Beiträge von ChickenHawk

    Jaxx ist dabei aber genauso nur eine Ltd. aus UK und egal was die auf Ihrer HP behaupten, das Kernproblem das Online-Glücksspiel rechtlich in DE und für DE Bürger strenggenommen nicht zulässig bleibt bestehen.

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    Original geschrieben von Unnamed
    Ich finde dieses Verhalten unverschämt.


    Warum? In Deinem Vertrag steht drin, dass die Flatrates nicht für die Nutzung von Chat- oder Callthrough Anrufen gilt.


    Wie soll O2 das sonst umsetzen wenn sie nicht solche Nummern sperrt (oder "limitiert" um im Wortlaut von 02 zu bleiben)? Jedesmal vorher fragen ob Du auch bereit bist für die Nutzung des Callthrough 1,39 € die Min. zu bezahlen?


    Das Thema ist dabei schon so alt wie die Anbieter derartiger Dienste. Und das ein Netzanbieter kein Interesse daran hat seine Kunden für lau ins Ausland telefonieren zu lassen (wo man doch gerade hier sonst immer noch so schön kassieren kann) ist ja wohl zumindest aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar.


    Du hast Versucht Deinen Vertrag für Dich optimal zu nutzen, O2 hat jetzt wie E+ nachgezogen und das Schlupfloch dichtgemacht. Insofern kannst Du Dir entweder einen neuen Anbieter suchen (wobei auch VF und die Telekom hier sicherlich irgendwann eingreifen werden wenn es zu sehr ausufert) und mit o2 einen Streit vom Zaun brechen, oder Du rufst künftig solche Dienste dann eben über einen Festnetzanschluss an, hier greifen die Sperren nicht.

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    Original geschrieben von bernbayer
    Da fragt man sich dann, ist ihr vieleicht was zugestoßen? Man weiß es einfach dann nicht was los ist.


    Man fragt sich viel eher wie man auf solche -Entschuldigung- bescheuerten Ideen kommen kann.
    Wenn hier jetzt jeder User genannt wird der gerade mal einen Monat inaktiv gewesen ist, dann würde der Beitrag aus allen Nähten platzen.


    (Und nur so am Rand der genannte User (oder Userin) war auch Ende 2009 schon mal für mehr als 2 Monate "inaktiv" ohne dabei gleich das zeitliche gesegnet zu haben.)

    Suche benutzen das Thema gab es schon zu Hauf, Ergebnis: Außer in begründeten Einzelfällen (z.B. Schreibfehler bei der Registrierung) werden Usernamen nicht geändert, sonst will jeder 3te User alle halb Jahre einen neuen Namen.

    Hier krankt es schon daran, dass man nur ein Smartphone angeben kann, wir sind hier immer noch bei TT da gehört es zum guten Ton mindestens 3 Telefone mit 4 Betriebssystemen zu haben ;)

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    Original geschrieben von avalox
    Ich dachte, egal was da nun wie von meinem AG versteuert wird oder auch nicht, dass ich trotzdem die kompletten 40km als Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben kann und somit noch was zurück bekomme


    Nein das kann - rein logisch - ja schon mal nicht sein: Du wirst steuerlich nicht belastet weil Dein AG die Steuern für Dich zahlt und dann willst Du trotzdem noch eine Erstattung für nicht gezahlte Steuern geltend machen, so funktioniert das nun mal wirklich nicht.


    Die vom AG gezahlten pauschalierten Steuern fließen in die Steuererklärung des Unternehmens Du selbst kannst im Rahmen Deiner eigenen Steuererklärung auch immer nur das einbringen was Du selbst auch abgeführt hast (also hier max. Fahrtkosten für den nicht vom AG übernommenen Teil welcher ja auch auf Deiner Lohnsteuerabrechnung stehen sollte).

