Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von prana
    Wie gesagt, es geht darum was ist, wenn man nachts auf einer ziemlich leeren Autobahn unterwegs ist. Wenn ich auch schon nur 120 fahre, fahren mir fast alle sehr dicht auf um dann ganz knapp zu überholen und mit 160-200 weiterzufahren. Wenn ich nur 75 fahren würde, würde mir garantiert irgendwann einer reinfahren.


    Und nur weil "alle" sich nicht richtig verhalten oder unangepasste Geschwindigkeiten fahren legitimiert Dich das dann also das auch zu tun?


    Es gab da mal so ein schönes Sprichwort: "Wenn alle vom Kirchturm springen, springst Du dann auch?"


    Und sofern es nicht beschränkt ist kannst Du ja auch auf Autobahnen nachts mit 200 km/h langbrettern, nur ob dass auch wirklich sinvoll ist bleibt dahingestellt. Nur darf man sich dann eben nicht beschweren wenn man selber nicht in der Lage ist Verkehrszeichen rechtzeitig zu erkennen und deswegen dann ggf. einen Strafzettel kassiert. Fällt dann eben in den Bereich "persönliches Lebensrisiko".


    Sich hier aber hinzustellen und sich darüber zu beschweren, dass der Staat und die Polizei das eigene (in dem Fall unangepasste) Fahrverhalten sanktionieren ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

    Re: Re: Re: Re: 4 Fragen an Mikrowellen-Besitzer


    Zitat

    Original geschrieben von göttingencity
    Ich benutze für Pizzen, Baguettes, Brötchen,... immer die Heißluftfunktion der Mikrowelle. Ich kann da keinen Unterschied zu einem richtigen Backofen heraus schmecken.


    Jeder so wie er mag, allein technisch kann eine MV mit dem verhältnismäßig kleinen Garraum nicht mit einem vollwertigen Backofen konkurieren. Insbesondere die ungleichmäßige Wäremverteilung schlägt (selbst bei hochpreisigen Geräten) in den entsprechenden Tests von solchen Geräten immer negativ zu Buche.


    Und ja es geht hier ja auch nicht um ***-Küche sondern um ordinäre TK Pizza, da mag es in der Tat für viele keinen Unterschied machen, nur ich persönlich würde nach den bisher gemachten Erfahrungen nicht mehr auf eine MW als Ofenersatz zurückgreifen wollen.

    Re: Re: 4 Fragen an Mikrowellen-Besitzer


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Kaum. Mikrowellen erhitzen nur das im Produkt enthaltene Wasser. Da Brötchen nur minimal wenn überhaupt Wasser enthalten, funktioniert das kaum. Hier ist ein Ofen oder Grill besser.


    Och das geht schon, allerdings hat man dann bereits nach nicht mal 10 Sekunden einen heißen Klumpen Zwieback und das ist ja sicherlich nicht Sinn und Zweck der Übung.


    Persönlich halte ich von Kombigeräten oder Mikrowellen mit "Grillfunktion" herzlich wenig, dass Ergebnis ist in den wenigsten Fällen wirklich überzeugend, eine MV ist nun mal kein Backofen.


    Für das Fertigfutter und den Reis tut es jede 0815 MW aus dem örtlichen Elektronikgroßmarkt und für alles andere hat man einen Herd...

    Re: iPhone 3GS von T-Mobile verkaufen. Welche Vorbereitung usw. Danke!


    Zitat

    Original geschrieben von alx384


    Wieviel ist ein iPhone 3GS 16GB schwarz "wert"?


    Schon mal auf die geniale Idee gekommen bei Ebay zu schauen für welchen Kurs derzeit 3GS mit 16GB und T-Mobile Netlock über den Tisch gehen? :rolleyes:
    Aufgrund der mittlerweile frei verfügbaren IP3 und IP4 auch ohne irgendwelche Locks im dt. Apple Store werden die Preise da in nächster Zeit wohl eher fallen, so dass man evtl. noch um die 250,- € erzielen kann, sofern man denn jemanden findet der sich für ein gelocktes Gerät begeistern kann.

    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Also muss der Gesetzgeber einem auch eine bestimmte Zeit geben auf 80 herunter zu bremsen!


    Werde aufjedenfall erstmal auf dem Anhörungsbogen angebeben wer gefahren ist und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.


    Sorry das ist eine äußerst naive Argumentation mit der Du bei der Behörde auch auf Granit beißen wirst. Für die selbst gefahrene Geschwindigkeit bist allein Du verantwortlich genauso wie dafür, dass Du entsprechend der Beschilderung in der Lage bist Deine Geschwindigkeit anzupassen. Eine solche Beschilderung ist (wie Bino-Man richtigerweise schreibt) als eine Beschränkung schon von weitem zu erkennen, insofern hast Du als Fahrer genügend Zeit runterzubremsen bzw. sich darauf einzustellen, dass dort etwas kommt und man schon frühzeitig den Fuß vom Gas nehmen sollte.


    Wer natürlich mit 200 km/h (oder auch mit 110) bis auf 10 Meter an das Begrenzungsschild rannagelt müsste dann in der Tat den Anker werfen um beim Schild dann auf die geforderten 80 zu kommen, dass ist dann aber eher das Ergebnis einer unangepassten Fahrweise und nicht die "Schuld" des Gesetzgebers.

    Es gab mal ein Urteil zum Blitzern bei Ortseingangsschildern (da geht es ja neben der Geschwindigkeit um die Frage "innerorts" oder "außerhalb geschlossener Ortschaften").


    "Ist ein Geschwindigkeitsmeßgerät entgegen den Richtlinien unmittelbar nach dem Ortseingangsschild aufgestellt worden, so muß dies bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt werden."
    Bayrisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen: 1 Ob OWI 375/95


    Insofern kommt es primär auf die Richtlinien des eigenen Bundeslandes an, ob und wie dort eine "Toleranzstrecke" vorgesehen ist - von dieser kann aber im Einzelfall durchaus auch abgewichen werden - denn Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nun mal ab dem jeweiligen Verkehrszeichen und nicht 100 oder 200 Meter danach.


    Und was die andere Frage angeht:
    Geschwindigkeitstrichter sind für die Sicherung von Baustellen gedacht um die Geschwindigkeit etappenweise auf den gewünschten Zielwert zu bringen. Das hat aber gar nichts damit zu tun ob oder in wie weit es zulässig oder nicht zulässig ist eine ansonsten unbeschränkte Strecke auf 80 km/h zu beschränken z.B. wg. Straßenschäden o.ä.. Hier ist man als Fahrer eben selbst in der Pflicht auf die Beschilderung zu achten und seinen Fahrstil entsprechend anzupassen, von offizieller Seite wird eben erwartet, dass ich wenn ich das 80er Schild erkenne meine Geschwindigkeit so anpasse, dass ich beim erreichen der Beschränkung nur noch 80 fahre. Bei den angegebenen 110 km/h sollt das Schild bei aufmerksamer Fahrweise auch früh genug zu erkennen gewesen sein (aber selbst wenn man da mit >200 km/h angebügelt kommt: selbst Schuld).

    Auch wenn es sich um ein teures Handy handelt:


    Sofern Dir vom VK nicht etwas anderes zugesichert worden ist hast Du mit dem Iphone einen Kauf über eine über eine Sache, die nur nach allgemeinen Merkmalen (Gattungsmerkmalen) geschuldet wird.


    Ein solches Gerät muss also nur eine handelsübliche Qualität (mittlere Art und Güte) aufweisen. Sofern das Gerät technisch also in Ordnung ist, stellt ein gerinfügiger optischer Mangel (den 2/3 der Nutzer ggf. noch nicht mal als einen solchen bemerken würden) keinen Grund dar das Gerät tauschen zu lassen. Von daher ist es also auch vertretbar (wenn auch ärgerlich) wenn Apple die technische Funktion testet und nicht auf marginale optische Mängel eingeht. Insbesondere wenn man darauf spekuliert durch mehrfachen Tausch statt eines 3GS dann ein neues IP4 zu bekommen.

    Re: iphone 4 bei o2


    Zitat

    Original geschrieben von sistaz
    WER IST NUN DER BESTE ANBIETER?


    Die TT Regeln hast Du vor der Anmeldung aber schon gelesen?


    " Durchgehende Großschrift im Thema und im Posting solltest Du vermeiden. "


    Davon ab das Großschrift als "schreien" und insbesondere in Kombination mit fetter Schrift als äußerst unhöflich gilt, bleibt es nach wie vor dabei:


    Ein wenig Eigeninitative ist nach wie vor gefragt. Du musst wissen wie und wofür Du Deinen Vertrag nutzen willst, insoweit kannst nur Du die derzeitigen Tarife anschauen und dann für Dich entscheiden was die beste Kombination ist.


    "Den besten Anbieter" oder "den besten Tarif" gibt es schlicht nicht. Insofern entbindet auch ein Forum wie TT nicht davon in letzter Konsequenz den eigenen Grips zu benutzen.