Strassenverkehrsfragen

  • ersetze schild durch mensch, tier, stehendes auto oder sonstiges hindernis mit dem unterschied, dass du dort dann schon stehen solltest.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Man soll seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen - und dort wären auch 200 km/h möglich gewesen.


    Also muss der Gesetzgeber einem auch eine bestimmte Zeit geben auf 80 herunter zu bremsen!


    Werde aufjedenfall erstmal auf dem Anhörungsbogen angebeben wer gefahren ist und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

  • Wenn ich auf der Autobahn fahre und am Horizont ein weißes Schild mit rotem Rand sehe, dann sagt mir meine Erfahrung, dass es sich dort um eine Geschwindikeitsbegrenzung handeln muss. Weiter weiß man, dass in 99,9% der Fälle dort höchstens 130 draufstehen (es gab mal eine Ausnahme in einem Versuch mit 160).
    Wenn das Schild so plötzlich kommt, dass man eine Vollbremsung hinlegen muss, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    Man sieht schlecht -> dringend zum Augenarzt
    Man hat gepennt -> Glück gehabt, dass es nur ein Schild war ;)


    Das soll nicht heißen, dass ich das Blitzen direkt hinterm Schild gutheiße - aber manche Argumentation hier zieht nicht...


    Zitat

    Man soll seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen - und dort wären auch 200 km/h möglich gewesen.


    Möglich...vielleicht. Aber der Gesetzgeber hat eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h erlassen. Alles darüber hat man ganz alleine zu verantworten.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Was ist wenn auf der Autobahn erst unbegrenzt und dann 100 ist? Ich müsste ja wenn ich mit 200 unterwegs wäre quasi eine Vollbremsung machen...


    Dann bist du zu schnell unterwegs. Generell solltest du in Sichtweite auch zum Stehen kommen können.


    Es gibt auch die Richtgeschwindigkeit von 130, wer schneller ist trägt ggf. sowieso einen Teil des Risikos, vergl z.B.: http://verkehrsrecht.org/index…-der-richtgeschwindigkeit

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Also muss der Gesetzgeber einem auch eine bestimmte Zeit geben auf 80 herunter zu bremsen!


    Werde aufjedenfall erstmal auf dem Anhörungsbogen angebeben wer gefahren ist und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.


    Sorry das ist eine äußerst naive Argumentation mit der Du bei der Behörde auch auf Granit beißen wirst. Für die selbst gefahrene Geschwindigkeit bist allein Du verantwortlich genauso wie dafür, dass Du entsprechend der Beschilderung in der Lage bist Deine Geschwindigkeit anzupassen. Eine solche Beschilderung ist (wie Bino-Man richtigerweise schreibt) als eine Beschränkung schon von weitem zu erkennen, insofern hast Du als Fahrer genügend Zeit runterzubremsen bzw. sich darauf einzustellen, dass dort etwas kommt und man schon frühzeitig den Fuß vom Gas nehmen sollte.


    Wer natürlich mit 200 km/h (oder auch mit 110) bis auf 10 Meter an das Begrenzungsschild rannagelt müsste dann in der Tat den Anker werfen um beim Schild dann auf die geforderten 80 zu kommen, dass ist dann aber eher das Ergebnis einer unangepassten Fahrweise und nicht die "Schuld" des Gesetzgebers.

  • Ok, was ist mit 160 in der Nacht und einem 80er Schild? Die Scheinwerfer reichen grad mal 50m weit, das könnte knapp werden. Und auch wenn es vielleicht möglich wäre, je nachdem wie nass die Straße ist habe ich keine Lust, dass der Wagen ausbricht nur weil ich wegen einem Schild eine Vollbremsung hinlegen musste geschweige denn von denen, die hinter mir sind.


    Das sind natürlich alles übertriebene Beispiele aber ich erlebe es oft, dass wenn ich mit 160 überhole und eine Schild mit z.B. 120 kommt und ich auch nur auf 140 abbremse der hinter mir mir bis auf 5m dicht auffährt... Eigentlich ist das sogar bis auf ganz wenige Ausnahmen immer so.

  • prana:
    Nochmal: Es gilt das Sichtfahrgebot.


    Da wirst du dir bei der Kombination v=160km/h und Sicht =50m schwer tun.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das heißt ich darf, selbst wenn die Straße trocken ist, nachts auf der Autobahn nicht schneller als 75 fahren weil ich auf 50m Bremsweg kommen können muss?

  • Wenn deine Scheinwerfer bei 50m schon schlapp machen: Ja
    Wo ist der Unterschied ob du wegen Nebels oder eben schlechter Beleuchtung nichts siehst?

  • Zitat

    Wenn deine Scheinwerfer bei 50m schon schlapp machen: Ja

    Ich finde leider nichts mehr dazu, aber wenn ich mich nicht irre, soll das Abblendlicht 50m weit reichen. Also wenn Deines nicht bei 50m schlapp macht dürftest Du Ärger mit dem TÜV kriegen.


    Also warum fährt dann KEINER nachts höchstens 75?

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