Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von basti12
    Ernsthafte Frage: Ist es denn lebensnah, bei jedem Gewitter (im Sommer gewittert es ja ungefähr jeden 2. bis 3. Tag mal, im Süden jedenfalls) sämtliche elektronischen Geräte vom Netz zu trennen?


    Ob das lebensnah ist sei dahingestellt, darüber kannst Du Dich im Schadenfall ja gern mit der Versicherung streiten.
    Fakt ist nun mal Versicherungen haben nichts zu verschenken und versuchen sich vor der Schadensregulierung zu drücken wo es nur geht.


    Und viele haben schon in die Röhre geschaut weil sie eine Hausrat mit Blitzschlagschutz ihr Eigen wähnten und die Versicherung dann eine lange Nase gedreht hat weil nur direkter Blitzeinschlag aber keine Überspannungsschäden von entfernten Blitzen inkludiert ist (gerade wenn der Versicherungsnehmer viele Geräte als abgeraucht meldet...)

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Ja das ist schon nachvollziehbar und ich bin da auch nicht böse drum. Trotzdem finde ich es übertrieben, jedes Mal wenn ein Gewitter kommen *könnte* die komplette elektronische Einrichtung zu trennen. Zum Glück passiert ein Blitzschlag dann doch nicht so oft und wenn, dann zahlt die Hausrat.


    Na ja und nach dem zweiten gemeldeten Schaden kommt dann die Kündigung oder eine Regulierung wird abgelehnt weil keine geeigneten Maßnahmen (Stecker ziehen, Überspannungsschutzdose) getroffen worden sind um einen vorhehrsehbaren Schaden zu vermeiden...


    Persönlich ziehe ich auch nicht immer alle Stecker wenn es mal blitzt aber wenn nun wirklich mal heftigere Gewitter im Anmarsch sind kann ein kurzer Griff zur Steckdose eine Menge Ärger vermeiden.

    Wenn Du dir etwas leihst und es geht während dieser Zeit kaputt liegt die Verantwortung dafür natürlich erstmal bei Dir. Insofern ist es logisch das der Anbieter Dir den Schaden in Rechnung stellt.


    Wenn Du den Schaden allerdings entsprechend beglichen hast kannst Du durchaus auch die Herausgabe des "corpus delicti" forden, schließlich hast Du ja auch für den Schaden und damit die Box gezahlt. Hier liegen Theorie und Praxis allerdings weit auseinander: Wenn Du Glück hast hat der Anbieter die Box noch irgendwo rumliegen und gibt sie raus, wenn Du Pech hast und nicht sofort nach der defekten Box gefragt hast liegt die jetzt schon in einem Sammelcontainer für Elektroschrott (der Anbieter wird hier anders als Du keinen Restwert mehr gesehen haben den es zu erhalten lohnt).
    Hier wird der Anbieter dann nur mit den Schultern zucken und darauf verweisen dass er Dir das defekte Gerät nicht mehr geben kann weil bereits entsorgt.

    Nur um ausbilden zu können muss man nicht studieren, ist ja bereits hier mehrfach erwähnt worden.
    Insofern stellt sich die Frage nach dem "Warum?".


    Auch für die vollständige Selbstständigkeit ist ein BWL-Studium weder zwingend notwendig noch ist es hierfür auch wirklich hilfreich. Da spielt das Alter erstmal keine Rolle mehr.


    Und wenn es als Plan B gedacht ist für den Fall das das mit der Selbständigkeit doch auf längere Sicht nicht hinhauen sollte darf man hier auch nicht zu viel erwarten. Dafür gibt es genügend (Vollzeit)BWLer die mir durchaus ansehnlichen Abschlüssen nach dem Studium erstmal länger in die Röhre schauen oder alternativ eben auch Jobs annehmen die von der Vergütung und dem Anspruch her nicht unbedingt dem entsprechen was sie sich im ersten Semester mal so vorgestellt hatten...

    Hallo,
    nachdem der Ausflug in die Android Tablet Welt nicht so wirklich der Bringer war geht es jetzt also zurück zu iOs.
    Ich suche daher ein Ipad 2 mit 16 GB (optional auch mit 3 G) in gutem Zustand und ohne Displaykratzer in der Größenordnung um 400,- €.


