ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von !rgendeine
Mein letzter Kenntnisstand ist
ein Gespräch darf nur berechnet werden, wenn
1. das Gespräch tatsächlich mit einem Menschen oder dessen Mailbox zustande kam oder
2. ich auf die Gebührenpficht für eine automatische Funktion vorher aufmerksam gemacht wurde und diese durch eine Handlung bejaht habe.
Ansonsten: Rechnungswiderspruch, wer es sich gefallen lässt, der bezahlt.
Und? Wenn der OP nun z.b. bei o2 ist? Die interessiert das nicht. Berechnet wird wenn ein Verbindung zustande kommt. Und augenscheinlich zock Vodafone da gnadenlos ab. Mir haben die auch Anfang diesen Jahres einfach das Feature wiederholt eingeschaltet.
Gruß Marco