Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von doedl
    Der Verkäufer ist dann trotzdem geheißen, eine (komplett) mängelfreie Ware zu liefern?!


    Nein eben ja gerade nicht - da es sich um ein "Einzelstück" handelt ist der VK von der Verpflichtung zur Lieferung einer mängelfreien Ware befreit.


    Ich würde einfach den VK fragen ob er noch ein vergleichbares Gerät im Austausch anbieten kann oder nicht und wenn dies nicht der Fall ist geht das Ding eben wieder zurück.

    Hier ist die Frage ob es sich bei dem gebrauchten TV um eine "Stückschuld" handelt oder nicht. Herrschende Meinung ist, dass bei Gebrauchtwaren der Artikel keine Gattungsschuld sondern eine Stückschuld ist weshalb die Nachlieferung gem. § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.


    Es bleibt als Nacherfüllungsanspruch also nur die Beseitigung des Mangels sofern dies möglich ist. Von daher: Entweder Repartur verlagen oder Rückabwicklung vereinbaren. Anspruch auf ein "neues" gebrauchtes Gerät besteht grds. nicht - wenn der VK jedoch ein vergleichbares gebrauchtes Gerät vorrätig haben sollte und dies als Ersatz anbietet kannst Du das natürlich auch nehmen.

    Und wer navh besseren Akkus schreit der sollte sich fragen ob er bereit ist wieder deutlich dickere Handys zu akzeptieren oder statt 600-700 € dann halt 2.000,- € für ein Iphone o.ä. auf den Tisch zu legen.


    Und da spätestens hier die Breite Masse wohl lieber einmal mehr auflädt anstatt das dreifache für ein Gerät zu bezahlen sind derartige Vorstellungen wohl noch sehr lange reines Wunschdenken.

    Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    das ist aber nicht klar herausgegangen - Links oder(?) Dateien selbst löschen konnten, ohne dass Megaupload etwas machen musste.


    Natürlich ist das nur seine Version der Dinge, wenn das FBI wie behauptet über E-Mail Protokolle verfügt, die belegen dass er selbst den Upload illegaler Files vorangetrieben hat, sieht das natürlich wieder anders aus.


    Das ist doch alles hier auch schon x-Mal durchgekaut worden (weshalb der Hinweis von SunnyStar doch bitte vorher mal die Anklageschrift zu lesen bevor man sich zu bestimmten Punkten äußert) seine volle Berechtigung hat.


    Megaupload hat nur die Möglichkeit angeboten Links auf bestimmte Files löschen (zu lassen) aber nicht das beanstandete File selbst. Und das ist ja das bereits seit den Griechen bekannte Spiel der Hydra: Lösche einen Link zu einem geschützten File und keine 2 Sekunden später hast Du 2 neue Links. Eine solche "Schutzfunktion" dient daher offensichtlich nur als Alibi. Es wäre sowohl technisch als auch praktisch möglich gewesen den Partner das direkte Löschen von Files zu ermöglich - wenn man denn nur gewollt hätte.


    Und ansonsten auch noch mal 2 Punkte die schlichte Fakten sind (zu denen sich auch was in der Anklageschrift findet - man also nicht darüber streiten muss ob das FBI oder sonstwer etwas "beweisen kann"):


    1.) Die Behörden in den USA haben Megaupload bereits nachweislich 2010 offiziell darüber informiert, dass sich geschütztes Material auf dem MU Servern befindet und die Entfernung der Files gefordert. Ein Jahr später waren von den 6 beanstandeten Files immer noch 5 zum download vorhanden. Hier ist das Verhalten von MU entweder einfach dreist oder selten dämlich. Wenn mich schon die Behörden auffordern etwas zu unterlassen und ich komme dem nicht nacht fallen nachträgliche Beteuerungen man hätte als MU ja von gar nichts gewusst und sei ja jetzt so überrascht doch eher lächerlich aus.


    2.) MU betrieb - ebenfalls nachweislich - lange Zeit ein System bei dem User "Rewards" bzw. Geldprämien erhalten konnten und zwar richtet sich die Prämienhöhe danach wie ""interessant" der hochgelandene Inhalt war bzw. je öfter eine Datei von anderen Usern runtergeladen wurde desto höher war die Prämie. (Hierzu ja auch der Rechtsstreit mit Heise ob die darüber berichten dürfen oder nicht - Heise gewann vor Gericht).


    Ich zahle als Unternehmen jemanden Geld - schaue mir dann aber nicht mal an womit dieser User denn seine hohen Downloadzahlen erreicht hat? Wirklich schwer zu glauben - auch hier will man bei MU von Urheberrechtsverletzungen also nichts gemerkt haben - und selbst wenn man diese bloße Schutzbehauptung als wahr ansieht dann wäre es schlichtweg absolut dämlich vom MU Management gewesen so ein System am laufen zu haben.


    Und selbst wenn MU aktiv keine Dateien selbst hochgeladen hat - ein solches "Anreizsystem" ohne jegliche Form der nachgelagerten Kontrolle ist sicherlich schon ein Schritt mehr als bloße Anstiftung sondern min. Beihilfe. ("Nein Herr Richter ich habe nicht geschossen, ich habe dem Herren XY nur die Waffe gegeben...." - aber es kommt bestimmt noch gleich wieder jemand ums Eck und erklärt uns allen das es ja natürlich doch nur private Urlaubsfotos waren welche als "interessant" anzusehen gewesen wären...)



