Beiträge von ChickenHawk

    Du bist ja im Prinzip immer noch im 3G bzw. UMTS Netz unterwegs, Dein Netzanbieter drosselt lediglich die Dir zur Verfügung gestellte Bandbreite innerhalb dieses Netzes. Insofern ist es nur normal und richtig das das Handy Dir anzeigt, dass es im 3G Netz eingebucht ist, dass sagt aber letztendlich nichts über die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit an.


    Normalerweise bekommt man ja die angesprochene SMS mit der Info dass man kurz vor dem erreichen des Volumens steht und das danach gedrosselt wird, insofern weiß man ja auch ohne die Anzeige im Handy mit welcher Geschwindigkeit man unterwegs ist, wer es genauer wissen will: Da gibt es doch bestimmt eine passende App für...

    Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Es besteht ein Recht auf Umtausch, § 439 BGB ist diesbezüglich einschlägig, wozu sich also auf eine wochenlange Reparatur einlassen?


    Achtung: Gefährliches Halbwissen!


    Es besteht keinesfalls ein zwingendes Recht auf einen Umtausch, man lese bitte beim § 439 auch immer bis zum Abs. 3:


    "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."


    Wer jetzt gleich zum Anwalt rennt wenn der MM einen Umtausch verweigert und meint er könne "sein Recht" einklagen der wird ggf. eine böse Überraschung erleben.

    Als Privatverkäufer kann ich nur Gewährleistung (und Garantie) ausschließen darüber hinaus gibt es hier auch kein Widerrufsrecht wie bei einem Onlinehändler.


    Wenn ich jedoch ein funktionsunfähiges Gerät verkaufe und diesen Mangel verschweige (ob das nun an einer IT Policy liegt oder woran auch sonst) helfen mir alle Gewährleistungsausschlüsse der Welt nicht. Der VK muss Dir ein funktionsfähiges und nutzbares BB 9700 liefern. Punkt.


    Rechtlich ist das also ein ganz klare Kiste, wenn das Gerät nicht ohne einen Riesenaufwand (kann man die Dinger nicht eine "formatieren" und mit einer freien BB-Software bespielen) nutzbar machen lässt muss der VK da Abhilfe schaffen oder das Gerät zurücknehmen.

    Was ist denn bitte ein 0815 Roller? Designtechnisch darf man hier nicht viel erwarten - ist und bleibt eben ein Roller, nur wenn man die Optik nicht mag fallen hier schon mal 90% der am Markt raus, insbesondere alles was aus Asien kommt.


    Bleibt entweder nur ein Italiener (z.B. Italjet) oder man denkt mal an eine Super Moto Optik wie z.B. Gilera SMT 50 bzw. GSM 50 oder Aprilia MX 50 oder auch Rieju Spike 50.


    Persönlich halte ich es lieber mit den Klassikern wie eben die genannte Simson, legale 60 km/h und man kann auch ohne Ing.-Studium eigentlich alles selber schrauben...


    Die DNA von Gilera ist aber durchaus noch zu bekommen, wenn auch nicht unbedingt mehr neu.

    Ich habe beide Versionen mal probegefahren, ob man mit der eigenen Größe hinkommt muss jeder selbst entscheiden, m.E. ist jeder über 180cm auf dem Gefährt aber verraten und verkauft, daneben sieht es einfach aus wie Affe auf Schleifstein.


    Ansonsten würde ich um die 50er einen weiten Bogen machen, klar von einem Mopped darf man nicht zuviel erwarten aber so asthmatisch und schwachbrüstig sich das Gerät präsentiert hat, danke no way. Da ist ja jede Simson K50 echt spritzig gegen. Dazu noch die Qualitätsmängel da es nicht mehr wirklich "Sachs" sonder billiger China-Schrott ist, Fahrspaß sieht anders aus.

    Hier mal was zum lesen:


    http://www.management-praxis.d…ten-beim-arbeitslosengeld


    http://www.hensche.de/Rechtsan…ndbuch_Abfindung_Alg.html


    Grds. gilt: Wer unverschuldet seinen Arbeitsplatz durch Aufhebungsvertrag aufgibt und deswegen hilfebedürftig wird muss ggf. mit einer Sperrfrist rechnen.


    In Fällen in denen nachweislich ein Aufhebungsvertrag statt einer vom AG ausgesprochenen betriesbedingten Kündigung (die also nicht vom AN verursacht wurde) zur Anwendung kommt bedeutet nicht zwingend eine Sperrfrist, da hier der Aufhebungsvertrag ja nur der Kündigung "zuvorkommt".


    Im Ergebnis wirst Du das mit Deinem Fallmanger im Arbeitsamt besprechen müssen. Gleiches gilt für die mögliche Anrechnung der Abfindung, auch hier ist es letztendlich eine Einzelfallentscheidung ob dies in der von Dir geschilderten Konstellation relevant ist oder nicht. Sofern durch den Aufhebungsvertrag die sonstige Kündigungsfrist "verkürzt" wird, der AN also früher als unbedingt notwendig auf staatliche Hilfe angewiesen wäre kann es sein dass eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung erfolgt.

    Ich habe jetzt nicht extra HD dazu gebucht, bestimmte Sender sind in dem Paket ja sowieso schon HD und angeblich bekommt man als Neukunde ja auch die 8 "privaten" Sender in HD für 12 Monate kostenlos dazu (ob ich nun aber RTL2 in HD sehe oder nicht ist mir relativ egal).


    Wenn die sich wg. den 16,90 € zieren: Ich hätte da auch noch einen "Gutschein"code mit den Neukunden dieses Angebot angeblich auch abrufen können.