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Original geschrieben von Martin Reicher
Es muss mir doch diese Firma/Anwalt beweisen, dass ich diese Dienste genutzt habe?!
Ja. Ich würde denen die Sache schriftlich schildern. Wenn sie das weiter verfolgen wollen, müssen sie dir die Nutzung nachweisen.
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Original geschrieben von Der Abt
ist es nicht allgemein so üblich, dass der Vertrag:
- bei einer automatischen Verlängerung die alten Konditionen behält und einfach 12 Monate weiter läuft (entsprechend der AGB auch kürzer).
- bei einer Verlängerung mit neuem Handy die alten Vertragskonditionen ebenfalls bestehen bleiben, aber der Vertrag erneut 24 Monate läuft.
Demnach wäre der einzige Unterschied bei einem neuen Handy die längere Vertragslaufzeit, oder nicht?
Das stimmt soweit. Die aktuellen Konditionen erhält man nur, wenn man einen Tarifwechsel durchführt, d.h. z.B. von einem normalen Genion in den Studententarif.[/QUOTE]
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Original geschrieben von Rainer25
Heißt das nun, dass die 4,95 Euro Rabatt bei den Studententarifen mit Starter und Select beibehalten werden? Oder gibt's dort ab 1.2. auch 5 Euro Guthaben?
5 Euro Guthaben bei allen.
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Wenn ja, wie werden dann beim Starter-Tarif die 5 Euro Guthaben mit den (sowieso vorhandenen) 5 Euro Mindestumsatz verrechnet?
Keine Ahnung 
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Original geschrieben von Printus
Das sehe ich nicht so. Es wäre eine miserable Kalkulation wenn die Unkosten eines Vertrags, also die Handysubvention und das Zur-Verfügung-Stellen des Netzes teurer wären als das was ein Kunde einbringt indem er zum Handy zuzahlt und Grundgebühr abdrückt.
Es ist ein spezielles Sonderangebot.
Rechne mal was o2 bei einem Genion Duo mit dem Rabatt einnimmt, wenn du nicht telefonierst: 2x 24,95 Euro AG plus 24x 7,05 Euro GG = 219,10 Euro
So, und jetzt schau dir ein beliebiges Handy aus dem Sortiment an und vergleiche den Preis mit dem regulären Preis. Und dann nicht vergessen, daß beim Duo zwei rausgegeben werden. Dann noch Netzkosten, Sim-Karten, Support,...
Da zahlt o2 massiv drauf.
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Es mag sein daß die Rechnung bei einem Studenten-Duo-Vertrag auf des Messers Schneide ist, aber ich kann mir nicht vorstellen daß jemand Verträge anbietet, die nicht zumindest kostenneutral sind.
Doch, Mischkalkulation ist das Stichwort.
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Original geschrieben von klimajacke
Das wär nicht schlecht mit dem eingetragenen Verein.
Carsten: Ich hab niemanden angestiftet! Ich bin uuuuuunschuldig!! :o
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Original geschrieben von Thomas
Dann aber doch lieber Denic, die Abfrage geht wenigstens
Also bei mir funktionierts.
Klar ist Denic bei de-Domains besser, aber es stand im OP ja nichts von de-Domain.
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Original geschrieben von Thomas
Das ist ein Gericom 
"Es ist kein Notebook, es ist ein Gericom."
:top:
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Re: O2 Wapflatrate nach 31.1.04 ?
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Original geschrieben von veljanov
bevor jemand meckert, ich habe mit "o2 wapflatrate" nix passendes gefunden.
Dann hast du falsch gesucht. :p
Das hatte ich aber auch kürzlich schon hier gepostet:
"Wie die o2-Pressestelle auf Anfrage von teltarif.de bestätigte, werden auch die o2 Active Packs über den 31. Januar hinaus angeboten. Die WAP-Flatrate ist somit weiterhin auch für Neukunden erhältlich. Noch nicht bekannt ist, ob die Angebote nun unbegrenzt fortgeführt werden oder ob es erneut eine zeitliche Begrenzung gibt."
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw03/s12549.html
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Und weiss jemand genau was jetzt mit dem Studentenbonus ist? Gab ja den RV für Studenten, mit -5€ Grundgebühr. Das soll ja laut Shopinfo in 5€ Mindestumsatz/Guthaben gewandelt werden, wogegen die O2 Emailberatung behauptet dass der Tarif fortgesetzt wird.
Direkt ein paar Threads weiter stehts mit einem sehr aussagekräftigen Topic!
http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=765752#post765752
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Die Denic ist für de-Domains zuständig.
Am einfachsten schaust du z.B. unter http://www.domaindiscount24.com, die prüfen auch viele weitere TLDs und haben gleich einen Link zu den jeweiligen whois-Daten.
EDIT: Ja kann ich was dafür, wenn die Forensoftware den Link net richtig setzt..
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Original geschrieben von wikki
dieser händler will den vertrag aber nicht vorm pc machen, sondern ganz normal in einem formular.
Dann tippt er die Daten später selbst in den PC 
Aber Online-Verträge heißen Online-Verträge, weil es die nur online gibt.