Beiträge von schwedenfan


    Ja, aber das ist doch vom gleichen Anbieter: Logitel.
    Dein Thread bringt also nix signifikant neues. ;)

    Hallo,


    ich bilde mir jetzt grade einen 24"-Monitor ein, hab aber andererseits keine große Lust, groß Geld dafür auszugeben.
    Jetzt hab ich bei mehreren Preisvergleichen schon den VIEWSONIC VA2413wm gesehen, der ja ein sehr günstiges Gerät ist. (ca 170 EUR)


    Taugen diese Geräte etwas? Oder sollte man lieber die Finger davon lassen? Ich hab von dem Hersteller auch noch nie etwas gehört...


    Ich weiß gar nicht, warum das Thema "Moral" hier so eine große Rolle spielt.
    Wenn in den AGB des NB drin steht, "ich versichere, mich nicht im Insolvenzverfahren zu befinden", dann ist das Täuschung.
    Basta.
    Und das hat nichts damit zu tun, ob ich irgendjemandem einen Handyvertrag "gönne". Mit Moral hat das überhaupt nichts zu tun, also hört ihr erstmal auf, von Moralaposteln zu reden. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Mobilcom hat einfach fahrlässigerweise trotzdem einen Vertrag geschlossen (das Insolvenzverfahren steht sowohl in der Schufa und ist zudem für jeden beim Insolvenzgericht einsehbar).


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Ja, und deshalb ist der Vertragsabschluss in meinen Augen tatsächlich eine Form von Betrug. Die Frage, ob jemand, der sich im Insolvenzverfahren befindet, einen Handyvertrag braucht oder nicht sei mal völlig dahingestellt - der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen. Man kann doch MC in diesem Fall nicht anlasten, das nicht überprüft zu haben.
    (auch wenn's vielleicht ein doofes Beispiel ist: wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen)


    ;)

    Re: Mogelcom


    Zitat

    Original geschrieben von Bülo78
    Wer macht den noch freiwillig bei so einem unseriösen Unternehmen Verträge,die hätte lieber in den 90`iger pleite gehen sollen waren ja fast Insolvent.


    Was hat dein Beitrag denn jetzt mit dem Thread-Thema zu tun? :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Seit wann stimmt man zu, wenn man nicht reagiert? Zumindest gibt es meines Wissens noch kein Urteil dazu. Und das Vodafone den Kunden nötigt aller 6 Monate erneut zu widersprechen spricht auch Bände.


    Gruß Marco


    @ Rudi78: ich bin kein Jurist, ich hab nur auf die Vorgehensweise der NB hingewiesen und benutze meinen gesunden Menschenverstand. ;)


    Das mit der "Nicht-Reaktion" wird eben auch so praktiziert, wie das rechtlich aussieht, weiß ich natürlich nicht. Von o2 weiß ich aber auch, dass bei einem Einspruch gegen die Onlinerechnung diese Änderung auch problemlos wieder rückgängig gemacht wurde.


    Was ich aber eigentlich mit meinem Posting ausdrücken wollte - und dazu braucht man weiß Gott kein Jurist zu sein: der Vertragspartner / NB kann nicht wie's ihm passt die Vertragsbedingungen ändern, sondern hat sich auch an die vertraglich festgelegten Leistungen zu halten.

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Den Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens mobilcom hat Metzger80 auf Seite 1 ja schon gepostet.


    Ja, und deshalb ist der Vertragsabschluss in meinen Augen tatsächlich eine Form von Betrug. Die Frage, ob jemand, der sich im Insolvenzverfahren befindet, einen Handyvertrag braucht oder nicht sei mal völlig dahingestellt - der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen. Man kann doch MC in diesem Fall nicht anlasten, das nicht überprüft zu haben.
    (auch wenn's vielleicht ein doofes Beispiel ist: wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen)

    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Naja, die Papierrechnung versucht Vodafone ja geradr auch auszuführen, wie es E+ und O2 gemacht haben. In sofern: Sicher ist nix !


    Wenn die Papierrechnung Vertragsbestandteil ist, können die NB nicht einfach umstellen. Sie müssen dich schon fragen, ob du die Onlinerechnung nehmen willst. (auch wenn das z.T. auf verquere Art und Weise passiert: a la "wenn Sie innerhalb der nächsten vier Wochen nicht Widerspruch einlegen, stellen wir auf Onlinerechnung um".)
    Bei den Tarifen ist es natürlich ähnlich: der Betreiber kann zwar innerhalb der gegebenen Frist ebenfalls kündigen, eine Zwangsumstellung darf er aber nicht vornehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von CommanderKeen
    In diesem Test wird auch erwähnt, dass sich mit dem Aufschieben ein automatisches Starten von Programmen verbinden lässt, z.B. der E-Mail-Client.


    Das halte ich im Alltag allerdings für Unsinn, denn wenn ich irgendein anderes Programm mit der Tastatur nutzen will, dann öffnet sich immer der Mailclient. Da drücke ich lieber eine Taste um das Mailprogramm zu öffnen, wenn's sein muss.