    Angebote bitte per PN.

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Bei einer täglichen Routine gibt es selten starke Anfälle, so lange die Medikamente richtig eingenommen wurden.


    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    ..., da sie unglücklich auf den Rücken gestürtzt ist und anschließend operiert wurde.


    Das war natürlich auch in der Probezeit- und somit war der Job bei einem großen Floristikunternehmen weg.


    Und weiter vorne schreibst Du etwas von 1-2 Anfällen pro Monat.


    Insofern muss sich bei allem Verständnis für die bescheidene Situation Deine Freundin auch eben mal intensiv damit auseinandersetzen, dass sie nun mal eine Krankheit und einen entsprechenden GDB hat und ggf. auch akzeptieren dass sie langfristig den Wunschberuf Floristin nicht (mehr) ausüben können wird. Hier muss man sich primär drauf konzentrieren "Was kann ich wirklich leisten?" und "Wo habe ich mit dieser Einschränkung noch realistische Chancen?".


    Einen Wunschberuf zu haben bei dem man kreativ und handwerklich tätig sein kann - schön und gut das steht jedem erstmal frei, wenn sich nun aber abzeichnet dass man mit diesen Wunsch-Job aufgrund der Behinderung wenig bis keine Chancen am Arbeitsmarkt hat ist es wohl eher an der Zeit sich nach geeigneten Alternativen umzusehen anstatt zu verzweifeln und sich über die Arge und potentielle Arbeitgeber zu ärgern.


    Hier muss man auch mal die Seite des AG sehen: Ich habe gegenüber meinen Angestellten ja auch eine Fürsorgepflicht, d.h. ich muss meine AN u.a. vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Wie soll ich das in einem Betrieb der nicht für die besonderen Bedürfnisse von Epileptikern ausgelegt ist überhaupt gewährleisten können? Soll oder kann ich irgendwie "kontrollieren" ob mein AN seine Medikamente genommen hat, kann ich es überhaupt verantworten den AN auf einer Leiter oder mit Messern bzw. Scheren arbeiten zu lassen? Hier spielt auch die Unsicherheit und Angst des AG eine Rolle. Sollte doch mal etwas passieren wird ggf. noch der AG belangt so nach dem Motto: "Sie wussten doch das der AN XY Epilepsi hat wie konnten Sie dann nur..."

    Sorry aber der verlinkte Shop ist ja eher als Apotheke unter den Kinderausstattern bekannt. Zum schauen vielleicht noch ok aber kaufen kann man woanders wesentlich günstiger.


    Ansonsten da ich das Drama auch bei Bekannten gerade live miterleben durfte:
    Ja man kann 1.000,- € oder mehr für einen Kinderwagen ausgeben und nein man muss es nicht.
    Imho kann man die ganzen Tests hier mehr oder minder vergessen, sondern es kommt vielmehr darauf ans was man selbst für Ansprüche an das Gefährt stellt und es hilft eigentlich nur ein "Hands On" im Laden vor Ort um feststellen zu können ob einem ein bestimmtes Modell zusagt oder nicht.

    Ich weiß nicht ob ich das Problem richtig verstanden habe, aber primär wird es hier am Navi scheitern. Wenn dies nur für die Übertragung von Sprachbefehlen über BT ausgelegt und entsprechend nur Sprache "sendet" aber nicht auch empfangen kann, dann ist das schlicht nicht zu lösen.


    Hier bräuchtest Du eben ein Gerät welches in beide Richtungen funktioniert.

    Zitat

    Original geschrieben von Superfly
    aber zumjailbreak an sich lässt man sich hier fröhlich aus
    geht das nciht auch gegen die richtlinien ?
    immerhin ist der jb auch nciht ganz regelkonform


    Den :mad: kannst Du Dir getrost schenken. Es ist immer noch ein riesen Unterschied ob man sich über einen Jailbreak unterhält der (anders als die Umgehung von Sim-Locks) rechtlich nicht verboten ist (die leidige Garantiediskussion mal außen vor) oder ob man sich über Programme unterhält welche einen Crack oder Hack verwenden um Apps illegalerweise kostenfrei im Netz zu tauschen zu können.