fonya
Gibt es m. E. nicht nur die einschlägigen Apps für werdende Mütter mit den entsprechenden Beschreibungen über die Kindesentwicklung
Beiträge von ChickenHawk
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Ich hätte ja auch gerne diese schreckliche Katzenberger im künstlichen Jungel gesehen
Dafür ist die Dame momentan noch zu angesagt...
Warte noch 2-3 Jahr dann wird Dein Wunsch erfüllt. -
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CH wird Rechtsgeschichte schreiben, indem er als erster den eindeutigen Nachweis erbringt, dass mittels eines Mahnbescheids gezielter Rechtsmißbrauch getrieben wurde.So gern ich das auch tun würden, da würde ich leider zu spät kommen, da schon andere - wie in Kreisen von Leuten mit juristischem Hintergrund durchaus bekannt sein sollte - hier sich ihre Lorbeeren abgeholt haben - Stichtwort Mahnbetrug.
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Und ich werde nie nie wieder den Versuch starten, eine pragmatische und hilfreiche Einschätzung zu liefern.Das dagegen ist wahrscheinlich wirklich mal ein pragmatischer Ansatz.
Und jetzt aber auch genug OT
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Original geschrieben von Mephisto
Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?Und woher nimmst Du die Gewissheit, dass alle NK Zahlungen bereits geleistet sind? Dazu steht im vom TE geschilderten Sachverhalt kein Wort. Selbst wenn Gas/Heizung bzw. Strom direkt vom Mieter getragen wird ist bei einem unterjährigen Auszug immer noch die Frage von Müllentsorgung, Wasser und andere Posten die regelmäßig nicht direkt über den Mieter laufen im Rahmen der NK-Abrechnung zu klären.
Und hier ist es nun mal so (ob Dir das passt oder nicht), dass der Gesetzgeber (und einschlägige Urteile) dem Vermieter eine gewisse Zeit einräumt eine ordnungsgemäße Endabrechnung zu stellen, die logischerweise erst erfolgen kann, wenn er selbst die Abrechnung der Versorger etc. pp. vorliegen hat.
Hier pauschal mit Mahnbescheid o.ä. anzurücken ist und bleibt nun mal wie geschrieben Humbug, man könnte sogar rechtsmißbräuchliche Anwendung unterstellen, wenn jemand einen Mahnbescheid ausstellen lässt obwohl er weiß, dass seine Forderung in teilen unbegründet ist.
Und nur so am Rande:
Nur weil eine Wohnung unrenoviert bezogen worden ist heißt das noch lange nicht, dass der Mieter nicht irgendwelche Schäden verusacht haben kann die den Vermieter zur Inanspruchnahme der Kaution berechtigen würden.Zitat
Du wirst es nicht glauben, aber auch außer Dir macht sich der ein oder andere hier Gedanken, bevor er postetPrima, dann wäre es schön wenn mancher sich vorher nicht nur Gedanken machen würde ob er postet sondern vor allem auch was...
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Original geschrieben von Crossbuster
Abwohnen der Kaution? Wird ja stark von abgeraten...schießt man sich damit nicht ins eigene Knie?Forget about it und zwar ganz schnell. Wer solche halbgaren Tips in die Welt setzt hat es eigentlich verdient mit Brennesselzweigen ausgepeitscht zu werden.
(Ebenso wie im Zusammenhang mit Kautionen irgendwelche Pseudodruckszenarien mit Frist von 4 Wochen plus Mahnbescheid absoluter Humbug sind.)
Das "abwohnen" der Mietkaution ist rechtlich schlicht und ergreifend nicht zulässig und eine "Aufrechnung" von Miete gegen Kaution sogar gesetzlich explizit untersagt.
Stellt der Mieter 3 Monate vor Ende des Mietverhältnisses seine Mietzahlungen mit dem Hinweis auf die Verrechnung mit der Kaution ein, wird er säumig und kann vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Er muss dann nicht nur Zinsen auf die ausstehenden Mieten zahlen, sondern trägt im Zweifelsfall auch die gesamten Prozesskosten.
Darüber hinaus kann der Vermieter wenn er sich aus der Kaution bedient hat den Mieter zur Wiederauffüllung der Kaution bis zur Höhe von drei Monatsmieten verlangen und den Mieter auf Auffüllung der Kaution verklagen. Dies gilt auch noch nach Ende des Mietverhältnisses, wenn noch nicht alle Forderungen des Vermieters beglichen sind und zum Beispiel noch die Abrechnung von Betriebskosten offen sind (deswegen auch hier die lange Frist die einem Vermieter zur Rückzahlung der Kaution eingeräumt wird).
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Original geschrieben von Printus
Alles andere als ein Sieg von Peer wäre ein Skandal.Na na wir reden hier immer noch von einer TV-Unterhaltungsshow und nicht dem Verteidigungsausschuss im Bundestag...

