Beiträge von BenediktW

    Hmmm... Also meiner Ansicht nach handelt es sich um einen gewerblichen oder halbgewerblichen Anbieter (sowas gibts nicht, ist schon klar, aber ich meine eine Wohnzimmerversandklitsche, die trotzdem den Kaufmannsbegriff nach §1 HGB erfüllt).


    Mein Rechtsdozent an der Uni meinte heute auch, daß das Fernabsatzgesetz greifen würde, eben weil es sich um einen Sofortkauf handelte, und weil der Verkäufer mir gegen Aufpreis vorher auch noch andere Neuware anbot, => Kaufmann.


    Mein Verhalten war sicherlich auch nicht 100%ig OK, aber meine Unartigkeiten resultieren ja erst aus seinem Verhalten. Daß ich mich als Käufer vorsichtig verhalte, darf man mir ja wohl nciht übel nehmen. Außerdem kann man genausogut argumentieren, daß das Nichtantworten des Verkäufers einen Vertragsbruch darstellt, denn es herrscht Informationspflicht.
    Ich habe nur seinen Nachnamen und die Initialen erfahren. Seine Bank deckt auch einen kompletten Landkreis ab.


    Ich hab das Teil übrigens nicht billiger bekommen, sondern teurer im Laden gekauft. Ausläsendes Moment für meine besondere Vorsicht war nämlich ein extrem günstiger Preis, der mir fast zu gut vorkam, um wahr zu sein. Dazu dann die schlechten Bewertungen und das geheimniskrämerische Verhalten, das hat mich stutzig gemacht. Wer unterschreibt denn ernsthaft eine eMail über ein Verkaufsgeschäft mit nebulösen Initialen?
    Schön ist auch die Tatsache, daß der nette Mensch (jetzt wo ich seine Anschrift habe) nicht im Telefonbuch steht, und verweigerte, mir eine Rückrufnummer zu geben. Er scheint irgendwie nicht nur Probleme mit mir zu haben.


    Wie gesagt, wenn er Unkosten gehabt hätte, hätte ich sie ihm ja erstattet, aber es gibt einfach keine. Und daß ich die Ware nicht abnehme hat er sich massiv selbst zuzuschreiben. Ich hätte normalerweise auch zwischendurch nochmal per Mail nachgefragt, aber ich war über das Wochenende weg und danach drängte es dann langsam.


    Außerdem hat er meine Mail mit der Adressnachfrage erhalten, er hat sie hinterher sogar als Zitatanhang an seiner Nachfrage dranhängen gehabt.

    Danke für eure schnellen Antworten! Das tut echt gut zu hören....


    Ich glaube auch, ich sollte den Typen einfach vor die Wand laufen lassen. Allerdings macht es einem schon Sorgen, wenn Leute glaubhaft den Eindruck vermitteln, sie seien nicht so ganz klar bei Verstand und gleichzeitig wild entschlossen, einem den kompletten Frust ihres Lebens heimzuzahlen.

    "eBay"-Problem... Wer kennt die Rechtslage?


    Hi Leute!


    Ich bin ja eigentlich ein erfahrener eBayer, aber jetzt ist mir etwas passiert, das mir wirklich auf die Nerven geht.
    Ich war auf der Suche nach einem Teil für meinen PC, und da es bei eBay konstant zu teuer war, hab ich mal bei hood.de (eBay-Konkurrenzplattform) reingeschaut, wo es auch prompt für einen sehr günstigen Preis im "Direktkauf" zu haben war. Ich hab mich bei hood neu angemeldet, das Teil bestellt, und auf eine Art Kaufabwicklungsmail gewartet. Es kam aber nur eine Meldung "Ihr Gebot führt". Dann hat sich der Verkäufer gemeldet, und mich um Überweisung gebeten. So weit so schön, aber der Verkäufer schrieb mir nur, auf welches Konto ich überweisen soll, und unterschrieb die Mail nur mit seinen Initialen. Dann habe ich geantwortet, ich würde erst noch um Zusendung seiner voll ständigen Anschrift bitten, zumal er auch einige schlechte Bewertungen hatte, und dann würde ich überweisen.
    Tja, eine Woche gewartet, nichts gekommen. Dann hab ich mir gedacht, er kann sich das Teil langsam an den Hut stecken und ich habs mir woanders gekauft.
    Gestern dann eine Mail, wo die Überweisung bliebe. Ich habe ihm geschildert warum ich nicht überwiesen habe, und daß ich mir mittlerweile woanders Ersatz besorgt habe. Daraufhin kam keine Mail zurück, und ich dachte mir, damit wär die Sache gegessen.


