Das Problem an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Bankgeheimnis nirgendwo gesetzlich verankert ist bzw. präzise definiert wird. Es wird lediglich in den jeweiligen AGB der Banken verankert und wird in der AO für das Steuerrecht anerkannt. Mehr nicht, auch wenn es oftmals gem. GG zu den Persönlichkeitsrechten gezählt wird. Explizit ist es aber nirgends geregelt.
Das führt dementsprechend dazu, dass jedes Institut einen unterschiedlichen Umgang damit pflegt. Die Dresdner hatte lange Zeit auch immer die Kontonummer und Bankleitzahl desjenigen angezeigt, der anderen Geld überwiesen hat. Dies ist aber schon vor langer Zeit eingestellt worden und ich finde: vollkommen zurecht!
Was geht es einen ebayer oder sonstigen Zahlungsempfänger an, bei welcher Bank ich mein Konto habe? Richtig: nichts! Zudem ist wie schon von jemand anders erwähnt auch das Betrugsrisiko vorhanden, wenn man die Kontodaten einer fremden Person hat, dass auf deren Namen, Rechnung und Kontonummer munter eingekauft wird. Auch um das zu verhindern geben wir Kontonummern nicht weiter.
Das Bankgeheimnis geht sogar soweit, dass ich es verletze, wenn ich einer Person X sage, dass Person Y bei uns ein Konto hat. Die Fälle mit den Ehepartnern kenne ich auch nur zu gut, die Ehepartner, die von uns keine Auskunft bekommen, sind dann oftmals sauer, was ich nachvollziehen kann. Andererseits sind das Dinge, die die Partner untereinander regeln müssen. Wenn A nicht will, dass B da etwas von erfährt, dass A bei uns Kunde ist, dann halte ich mich daran.
Insofern kann ich auch verstehen, wenn die Auskunft nach der Kontoverbindung der ebayerin verweigert wird. Für Dich zwar irgendwie ärgerlich, aber in der Tat fällt es mit unter das Bankgeheimnis. Das Problem ist lediglich, dass es von Institut zu Institut unterschiedlich gehandhabt wird.