Strassenverkehrsfragen

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Frage 2:


    Auto ist auf ein anderes Familienmitglied zugelassen, als das gefahren ist. Wenn nun die Aussage verweigert wird - müssen die ja ermitteln? Wie sieht das aus? Stehen die Herrschaften irgendwann vor der Tür? Wenn ja, kommen da extra Kosten auf Fahrer A bzw. den Fahrzeughalter zu? Strafrechtliche Sachen? Oder kann man "Glück" haben und die können innerhalb der 3-Monats-Frist keinen ermitteln und die Sache verläuft im Sande?


    Gruß,
    schore3000


    Zu Frage 1 kann ich dir nichts sagen. Zu Frage 2 schon.


    Hatte es auch mal... Aussage verweigert. Bitte ermitteln Sie selbst. ;-) Das haben die dann auch gemacht und sind ein paar Wochen später in Zivil mit dem Blitzerfoto in der Nachbarschaft (der gemeldeten Adresse des gefahrenen Fahrzeugs) klingeln gegangen und haben die Nachbarn gefragt, ob sie die Person auf dem Foto kennen. So wurden die Ermittlungen dann ein Erfolg. Abgesehen davon, dass es recht peinlich ist, wenn Zivilfahnder dein Foto in der Nachbarschaft rumzeigen. :-D


    Also, das nur als Beispiel, wie es bei mir gelaufen ist. Muss nicht sein, kann aber...

  • Danke erstmal für eure Antwort.


    Der Blitzer stand direkt hinter dem 80-ziger Schild!


    Ach, das Foto können die gerne rumzeigen - dass ist so unscharf und da erkennt man nichts.

  • Direkt ist normal nicht erlaubt. Zumindest am Ortseingang darf nicht direkt hinter dem Ortsschild geblitzt werden, ich weiß jetzt aber nicht mehr ob das 100 oder 200 m Distanz sind welche "vorgeschrieben" werden.


    Da gab es mal ein Urteil dazu. Und seitdem haben viele Orte, welche früher die Starrenkasten fast direkt hinter dem Ortschild haben bereits 50-100 m vor dem Ortsschild ein Schild mit Tempolimit 50 aufgestellt um den Starrenkasten nicht versetzen zu müssen.


    Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen wenn wirklich direkt hinter dem Schild geblitzt wurde denn gerade wenn vorher kein Limit war sollte man den Fahrern die Möglichkeit geben das Fahrzeug ohne Vollbremsung zu verzögern.


    Wenn das Foto noch unscharf ist hat sich das Thema sowieso erledigt, und lass dir keine Angst machen von wegen Fahrtenbuch usw. sowas wird nur bei extremfällen angewandt

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Zu Frage 1: ich bin da StVO-technisch nicht bewandert, aber ich kenne es auch so hier aus der Gegend, das durchaus "aus heiterem Himmel" eine 80er-Beschränkung auftauchen kann. Die Frage ist eher, wieviel Meter nach dem 80er-Schild der Blitzer stand/steht (Stationärer oder Mobiler?). Denn man muß ja erstmal runter mit der Geschwindigkeit. Steht der Apparat direkt hinter dem Schild, ist das nicht statthaft.
    Wenn eine ordentliche Strecke dazwischen lag (keine Ahnung, bspw. 2 km), um entsprechend die Geschwindigkeit runter zu kriegen, ist das, mWn, ok.


    Das kommt immer auf's Bundesland an. In Hessen muss keine "Schonstrecke" hinter einem Geschwindigkeits beschräkendem oder vor eine Geschwindigkeitsbeschränkungsaufhebendem (:D) Schild eingehalten werden. Da ich nicht weiss, wie das in Deinem Bundesland ist und es da sicher auch irgendwelche Regelungen zu gibt, rate ich Dir ebenfalls:

    Zitat


    Wenn ihr euch unsicher seid, dann ist ein Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehr der richtige Ansprechpartner


    Aber trotzdem zu 2:
    Habt Ihr ein Foto zugeschickt bekommen? Wenn nein -> super(!)
    Der Halter soll erstmal ein Foto fordern, da er sich nicht erinnern kann, wer gefahren ist. Wenn er dann das Foto sieht muss er ja keine Aussage machen. So habt Ihr auf jeden ein wenig Zeit gewonnen.


