ZitatUnd erst recht nicht dafür jemanden der ein paar mal die Woche kifft den Führerschein zu entziehen oder sonstiges.
... ich möchte Dich nicht Deiner Illusionen berauben, aber es ist sogar seine Pflicht. Das kiffen und den möglichen Schaden den der Kiffende daraus zieht ist dem Kiffenden überlassen, ABER Autofahren und Flashback vertragen sich gar nicht gut, kommt hinzu daß eine Person wie ein BW Arzt davon Kenntniß hatte und es hätte durch eine Meldung verhindern können, sieht die Sachlage schon anders aus. Im eigenen Interesse des Arztes wird er sich nicht Nachteilig für sich selbst verhalten.
ODER DAS GÜTERABWÄGUNGSPRINZIP (Notstand gem. § 34 StGB)
ZitatDeshalb wird man Ausgemustert oder darf nur mit Auflagen zum Dienst. Ein Arzt kann nicht einfach wie es ihm Beliebt jeden kleinen Kiffer mal eben melden.
Ausgemustert wird man nicht ob des Drogenkonsumes, sonder der einhergehenden möglichen psychischen Labilität und der Unberechenbarkeit des Konsumenten. Besteht eine Gefährdung für den Kiffenden oder den Beteiligten wird er es ohne Rücksicht auf den Konsumenten tun, denn er ist dazu befugt und berechtigt. (Ich schreibe nicht über einen Zivilarzt)
ZitatUm ein brechen der Schweigepflicht begründen zu können müsst man schon absolut Vollgepumpt oder mit übelsten Entzugserscheinungen dort auftauchen. DAS wäre dann ein begründeter Verdacht, da hier eine Gefährdung für andere besteht! Ärztliche Schweigepflicht gilt auch für "Ärzte des Staates"!
Warum meinst Du denn das Drogenkonsum unter die Schweigepflicht fällt?
... und wo ist der Unterschied zwischen halb-bekifft und voll-bekifft? Im Rausch ist im Rausch, da wirds schwer zu differenzieren ... ![]()
Mir ist ehrlich gesagt vollkommen Banane wie Ihr euch um eure Dienste und Aufgaben gedrückt habt.
(ehrlich kein Vorwurf)
Aber ich finde es hart an der Grenze, evtl. einen Patienten zu betreuen der möglicherweise im Wachkoma liegt und er würde betreut durch jemanden der noch zwei Stunden vorher einen Joint gezogen hätte, da wäre ich leicht gereizt.
Zum anderen muß man auch sehen, daß Zivis im Sozial- und Gesundheitsbereich des öffentlichen Hand/Staat/Gemeinnützigen Organisationen eingesetzt werden deren übergeordneter Partner und oder Dienstherr ist zu 98% der Staat und ob Du nun Deine Staatspflicht beim Bund oder im Sozial-/Gesundheitsbereich ableistest ist ja irgendwo egal
... denn tun mußt Du es so oder so. Somit schließt sich der Kreis langsam, denn wird Deiner Zivistelle ein BTM Verstoß bekannt kann es sein, daß Du für den Gesundheitsbereich nicht mehr verwendbar bist und die Mühle neu beginnt sich zu drehen.
Geht aber alles am Thema vorbei, Leute seht das nicht so eng mit Musterung und Bund und AGA, alles kein Beinbruch.