässt eine Bestellung des S3 ausschließlich MIT Tarif zu. Soviel dazu also! Ist gängige Praxis und alles in Ordnung. Musste halt woanders finanzieren! Teils übrigens zu besseren Konditionen als wie mit o2.

    Falsch. Wenn man eingeloggt ist kann man das S3 ohne Vertrag bestellen.


    Gruß Marco

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    Original geschrieben von qwqw Alleinige Nichtannahme ist jedoch kein gültiger Widerruf, da du dich im "Annahmezwang" befindest, solltest du wirklich etwas bestellt haben und nicht schriftlich widerrufen.

    Wie bitte? Wenn ich etwas nicht bestellt habe wäre ich im "Annahmezwang"? Mit Sicherheit nicht.


    Paket zurückgehen lassen und parallel der Vertragsänderung widersprechen.


    Gruß Marco

    Nö, du und dein Widerrufsrecht. Schonmal ein ABO innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Ich glaube nicht. Ausserdem scheint es nicht sauber gelaufen zu sein, wenn, wie der OP schildert, einfach ein ABO ohne Nachfrage etc. geschlossen worden ist.



    Nö können Sie nicht, denn wenn sie es könnten würden sie es auch einziehen. Warum traut sich so eine Firma nicht vor Gericht? Weil dann das Geschäftsmodell mal auf dem Prüfstand stehe würde...und eventuell gekippt wird.


    Gruß Marco