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Original geschrieben von lars85
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und nochmal genauer überlegt wird was eine solche diskussion hier eigentlich bringt;)
Vielleicht eine politische Bildungsstunde in Außenpolitik für Boris oder Jürgen, damit sie bei der Befreiung Mallorcas mit der UN auch klar kommen.
Alle folgenden Zitate aus:
http://www.uni-kassel.de/fb5/f…/un-sr-res-1244-1999.html
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Der Sicherheitsrat,
mit Genugtuung über die am 6. Mai 1999 verabschiedeten allgemeinen Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise (Anlage I dieser Resolution)[2] sowie mit Genugtuung darüber, daß die Bundesrepublik Jugoslawien die Grundsätze angenommen hat, die in den Punkten 1 bis 9 des am 2. Juni 1999 in Belgrad vorgelegten Papiers (Anlage II dieser Resolution)[3] enthalten sind, und daß sie diesem Papier zugestimmt hat,
mit Genugtuung bedeutet nichts anderes als linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus. Aber dies nur am Rande. Entscheidend ist der Verweis auf Anlage I
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Anlage I
Erklärung des Vorsitzenden zum Abschluß des Treffens der Außenminister der G-8 auf dem Petersberg am 6. Mai 1999
Die Außenminister der G-8 einigten sich auf folgende allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise:
unverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo;
Rückzug militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte aus dem Kosovo;
Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die von den Vereinten Nationen gebilligt und beschlossen und in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantieren;
Einrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für das Kosovo, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellen;
die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationen;
ein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für das Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens66 und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region sowie die Demilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee vorsieht;
umfassender Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung der Krisenregion.
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Also nicht mehr der Sicherheitsrat der UN sondern die G8 sprechen mitmal von "territorialen Unversehrtheit ", dies jedoch in Verbindung mit Übergangsrahmenvereinbarung
Aber weiter im Text denn es gibt ja noch einen Absatz
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in Bekräftigung des Bekenntnisses aller Mitgliedstaaten zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Staaten der Region, wie dies in der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in Anlage II dieser Resolution zum Ausdruck kommt,
Helsinki 1975 ergo KSZE nun OSZE haben das Wort in Anlage II
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Anlage II
Um eine Lösung der Kosovo-Krise herbeizuführen, soll eine Vereinbarung über die folgenden Grundsätze erreicht werden:
Unverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo.
Nachprüfbarer Rückzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem engen Zeitplan.
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen erfolgende Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die tätig werden, wie nach Kapitel VII der Charta beschlossen wird, und die in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantieren.
Die internationale Sicherheitspräsenz unter substantieller Beteiligung der Nordatlantikvertrags- Organisation muß unter gemeinsamer Führung disloziert werden und ermächtigt sein, ein sicheres Umfeld für alle Menschen im Kosovo zu schaffen und die sichere Rückkehr aller Vertriebenen und Flüchtlinge in ihre Heimat zu erleichtern.
Einrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für das Kosovo als Teil der internationalen zivilen Präsenz, unter der die Bevölkerung des Kosovo substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen kann. Die Übergangsverwaltung soll für eine Übergangszeit die Verwaltung wahrnehmen und gleichzeitig vorläufige demokratische Selbstverwaltungsinstitutionen schaffen und deren Entwicklung überwachen, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellen.
Nach dem Abzug wird eine vereinbarte Zahl jugoslawischen und serbischen Personals die Erlaubnis zur Rückkehr erhalten, um folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Verbindung mit der internationalen Zivilmission und der internationalen Sicherheitspräsenz;
Markierung und Räumung der Minenfelder;
Aufrechterhaltung einer Präsenz an Stätten des serbischen Kulturerbes;
Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen.
Sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen unter der Aufsicht des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationen.
Ein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für das Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region vorsieht, sowie die Demilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee. Die Verhandlungen zwischen den Parteien über eine Regelung sollen die Schaffung demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen weder verzögern noch stören.
Ein umfassender Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung der Krisenregion. Dieser wird die Umsetzung eines Stabilitätspakts für Südosteuropa unter breiter internationaler Beteiligung beinhalten, um die Förderung der Demokratie, wirtschaftlichen Wohlstands, der Stabilität und der regionalen Zusammenarbeit zu begünstigen.
Die Aussetzung der Militäraktionen wird die Annahme der vorstehenden Grundsätze sowie die Zustimmung zu weiteren, zuvor festgelegten erforderlichen Elementen erfordern, die in der nachstehenden Anmerkung genannt werden. Danach wird rasch eine militärisch-technische Vereinbarung geschlossen, in der unter anderem zusätzliche Modalitäten festgelegt werden, einschließlich der Rolle und der Aufgaben des jugoslawischen/ serbischen Personals im Kosovo:
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Und auch hier wieder das böse Wort "Übergang".
Aber kommen wir zum Fazit:
Außenpolitik heisst, sage niemals etwas selber, besser ist es sich auf andere zu beziehen. So lässt sich der schwarze Peter leichter abgeben.
Außerdem gibt es niemals eine Außenpolitik ohne Hintertür. In diesem Beispiel hier: "Übergang"
Diese Spiel setzt natürlich voraus, dass jeder die Spielregeln kennt. Und die hohe Diplomatie kennt sie auch, soviel ist sicher. Erst wenn Außenpolitik im Inneren zur Argumentation eigener Standpunkte Anwendung findet, dann versteht dieses Spiel nur noch eine Minderheit. So wie wahrscheinlich auch nur eine Minderheit diesen Beitrag hier wahrscheinlich versteht.
Siemensanier