    Und natürlich muss KS sich jetzt erstmal als Unschuldslamm und Opfer darstellen - er würde ja sein eigenen Grab schaufeln wenn er auch nur irgendwas von den Vorwürfen bereits jetzt einräumen würde. Ändert nichts an der Faktenlagen. Und - wie auch schon mehrfach geschrieben - natürlich sind die Schadenssummen die die US Behörden dort aufrufen vollkommen überzogen, genauso wie Behauptungen das Plattenfirmen und Rechteinhaber durch illegale downloads überhaupt keinen Schaden erleiden würden (gab hierzu kürzlich einen recht interssanten Artikel in der FAZ).


    Und ja bis zu seiner Verurteilung ist auch KS als unschuldig anzusehen - wer aber nicht wie manche User in der Lage ist vor harten Fakten einfach die Augen zu verschließen wird schwerlich überzeugt argumentieren wollen das MU oder KS ja wirklich so unschuldig sind wie sie derzeit tun und da helfen auch keine pathetischen Vergleiche mit dem Irak - die Beweise liegen schon lange auf dem Tisch man darf sie halt nur nicht ignorieren.


    Es ist daher weniger eine Frage ob MU Dreck am Stecken hat sondern nur wie viel davon zusätzlich zu den bereits nachgewiesen Punkten durch die Behörde noch bewiesen werden kann. Ob man nun mit dem Vorgehen der Behörde einverstanden ist oder nicht oder ob man das derzeit geltende Urheberrecht doof findet oder nicht ist dabei noch wieder eine ganz andere Kiste und gehört aber eigentlich auch nicht wirklich hier her.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Was nicht zuvor "eingefroren" wurde, kann nachher nicht wieder freigegeben werden. :p


    Deine Aussage war, dass "die Behörden" bei der Beschlagnahmung von Vermögen oft keine Rücksicht auf laufende Kosten für den Lebensunterhalt nehmen würden - dies ist im Fall KS nach wie vor schlicht falsch. So schwer ist das doch wirklich nicht. :rolleyes::rolleyes:


    Darüber hinaus steht es US-Staranwälten ja durchaus frei sich mit ihren Mandanten auf ein Erfolgshonorar nach erfolgreich bestrittenem Prozess zu verständigen - wenn die alle so von der Unschuld und dem gerichtlichen Obsiegen von KS überzeugt sind ist die Verteidigung ja gar kein Problem denn schließlich würde KS sein eingefrorenes Vermögen ja hinterher vollständig zurückbekommen um seine Anwaltsrechnung zu bezahlen - wenn nicht sogar die Kosten der Verteidigung dem Kläger aufgebrummt werden. ;)


    Wenn ich als Anwalt aber Bedenken habe das ein Prozess auch durchaus verloren werden kann weil mein Mandant evtl. doch nicht so das Unschuldslamm ist wie behauptet - dann verlange ich als Anwalt natürlich erstmal Vorkasse dann habe ich wenigstens mein Schäfchen im trockenen wenn mein Mandant einfährt... Das kann man dann aber nicht "den Behörden" vorwerfen, es würde ja wohl auch niemand auf die Idee kommen man sollte einem Drogenkartell die erworbenen Millionen im Fall einer Anklage lassen damit so dann auch noch der Anwalt mit Drogengeld bezahlt werden kann.

    Re: Steigt GROUPON in Titelhandel ein??


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan


    Ist es nicht eher so, dass es trotz und wegen Guttenberg in D und anderswo immer noch mindestens unsittlich ist, einen falschen Doktortitel (auch: Ehrendoktor einer Titelmühle) zu führen?


    Natürlich ist es das, aber solange es genügend Leute gibt die meines sich damit in irgendeiner Form profilieren zu können und auch noch bereit sind dafür zu zahlen wird es solche Angebote auch immer noch geben. So ein kleines "h.c." kann ja beim Visitenkartendruck ja auch schon mal verloren gehen gell? ;)


    Ist aber im Endeffekt nichts anderes als wenn sich jemand ein "original Ed Hardy" Shirt aus der Türkei für 3,- € kauft und damit durch die Gegend rennt - nur halt eben auf einem anderen Level.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Oft ist nicht einmal mehr die Deckung der laufenden Verpflichtungen zum Lebensunterhalt gewährleistet (Miete, Strom, sonstige Verpflichungen).


    Im Fall KS mal wieder falsch, das Gericht hat explizit zur Deckung des gewöhnlichen Lebensunterhalts Gelder aus dem eingefrorenen Vermögen freigegeben, insbesondere wurde genug Geld für die medizinische Versorgung der Frau "losgeeist".


    Wem darüber hinaus aber 30.000,- € für 3 Wochen nicht genügen der kann ja mal vorsichtig bei Gericht anfragen ob es nicht doch 220.000 Doller pro Monat sein können:


    Schmitz bleibt auf freiem Fuß - braucht aber dringen Geld


    "29.000 Dollar werden demnach monatlich für Personal wie Kindermädchen, Butler und den persönlichen Assistenten Schmitz' gebraucht. Weitere 8.500 Dollar benötigt man für Strom und Benzin, der Festnetzanschluss kommt auf 5.000 Dollar im Monat"