Na tol,
habe heute den gleichen Brief bekommen.
Na dass sind ja Aussichten es ist also kein Startguthaben sondern ein Gesprächsguthaben, aber dieses Wort verwendet Victorvox ja selbst nicht einmal.
Wo finde ich denn, dass Startguthaben = Gesprächsguthaben ist und verfällt?
Hat irgend jemand vielleicht den Rahmenvertrag für diesen Tarif, wo das genau drin steht (Verfall des Startguthabens?)
Ich habe natürlich keinen Vertrag, wo diese „Leistungszusage“ drin steht.
Ich hatte 2 Verträge bei Sparhandy abgeschlossen, bei dem einen hatte ich schon mal nach 3 Monaten das Startguthaben reklamiert, da wurden auch 15 € überwiesen,
drei Monate später gilt bei Victorvox was ganz anderes und die 10 Monate von dem einen und die 7 Monate von dem anderen Vertrag sind anscheinen weg, also Lehrgeld von 85€ telefoniert habe ich mit dem Startguthaben ja nicht.
Also haben die Kundenbetreuer wohl ne neue Anweisung von der Geschäftsführung bekommen.
Also gehen die jetzt etwas härter mit Schubladenverträgen um.
Die Zusicherung von Sparhandy.com sah ja anders aus.
Mal sehen ob man da mal einen erreicht oder gibt’s die mittlerweile nicht mehr?
Per Mail waren die ja noch nie zu erreichen glaube ich.
Auf alle Fälle werde ich jetzt darauf pochen nach genau 24 Monaten, was ja die gesetzliche Höchstdauer ist aus dem Victorvoxvertrag zu kommen, üblich ist bei denen ja immer Monatsende also 24 Monate + x Tage( bei mir 20 Tage).