    Aber eigentlich ist es doch müßig, sich wegen 22 km/h=30€, die man einspart so einen Stress zu machen. Zu schnell ist zu schnell.

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Das kommt immer auf's Bundesland an.

    Na sowas... Ich dachte, Urteile (siehe einen Beitrag oben) und Gesetze gelten für alle Bundesländer :confused:
    Hier in Niedersachsen ist das jedenfalls so ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Hat mal jemand einen Link zu dem Urteil? Mir war das bisher immer nur als "Empfehlung" bekannt :confused:
    Zu den 22 km/h: Ist dort die Toleranz schon abgezogen? Wenn nicht, ist man immerhin in die Punkte gefahren...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Na sowas... Ich dachte, Urteile (siehe einen Beitrag oben) und Gesetze gelten für alle Bundesländer :confused:


    Es geht hier um Richtlinien für die blitzenden. Gesetz ist es, dass man AB DEM SCHILD die angezeigte Geschwindigkeit einzuhalten hat.

    Zitat


    Hier in Niedersachsen ist das jedenfalls so ;)


    Niedersachsen=min. 150m
    In Hessen=i.d.R. 100m mir wurde jedoch damals in einem ähnlichen Fall gesagt, dass es faktisch bei 0m liegt (sowohl Anwalt, als auch Richter).

  • Hallo,


    dort ist die Tolerenz schon abgezogen.


    22 km/h drüber sind 70 € und 1 Punkt! Da lohnt sich der "Aufwand" schon eher.

  • Es gab mal ein Urteil zum Blitzern bei Ortseingangsschildern (da geht es ja neben der Geschwindigkeit um die Frage "innerorts" oder "außerhalb geschlossener Ortschaften").


    "Ist ein Geschwindigkeitsmeßgerät entgegen den Richtlinien unmittelbar nach dem Ortseingangsschild aufgestellt worden, so muß dies bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt werden."
    Bayrisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen: 1 Ob OWI 375/95


    Insofern kommt es primär auf die Richtlinien des eigenen Bundeslandes an, ob und wie dort eine "Toleranzstrecke" vorgesehen ist - von dieser kann aber im Einzelfall durchaus auch abgewichen werden - denn Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nun mal ab dem jeweiligen Verkehrszeichen und nicht 100 oder 200 Meter danach.


    Und was die andere Frage angeht:
    Geschwindigkeitstrichter sind für die Sicherung von Baustellen gedacht um die Geschwindigkeit etappenweise auf den gewünschten Zielwert zu bringen. Das hat aber gar nichts damit zu tun ob oder in wie weit es zulässig oder nicht zulässig ist eine ansonsten unbeschränkte Strecke auf 80 km/h zu beschränken z.B. wg. Straßenschäden o.ä.. Hier ist man als Fahrer eben selbst in der Pflicht auf die Beschilderung zu achten und seinen Fahrstil entsprechend anzupassen, von offizieller Seite wird eben erwartet, dass ich wenn ich das 80er Schild erkenne meine Geschwindigkeit so anpasse, dass ich beim erreichen der Beschränkung nur noch 80 fahre. Bei den angegebenen 110 km/h sollt das Schild bei aufmerksamer Fahrweise auch früh genug zu erkennen gewesen sein (aber selbst wenn man da mit >200 km/h angebügelt kommt: selbst Schuld).

  • Was ist wenn auf der Autobahn erst unbegrenzt und dann 100 ist? Ich müsste ja wenn ich mit 200 unterwegs wäre quasi eine Vollbremsung machen...

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