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Original geschrieben von prana
Ich beschwere mich nicht, dass sanktioniert wird, was ja laut §18 Abs.6 STVO noch nicht mal der Fall ist. Im Gegenteil, ich beschwere mich, dass auf der Autobahn insbesondere nachts quasi rechtsfreie Zone ist und alle rasen wie die bekloppten.
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Original geschrieben von prana
Ok, was ist mit 160 in der Nacht und einem 80er Schild? Die Scheinwerfer reichen grad mal 50m weit, das könnte knapp werden. Und auch wenn es vielleicht möglich wäre, je nachdem wie nass die Straße ist habe ich keine Lust, dass der Wagen ausbricht nur weil ich wegen einem Schild eine Vollbremsung hinlegen musste...
Soso...
Aber um es nochmal zusammenzufassen:
1.) Wer eine "Vollbremsung" hinlegen muss weil er ein Schild nicht oder nicht rechtzeitig gesehen hat der war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs oder war gedanklich nicht bei der Sache.
2.) Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist 130 (Richtgeschwindigkeit = eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird), jeder der egal zu welcher Tageszeit meint schneller fahren zu müssen nimmt hier im Fall eines Unfalls eine Mithaftung aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr die vom Fahrzeug/Fahrer ausgeht in Kauf. Hier von einem "rechtsfreien" Raum zu sprechen ist grober Unfung.
3.) Wer meint er kann Punkt 1 jetzt nicht berücksichtigen, weil er sich wg. anderen Verkehrsteilnehmern die Punkt 2 ignorieren genötigt fühlt ebenfalls schneller zu fahren, der sollte sich bzw. seinen Fahrstil mal hinterfragen.
Autofahren ist immer mit einem Risiko verbunden, auch wenn man selbst versucht umsichtig zu fahren. Bereits mehrfach angesprochen wurden hier ja schon kreuzende Tiere, liegengebliebene Fahrzeuge oder Fahrzeugteile etc. pp. die anders als Straßenschilder wirklich plötzlich und unerwartet auftauchen können.
Selbst mit Richtgeschwindigkeit 130 gehe ich hier als Autofahrer ein Risiko ein im Falle eines Falles in einen solchen Unfall verwickelt zu werden. Dieses Risiko kann ich minimieren indem ich mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit auf der AB mit 60 km/h unterwegs bin.
Nun habe ich eine geringere Chance mit einem Reh zusammenzustoßen, dafür wird sich bei so einer Geschwindigkeit die Chance in einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verwickelt zu werden entsprechend aber erhöhen. Im Ergebnis muss man also eine Risikoabwägung treffen was einem "lieber" wäre oder man lässt das Auto ganz stehen.
Oder man wählt das Schweizer Modell und erlässt ein generelles Tempolimit von 100 oder 120 auf Autobahnen, dann brauch sich keiner mehr einen Kopf darum zu machen, ob er ggf. zu schnell unterwegs ist um etwaige Schilder erkennen zu können. Ob das allerdings die notorischen Raser und Drängler dann auch beeindruckt sei mal dahingestellt.