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So nach und nach dürfen die Köpfe hinter Megaupload wieder etwas frische Luft schnuppern (haben die Ermittlungsbehörden wohl genug Beweise gesammelt das es nicht mehr viel zu vertuschen gibt

Megaupload: Weiterer Angeklagter auf Kaution freigelassen
wird spannend ob das für KS Ende Februar dann auch gilt oder ob ihm die Gerichte seine Vergangenheit noch zu seinem Nachteil auslegen.
Und es gab nicht nur Kritik an dem Vorgehen der Polizei:
NZ Herald: Dotcom raid gets positive feedback (Text auf Englisch!)
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Original geschrieben von herbert1960
Wie ist das mit Geräten und Gutscheinen, die aus einem Gewinnspiel stammen? Dafür habe ich zwar nichts bezahlt, aber ich möchte diese verkaufen, um mir vom Erlös etwas zu kaufen,
Dagegen ist ja auch nichts zu sagen, worauf sich Anmerkungen hinsichtlich der "Gratis"-Artikel bezogen geht eher in die Richtung beim MM aus der Abverkaufsaktion ein (oder zwölf) Touchpad abgreifen und dann mit 100% Aufschlag zum EK bei TT anbieten oder eben auch Aktionen von TT oder anderen Händlern bei denen User begrenzt verfügbare Schnäppchen "bunkern" um sie dann ganz dreist mit überzogenen Gewinnaufschlägen wieder im Biete einzustellen.
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Original geschrieben von Brainstorm
Ich habe mir jetzt überlegt, Online einen Mahnbescheid abzuschicken. Nur dauert da ja die Bearbeitung zwangsläufig etwas. Was passiert wenn in der Zeit bezahlt wird? Kann ich den Mahnbescheid dann irgendwie stoppen? Würden mir dann irgendwelche Kosten entstehen?
Das Gericht fängt überhaupt erst an den Antrag zu bearbeiten wenn die dafür notwendigen Gebühren vom Antragssteller vorausgelegt sind. Also ist da nichts mit stoppen oder Kosten einsparen.
Grds. ist ein Schulder der bereits in Zahlungsverzug ist aber auch verpflichtet die Kosten für den Mahnbescheid zu übernehmen wenn er die Zahlung leistet bevor der Mahnbescheid zugestellt worden ist.
Von daher um jegliche Diskussion über Verzug oder nicht abzuwürgen:
Letzte Fristsetzung mit Androhung weiterer jur. Schritte und wenn auch diese Frist ungenutzt verstreicht kann man über den Mahnbescheid gehen. Ob man sich dann aber ggf. wg. 25,- € Gerichtskosten wieder mit dem Schuldner streiten will steht auf einem anderen Blatt.
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Sofern das AV bereits 4 Wochen bestanden hat besteht ein Anspruch des AN (egal ob Vollzeit oder Nebenjob) auf Entgeltfortzahlung durch den AG - § 3 EntgFG für die Dauer von 6 Wochen.
Bis zum 28 Tag der Beschäftigung wird bei Erkrankung Krankengeld - aber keine Lohnfortzahlung von der KK gezahlt.
Kommt also drauf an ob sie 4 Wochen voll gemacht hat -> dann AG oder nicht -> dann KK
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Sollte nicht nackt Fenster putzen.
Und damit ist von meiner Seite endgültig Schluss mit OT.
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Die finale Anmerkung bezog sich ausschließlich auf den einen User nicht auf das gesamte Thema.
Und auf Argumentationen kann man eingehen auf inhaltslose Spitzfindigkeiten im Bezug auf die Wahl eines Link-Titels jedoch nicht 
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Verstehe ... Kim Schmitz hat inzwischen Rapidshare übernommen. 
Finale Anmerkung dazu (weil mir dieses Kindergartenverhalten einfach zu doof ist):
In den verlinkten Artikel die sich mit RapidShare beschäftigen geht es u.a. auch um die Unterschiede von RS zu Megaupload (was hier im Thread ja auch mehrfach angefragt bzw. thematisiert worden ist warum es gerad Megaupload getroffen hat). Hätte man einfach die Links auch mal lesen sollen.
Aber wenn man inhaltlich nichts mehr beizusteuern vermag ist es sicherlich ne super Geschichte sinnbefreite
Smilies zu posten.
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Impressum der verlinkten Seite:
Angaben gemäß § 5 TMG:
Patrick Simon
Wagrierweg 64
22455 Hamburg
Posting von User "paddyhh"?
Da könnte man jetzt auf die Idee kommen hier soll "unauffällig" die eigene Seite beworben werden....
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Wäre alles überflüssig wenn bestimmte User dran denken würden das es hier im Kim Schmitz gehen soll und nicht um grundsätzliche (rechtstheoretische) Betrachtungen des allgemeinen Weltgeschehens oder der Ungerechtigkeit in der Welt. 
Nimmt man z.B. den letzten Punkt der aufgeworfen worden ist:
Warum jemand eine Diskussion darüber führen will ob ein verurteilter Straftäter "zu Rehabiliationszwecken" von Heise verlangen darf das man ihn nicht mehr als solchen bezeichnen darf - während derselbe Mensch mit Autokennzeichen wie "Mafia" "Hacker" oder "stoned" durch die Weltgeschichte fährt muss sich nicht wirklich erschließen oder?
(Das es ggf. auch Fälle geben mag in denen ein frührere Straftäter tatsächlich ein Interesse daran hat, dass man die Vergangenheit ruhen lässt spielt dabei keine Rolle - hier im Thread geht es um KS und dessen Verhalten bzw. die einstweilige Verfügung ist im Bezug auf sein sonstiges Auftreten einfach nur lächerlich.)
Aber genug davon, back OT:
Rapidshare-Chefin Zwingli„Das waren riskante Praktiken“
HIer noch etwas mehr zur Rapid Share (englisch)
Und ganz frisch (wohl ein wenig im Überschwang der Erfolges vor Gericht geschrieben

Kim Dotcom und die Rolle des FBI