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Original geschrieben von SebastianBonn
--- hunderte Euro an Loop-Guthaben auf einmal auflädt und die Karte danach kündigt ohne auch nur ein einziges Gespräch zu führen ...
Daran hatte ich auch gedacht ! Gut möglich, dass O2 keine Anstalten macht !
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Eines vorab: Man sollte es O2 echt nicht zu einfach machen ! Viel Erfolg !
Was möchte O2 denn nun haben ?
Reichen die Loop Up - Karten (vom Kiosk nebenan) ?
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Gibt es eine Möglichkeit, "normale" Loop up - Karten von Loop up - Karten aus der Bonuswelt zu unterscheiden (z.B. bei Ebay) ?
O2 soll im Fall der Kündigung der Loop-karte die Auszahlung von Guthaben aus der Bonuswelt bekanntlich verweigern.
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WARUM WERDEN FRAGEN ZU KONKRETEN VERTRÄGEN SOOOOOOO OFT HIER IM FORUM GESTELLT ? :confused:
Handytick ist auch per Email zu erreichen !
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Original geschrieben von GirlMixAlot
Ich hab mal per e-mail gefragt, wie das ist mit dem Bonus - dauerhaft oder irgendwie begrenzt:Endet nicht. Komisch ausgedrueckt, heisst dann aber wohl wirklich, dass es den unbegrenzt bzw. dauerhaft gibt.
Die O2-Antwort auf meine Nachfrage:
"Guten Tag xxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Kunde hat bei jeder Aufladung die Möglichkeit, vom doppelten Bonus
zu profitieren, sofern er über eine SIM-Karte mit dieser Option verfügt."
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Re: Re: USt-Ausweis
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Original geschrieben von fonmarkt.de
seit anfang 2007 kann mwst bei auszahlungen mit an die privatperson mit ausgezahlt werden!
:confused:
Wenn es so ist: Für diese Aussage wäre ein Paragraph hilfreich !
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Re: USt-Ausweis
Vielleicht zeigt uns das Finanzamt Köln-Ost den richtigen Weg !
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USt-Ausweis
Man beachte : Vor ca. zwei Jahren wurde nachweislich noch keine Umsatzsteuer ausgewiesen !
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Original geschrieben von Sliders
Wenn UNer nach Kleinunternehmerregelung §19 arbeiten, dann dürfen die keine MwSt ausweisen, soweit ich weiß.
Erst einmal muss ich mich korrigieren : Es geht hier um Gutschriften !
In diesen Fällen ist es schon interessant, ob ich als Privatperson handele oder nicht.
§ 14 V UStG :
...
Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.
Und das bin ich als Privatperson nicht ! Tolles Ding also: Bei einer möglichen Auszahlung von 119 € muss ich 19 € ans Finanzamt abführen ! Dass Euch das egal ist, ist mit auch klar ! Ihr zahlt die publikumswirksamen 119 € aus !
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Original geschrieben von Ducky
bist du private oder gewerbliche Person ? das du danach fragst
Gruß Sara
Privat ! Aber das hält längst nicht alle Anbieter ab, die USt trotzdem auszuweisen !