ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Die FDP hat aber schon Bundespräsidenten gestellt.
:eek:
§ Art.55 GG
V. (Der Bundespräsident)
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Eigentlich erwarte ich hier jemanden der dieses kleinkarierte Parteiengeplänkel hinter sich gelassen hat. Zuviel erwartet? Eigentlich müßten wir einen 3. Abs. dem GG hinzuführen: Keiner der in einer der gesetzgebenden Körperschaften vertretenen Parteien angehören.
Viel Spaß bei der Suche!
Siemensanier
PS: Wenn eine Partei einen Person für ein Amt stellt. Ist diese Person dann für die stellende Partei berufstätig?