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    Original geschrieben von avalox
    ich meine die 62€ Differenz, die ich jetzt durch die 33km mehr Fahrtweg habe (siehe oben). Es wäre halt nett gewesen, wenn ich die nicht erst am Ende des Jahres quasi wieder bekomme


    Nochmal: Prinzipiell bekommst Du in Deinem Fall für die Fahrkosten gar nichts wieder, weder über Freibeträge noch im Rahmen der Jahressteuererklärung. Du hast als normaler AN einen Werbungskostenpausbetrag von 1.000,- € im Jahr der gilt immer. Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Also erst wenn Deine Fahrtkosten den Pauschbetrag von 1.000,- € übersteigen wirkt sich das überhaupt für Dich aus.


    Bei 50 Tagen hast Du 600,- € Fahrtkosten die Du als Werbungskosten ansetzen kannst, da diese deutlich geringer als der Pauschbetrag sind würde das FA trotzdem den Pauschbetrag ansetzen. Willst Du hier irgendwas vorab geltend machen müsstest Du den Pauschbetrag plus 600,- € nachweisen können, d.h. belegbare Werbungskosten in Höhe von min. 1.600,- €. Alles was per se unter dem Pauschbetrag liegt (so wie deine restlichen 600,- €) sind nicht als Freibetrag eintragbar.

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    Original geschrieben von avalox


    Gibt es nicht aber auch eine Weg mir das Kilometergeld schon im Vorfeld zu holen (über einen Freibetrag o.ä)? So das ich dann im Monat kaum eine Differenz habe, aber auch am Ende des Jahres nichts wieder bekomme?


    Was für eine Differenz? Das einzige was Du vom zu versteuernden Einkommen abziehen könntest wären die verbleibenen 50 Tage die Du ohne Zuschuss fährst. Dies ist wie mehrfach vorgerechnet aber noch deutlich unter dem allg. Pauschbetrag den jeder AN bekommt. Insofern würden sich diese paar Tage nur steuerlich auswirken wenn Du neben den Fahrtkosten von 600,- € sonstige Werbungskosten von min. 400,- € zusammenbekommen würdest damit diese dann überhaupt angerechnet werden.


    Und dann ist es noch lange nicht so, dass man die Differenz der Werbungskosten zum Pauschbetrag auch in Form einer Erstattung oder eines höheren Nettos wiederbekommt, es wird lediglich das zu versteuernde Einkommen eben nicht um den Pauschbetrag von 1.000,- € sondern um z.B. 1.200,- € oder von mir aus auch 1.500,- € vermindert was im Ergebnis vielleicht 50,- € oder 100,- € mehr an Erstattung am Jahresende ausmacht. Für diese Kleinbeträge gibt es keine Möglichkeit Freibeträge eintragen zu lassen, der Verwaltungsaufwand steht hierfür ja auch in keinem Verhältnis zu Ertrag (auf den Monat gerechnet zwischen 4-8 € mehr Netto).

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    Original geschrieben von avalox
    Leider weiss ich nun immer noch nicht, ob der Freibetrag den ich mir hab eintragen lassen korrekt ist, oder ob ich (vorallem wegen der vorhandenen Pauschalbesteuerung) irgendwas falsch hab eintragen lassen bzw. ob ich so wie es jetzt ist am bei meiner Steuererklärung eine (negative) Überraschung erlebe.


    Na ja was heißt hier korrekt, Du hast Dir einen Freibetrag in einer Höhe eintragen lassen die so nicht zutreffend ist, insofern ist es logisch, dass das Nettogehalt höher ausfällt, in der Tat wäre in dieser Konstellation allerdings der vom AG versteuerte Zuschuss für 180 Tage in der jährlichen Erklärung anzugeben wodurch der Anspruch für die Werbungskosten egalisiert wird. Das kann daher in der Tat zu einer Nachzahlung führen, da Du effektiv ja nur für die restlichen 50 Tage Kosten geltend machen kannst die hier dann sogar noch unter dem eigentlichen Pauschbetrag liegen.


    Peeck hat das soweit ja schon vorgerechnet. Ich würde daher auf die Eintragung eines Freibetrags vollkommen verzichten, er bringt Dir durch den AG Zuschuss keine Vorteile sondern beschert nur eine Rückzahlung.