Beiträge von ChickenHawk

    Zitat


    Das diese Daten aufgrund ihrer Brisanz und der Zugangsmöglichkeiten auch für die unteren Hierarchiestufen einen Veröffentlichungsweg gefunden hätten steht "hoffentlich" ausser Frage.


    Welcher Brisanz?
    Es kann doch nicht wirklich jemand behaupten wollen, es sei von einem übergeordneten öffentlichen Interesse wie Botschafter A Politiker B einschätzt?


    Insofern kann man sehr wohl davon ausgehen, dass ein Großteil der jetzt veröffentlichten Unterlagen nie das Licht der Welt erblickt hätten (selbst wenn 500.000 Personen darauf hätten zugreifen können) einfach weil der Informationsgehalt der Dokumente mehr als banal ist. Kein normal denkender Mensch wäre jetzt mit einem einzelnen Brief der US Botschaft aus DE zur Presse gerannt und hätte einen Mordsaufriss wg. der Äußerungen über Hr. Westerwelle veranstaltet.


    Der Kernvorwurf an WL bleibt daher bestehen:
    Sie haben haufenweise zwar "geheimes" aber vollkommen belangloses Zeug veröffentlicht und das dann auch noch ohne vorher überhaupt mal genauer zu schauen was sie denn da so in den Äther blasen. Ein solches Verhalten rechtfertigt oder legitimert dabei (anders als bei der Veröffentlichung von wirklich relevanten Themen wie Kriegsverbrechen) aber in keinster Weise die eklatanten rechtlichen Verstöße von WL und ihren "Informanten" hierdurch begangen haben.

    Hallo,


    bin auch der Suche nach einem guten Angebot für den Abschluss eines Neuvertrages (Rufnummerportierung/mitnahme von Simyo möglich & gewünscht) im D1 Netz.


    Ich möchte etwas in der Größenordnung vom Mobil S oder etwas ähnlichem:


    - min. 30 Minuten pro Monat in alle Netze
    - min. 30 SMS pro Monat
    - Internetflat unbegrenzt und nicht(!) auf 384kb beschnitten


    - Hot-Spot-Flat wäre nice to have kann aber auch wegfallen


    aber: die GG sollte jetzt bitte nicht über 30,- €/Monat gehen


    Dazu bitte ein Iphone 4 mit 32 GB (das hier eine Zuzahlung fällig wird versteht sich von selbst), Gerät darf dann natürlich auch D1 Netlock haben.


    Gruß
    CH

    Guten Tag,


    bisher bin ich mit einem Iphone 3GS unterwegs und es steht ein Nachfolger an.


    Grds. war/bin ich mit dem Iphone zufrieden, es kann alles was ich derzeit brauche. Jetzt bin ich aber nur bedingt gewillt 650-700 € für eine IP4 hinzulegen (erst recht nicht mit dem Antennenbug), aber ob und wann denn tatsächlich ein IP5 kommt (mal davon ab, dass das auch nicht wirklich günstiger sein wird) steht ja auch derzeit noch in den Sternen.


    Also wird eine brauchbare Alternative gesucht. Ich brauche auf jeden Fall:


    - GPS
    - Navigation (mehr für Fußgänger als fürs Auto)
    - Google Maps oder eben alternatives Kartenmaterial
    - WLAN
    - UMTS
    - BT
    - IMAP & Pop Mailabrufe mehrerer Konten
    - anständiger Kalender
    - Sync mit Outlook
    - sinnvoller Browser zum surfen


    weniger Hardware als "App"ware:
    - Wetter
    - Weltuhr
    - Sport"app" incl. Ergebnisticker
    - "Arround Me"-App (also wo ist der nächste EC Automat etc.)


    Preislich so irgendwo in der Größenordnung zwischen 300 - 450 € max., es darf aber auch ruhig günstiger sein wenn die Anforderungen erfüllt sind.


    Da ich tendenziell eher der Freund des "Plug & Pray" bin scheue ich vor Android derzeit noch etwas zurück, mit meinem Samsung und WinMobile habe ich bisher auch nur die Krise bekommen, also was bleibt noch über?


    Sollte man ggf. doch nach jahrelanger Abstinenz mal wieder in Richtung Nokia schielen? Wie sieht es dort mittlerweile in deren "App"Store aus?


    Oder gibt es noch was völlig anderes was ich bisher noch überhaupt nicht in Erwägung gezogen habe?


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Schulden die vor und wärend der ehe gemacht wurden, wurden miteinander aufgerechnet. Es wurden defakto am Amtsgericht (Familiengericht), sowie am Oberlandesgericht bei der Berufung, meine vorehelichen Schulden, sowie ebenso voreheliche Schulden meiner damaligen Frau, zum Gegenstadt der Verhandlung und beim Ehegattenunterhalt angerechnet.