    Heute allerdings kam bei uns ein Anruf, es war der Verkäufer. Er fragte mich, was das ganze solle, und ich habe es ihm aus meiner Sicht erklärt und mich entschuldigt. Sein Argument war, damit hätte er nichts zu tun, es bestünde ein Kaufvertrag, und ich solle das Geld überweisen. Ich habe entgegnet, daß er lediglich die Zahlung von evtl. fällig gewordenen Gebühren (oder zB Portokosten bei NN) gegen mich durchsetzen könne, aber nicht die Durchführung des Kaufvertrages, von dem ich zurückgetreten bin.
    Dann brach der Streit aus. Anwaltsdrohung, barsche Sprüche, "Spaßbieter", Leuten wir mir, ich kotzte ihn an, und so weiter. Am Schluß die Frage, ob ich überweisen würde. Ich habe ihn gefragt, ob er nicht zugehört hätte, und ihm nochmals meine Sicht der Dinge dargelegt, ihm vom Kaufvertrag im Sinne des BGB erzählt, usw. Dann hatte er keine Zeit mehr, und ich hielt die Sache für erledigt.


    Ich habe ihm dann noch eine weitere Entschuldigungsmail geschrieben, und darin einige Links zu betreffenden BGB-Paragraphen eingefügt, die meine Sicht der Angelegenheit untermauern. Außerdem bin ich der Ansicht, daß es sich bei einem Direktkauf um eine Online-Bestellung handelt, und diese kein Zuschlag bei einer Auktion ist, daraus folgt eigentlich das Gelten des Fernabsatzgesetzes - 14tägiges Rücktrittsrecht.


    Daraufhin rief der Sohn des Verkäufers bei uns an, wurde unverschämt und ausfallend, behauptete er studiere Jura im 4. Semester und müsse es ja besser wissen, Fernabsatzgesetz Unsinn, ich unverschämt und würde sehen was ich davon habe, Anwalt, Gericht, er würde es mir heimzahlen und es mir so richtig zeigen. Er sei ja schließlich rechtsschutzversichert. Dann den Hörer aufgeknallt.


    Tja, jetzt steh ich da und sinniere darüber, warum die Gerichte in Deutschland so viel zu tun haben.....
    Vor allem wundert mich, was die beiden netten Leute von mir wollen. Es ist doch überhaupt kein Schaden im juristischen Sinne entstanden. Bei hood.de gibt es keine Verkäufergebühren, und irgendwelche anderen Vermögensnachteile hatte er auch nicht. Ich würde ihm ja sogar noch 3 Euro überweisen für den Wertverlust des Teils in den 8 Tagen in denen er es für mich bereit gehalten hat... Und daß ich nicht überwiesen habe ist dabei allein seine Schuld.


    Wie seht Ihr die Sache? Natürlich sollte man Artikel die man kauft auch abnehmen, aber hier ist der Fall doch wirklich etwas anders gelagert. Ich hab selber oft genug als Verkäufer dagestanden und der Käufer meldete sich nicht. Bloss denke ich mir dann - Pech, asoziale Aktion und fertig. Wenn der Käufer mir erklärt wieso ist die Sache völlig OK, erst recht wenn er mir die eBay-Gebühren überweist.


    Aber jetzt soll die ganz große Abrechnung mit dem Spaßbieter Nr. 1 stattfinden... Ich seh schon irgenwelche Anwaltsbriefe mit abwegigen Anwaltskostenforderungen vor mir...


    Ich bin wirklich mal gespannt was daraus wird.


    :rolleyes: :mad: :( :flop:


    Sagt mal Eure Meinung!



    Gruß
    Benedikt

    Besonders kurios finde ich die Vorstellung, daß der fachkundige Mensch erst nach 75 Minuten feststellt, daß es sich um einen Erpel und einen ex-Erpel handelt, da ja wohl bei keinem Tier die Geschlechter leichter zu erkennen sind als bei Stockenten...


    Hi Leute!


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    Gruß
    Benedikt