Schon erstaunlich wie sehr ein solch eigentlich recht banales Format sowohl polarisiert als auch emotionalisiert.
Und nur ein kleiner Gedankenanstoß an die "Peer for President" (oder in diesem Fall "Dschungelkönig") Fraktion:
Kann es nicht einfach auch nur sein, dass Peer von der Trümmer-Truppe derjenige ist, der sich die vergangenen Staffeln mit am genauesten angeschaut und am besten daraus gelernt hat?
Sein Verhalten ähnelt doch sehr stark dem eines Ross Anthony, gerade auch was die Zurschaustellung der vermeintlich sensiblen Seite angeht. In der Prüfung "knallhart" und ansonsten aber auch mal ein wenig die Tränen fließen lassen...
Als ehemaliger GZSZ Darsteller kennt er sich bestens mit dem "Lieber Junge - böser Bube" Image von Charakteren aus und weiß wie man sich (oder eben jemanden) präsentiert um beim Publikum gut anzukommen. Der Posten der Sportskanone und den Schönlings ist durch Thomas und Jay bereits besetzt, mit Katy und Matthieu hatten man Mutter Beimer und Vadder Abraham dabei und das man mit der Clownrolle eines Froonck sehr schnell fliegt war ja auch mehr als deutlich.
Insofern hat er sich (anders als andere) nicht von der Situation vor Ort hinreißen lassen (das Lästern nicht gerade auf den Thron hilft konnte man am Beispiel Siegel oder Caroline Beil ja eindrucksvoll sehen) sondern geschickt agiert.
Ob das nun auch tatsächlich seinem Naturell entspricht wird von den Zuschauern wohl keiner wirklich beurteilen können, ihn nun aber als "moralische Instanz" wie in dem Stern Artikel in den Dschungelhimmel zu heben ist auch mehr als fehl am Platze, denn jeder der noch über etwas Anstand und/oder Moral verfügt würde nicht freiwillig an so einer Veranstaltung überhaupt erst teilnehmen.

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Was wirklich ganz ganz wichtig ist:
1.) Beachten der TT Regeln:
"Wie formuliere ich das Thema richtig?
Durch ein treffendes Thema (Überschrift eines Threads) erhöhst Du enorm deine Chancen, eine schnelle Antwort auf deine Frage zu bekommen. Formuliere das Thema mit aussagekräftigen Stichwörtern, oder einem kurzen Satz, der das Problem möglichst genau beschreibt. Ein Thema wie "Hilfe" oder "Geht nicht" führt dazu, dass sich viele Dein Problem erst gar nicht durchlesen, weil sie mit dem Thema nichts anfangen können. Desweiteren sollte aus dem Thema ersichtlich sein, ob es sich um eine Information handelt oder um eine Frage, also achte bitte auch auf die Interpunktion."
2.) Hausaufgabenbeiträge sind nirgendwo bei TT gern gesehen, darüber hinaus kann man eigentlich von jemanden der so alt ist, dass er/sie den Führerschein macht durchaus erwarten, dass man auch ohne viel fremde Hilfe in der Lage ist ein Referat entsprechend zu strukturieren...
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Original geschrieben von Benz-Driver
Nur die Tatsache, daß man jemanden des Schwulseins verdächtigt, ist ja noch nicht homophob.Den eigenen Satz noch mal lesen und dann noch mal drüber nachdenken, dann erschließt sich mein Kommentar ganz von selbst

Ansonsten noch eine kleine Hilfestellung:
Verdacht
"Verdacht wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung „Übles von jemanden denken“ verwendet." -
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Original geschrieben von mazak
Das Jay schwul ist und Sarah in allen Punkten recht hatte dürfte ja wohl seit gestern klar sein.Was bringt Dich zu dieser bahnbrechenden aber doch leicht homophoben Erkentniss?
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Re: Garnitur durchgelegen
ZitatOriginal geschrieben von schore3000
Diese Garnitur wurde im Oktober 2008 dann auch geliefert.
Jetzt ca. 1 Jahr und 3 Monate nach Lieferung ist das Bettgestellt total durchgelegen und nicht mehr zu gebrauchen.
Irgendwas passt an den Daten nicht, wenn die Lieferung in 2008 war und wir jetzt in 2011 sind, dann wären es 2 Jahre und 3 Monate.
Und auch wenn Du das ja eigentlich nicht hören wolltest:
Schlafsofas egal welcher Preisklasse sind (entgegen aller Beteuerungen von Verkäufern) keine wirkliche alternative zum klassischen Bett und nicht als Dauerschlafgelegenheit geeignet. Insofern ist die Aussage dass Du mit einem Billigmodell die Probleme schon wesentlich früher gehabt hättest durchaus zutreffend.
Wirklich Chancen hier irgendwelche "Rechte" geltend zu machen hast Du auch nicht wirklich, ein mündliches Versprechen des VK das man "sehr lange" (was ist denn bitte schön lange?) etwas von der Garnitur hätte hilft einem so viel wie ein löchriger Regenschirm bei einem Monsun.
Insofern warte ab ob die das ohne Kosten reparieren oder ob die Geld sehen wollen (dann kann man immer noch mal beim VK anfragen wie es denn wenigstens mit einer Kostenteilung aussieht) und ansonsten orientier Dich (auch zum Wohle des eigenen Rückens) langfristig lieber anderweitig um.