    Nur zur Klarstellung:


    Es ist ein wesentlichen Unterschied ob bei einer Trennung im Rahmen der Ermittlung des persönlichen Vermögens der Expartner (incl. Schulden) für die Berechnung eines etwaigen Unterhalts herangezogen wird, oder ob wir über die Haftung der Ehepartner für voreheliche Schulden sprechen.


    Denn (wenn hier einige schreiben man sollte "Gütertrennung" im Ehevertrag vereinbaren ist das im Prinzip Humbug) der gesetzliche Güterstand in DE ist die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html


    Insbesondere auch mal Abs. 2 lesen, selbst in der Ehe erworbenes Vermögen (oder Sachwerte) werden kein gemeinsames Vermögen, sie werden nur im Fall einer Trennung für den Zugewinnausgleich berücksichtigt. Insofern ist die Aussage des Scheidungsrichters, man würde "Schulden" mitheiraten vom Gesetzes wegen schlicht weg falsch (oder Du hast ihn hier falsch zitiert).


    Natürlich spielen die Schulden im Ergebnis schon eine Rolle (wenn der Ehepartner mit -25.000,- in die Ehe geht und selbst keinen Zugewinn erwirtschaftet ist der Anteil den der andere Partner dann abdrücken muss natürlich höher, als wenn bei beiden Ex-Partner in der Ehe ein Zugewinn erwirtschaftet wurde). Außerdem muss man auch noch trennen zwischen dem:


    "Wer bekommt nach der Trennung (materiell) was" und "Wie hoch ist der monatliche Unterhalt". Denn insebsondere beim Unterhalt muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Sind langfristige (voreheliche) Verbindlichkeiten vorhanden sind diese natürlich mit zu berücksichtigen, kann ja nicht sein, dass nur auf das aktuelle Nettoeinkommen geschaut wird und dann davon X% an die Ehefrau gehen wenn der Mann dann seine Verbindlichkeiten selbst nicht mehr bedienen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von DieTwelf
    hm, ashop zahlt nach 3-4 Tagen aus.


    Es steht Dir doch frei dann ein Angebot von dem Anbieter anzunehmen...


    Aber jetzt zu fordern der Händler solle in Vorleistung treten und nur weil ja jemand gern noch etwas zusätzliches Weihnachtsgeld hätte ist dann doch etwas vermessen.


    Wenn nur 10 Leute bestellen wären dass für den TE mal locker über 5.000,- € die er vorschießen müsste mit der zusätzlichen Gefahr, dass die Hälfte von den Verträgen dann doch noch fix widerrufen wird (weil der User jetzt doch noch ein Angebot gefunden hat wo es 5,- € mehr gibt) und dann darf der TE auch noch den Usern und seinem Geld hinterherrennen? Sorry da kann ich die Händler durchaus verstehen, dass sie da keine Lust drauf haben.

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Weiß einer den Preis für sowas(beurkunden vom Ehevertrag)?


    Kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom "Streitwert" ab, also wenn das ein junges Ehepaar noch nicht auf der hohen Kante hat wird es billig, wenn man schon über Vermögen, Wohneigentum etc. verfügt wird es teuer bzw. teurer.


    Aber nochmal zum Verständnis:


    Das was VFBler beschreibt war im Fall einer Scheidung (und auch hier scheint der Richter die geltenden Gesetze selbst nicht zu kennen). Das betrifft Dich und die Situation "Unterhalt" zahlen während der Ehe für die Schulden des Partners überhaupt nicht.


    Und was heißt, dass Kind ist schon in den Brunnen gefallen? Wenn Du glücklich verheiratet bist spar Dir den Kram mit dem Ehevertrag, wenn es doch nicht alles mehr so rosig ist wird Deine Partnerin zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt keinen Vertrag mehr unterzeichnen der sie später mal schlechter stellt.

    Zitat


    Gesetz dem Fall ,meine Frau hat vor der Ehe Schulden gemacht und wird jetzt in der Ehe zur Kasse gebeten.Aber außer Kindergeld und Unterhalt für die Kinder hätte sie kein Einkommen.
    Könnten die dann sagen "Sie müßten von ihren Mann aber Unterhaltsgeld bekommen,das können sie dann für uns verwenden"


    Nein das geht nicht, Schulden die vor der Eheschließung gemacht wurden sind und bleiben ganz allein das "Vergnügen" des jeweiligen Schuldners aber gehen nicht durch die Eheschließung auf beide Ehepartner über.


    Insofern erfolgt auch keine zwangsweise "Anrechnung" eines fiktiven "Unterhalts" den der Ehepartner dem verschuldeten Partner zu zahlen hätte um hier etwaige Rückforderungen beitreiben zu können.

    Re: Ehegattenunterhalt - was wird angerechnet?


    Zitat

    Hat sie noch Anspruch auf Unterhalt ,wenn ich zum Familienbuget, durch Übernahme der hohen Miete über die Hälfte vom Lohn abdrücke und wir quasi so die Kosten aufgeteilt haben?


    Welchen Anspruch meinst Du? Gegen Ihren Ex oder Dich im Fall einer Trennung?