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Original geschrieben von vodafrank
Dann frage erst nicht was JEDE Nummer kostet, wenn du sie von o2 wieder wegportieren möchtest. Das sind dann lediglich 10 x 25€ = 250€.
Wegportieren von Mobilnummern kostet 25 Euro, Wegportieren von Festnetznummern kostet 0 Euro.
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Wow, wo hast Du denn diesen Thread ausgegraben?
Tante Google hilft weiter:
http://hilfe.t-online.de/c/32/33/98/3233982.html
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Victorvox hat meinen Widerspruch einfach ignoriert. Habe jetzt die Rückbuchung angeleiert. Was ihnen zusteht, bekommen sie überwiesen. Mehr gibts nicht.
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Original geschrieben von mad23
...was eben irreführend ist!!!
4,99 EUR/Monat kostet es nämlich nur 18 von 24 Monaten.
Auch auf der Homepage ist bei den 4,99 € nicht mal ein einschränkendes Sternchen dabei. Damit sollte man sehr vorsichtig sein, das riecht nämlich förmlich nach einer Abmahnung.
Wobei ich es generell unseriös zu finde mit falschen Preis zu werben. :flop:
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Koennte dran liegen, dass beide Informationen der dpa verwertet haben - da is offenbar der Fehler zu suchen.
Mittlerweile haben sowohl teltarif als auch die Computerwoche die Artikel geändert.
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Tss.. Noch jemand, der Pressemitteilungen nicht lesen kann. 
o2 Serviceumsatz Mobilfunk Q3: 753 Mio.
http://de.o2.com/ext/standard/…&state=online&tree_id=303
E-Plus Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen Q3: 735 Mio.
http://www.eplus-unternehmen.d…/0/0_0/0_0_r2.asp?id=1016
Oder sind mittlerweile 735 Mio. mehr als 753 Euro? Im Fach der Statistik kann mich mir das sogar vorstellen... 
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Das Problem wurde laut Hotline heute Mittag ca. 14 Uhr behoben.
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Ich habe sie mal darauf hingewiesen. Mal sehen wann es korrigiert wird. 
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Ich bin echt erstaunt ob der Lüge von Frau Zypries und Herrn Kauder im Bundestag. Ob vorsätzlich oder aus Unwissenheit kann ich nicht beurteilen.
Beide behaupteten, daß die Daten jetzt schon bei den Netzbetreibern vorhanden seien und der einzige Unterschied zu bisher die Speicherdauer sei.
Hier der abgesegnete Gesetzentwurf
Das ist jedoch schlichtweg falsch!
Hier einige Auszüge aus § 113a:
"die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes"
"die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen"
"im Falle von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses."
"bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht"
"bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage"
"bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden"