Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von don_beno
    EDIT
    Vertragsseitig hat sich schon was geändert. die Dame meinte ich hätte Sonderkündigungsrecht gehabt, aber ich hätte ja keine Kündigung geschickt


    Was an der Ausgangslage nichts ändert. Selbst wenn man bei der Übernahme durch den neuen Betreiber den Bestandskunden ein SoKü-Recht eingeräumt hat, kannst Du dennoch den Nachweis, dass Du gekündigt hast nicht erbringen.


    Insofern sein froh wenn die Dich zum Ende Okt. rauslassen und nimm als Erfahrung mit, dass man Kündigungen immer so verschickt, dass der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann.

    Wer weiß wie man mit einem Dampfbügeleisen umzugehen hat, der kann - überspitzt gesagt- auch auf einer Spanplatte anständig bügeln.


    Sämtlicher "Schnickschnack" ist völlig unnötig und geht nur ins Geld. Ein simples aber stabiles Leifheit o.ä. Brett tut es völlig.

    So kurz bevor das Mistding aus dem Fenster fliegt und ich kapituliere kann mir evtl. hier jemand einen hilfreichen Tip geben:


    Habe hier einen alten Ipod der 5.ten Generation (Dez. 2005) der lange unbenutzt im Schrank lag. Jetzt habe ich ihn reanimiert und geladen, die Musik die damals draufgespielt wurde wird auch nach wie vor problemlos gespielt, dass war es dann aber auch.


    Wenn ich den Ipod an einen Rechner anschließe passiert: Gar nichts.
    Weder wir das Gerät von Windows (Vista oder XP) erkannt noch erkennt Itunes, dass ein Ipod angeschlossen ist (so das auch ein Softwareupdate nicht möglich ist).


    Ich habe sämtliche Itunes Versionen von 4-10 eingespielt, den Ipod zurückgesetzt, alle Windows Service Pacs geupdatet, den Ipod in den Harddisk-Modus gebracht und alle sonstigen "heißen" Tips der Apple-Seite versucht, nichts hat auch nur irgendwas gebracht, das Gerät scheint nach wie vor tot.


    Sonst noch jemand eine Idee?

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    Original geschrieben von fieselschweif
    Und wie im Artikel auch erwähnt wird, kann man das Projekt als Ganzes nicht in Frage stellen bzw. für ein Alternativkonzept plädieren.


    Und gerade für solche Aussage wäre ein entsprechender Beweis nicht schlecht, denn rechtlich ist so eine Behauptung nicht wirklich haltbar.


    Einwendungen kann "jeder dessen Belange betroffen" sind erheben, hierzu bedarf es aber keiner unmittelbaren Betroffenheit durch die konkreten Baumaßnahmen, muss man eben sinvoll argumentieren, dass man betroffen ist.


    Und natürlich kann sich eine Einwendung auch gegen das gesamte Projekt richten und nicht nur auf Detailfragen beschränken. Dass derartige Einwendungen schlicht nicht berücksichtigt wurden wird in dem Artikel auch einfach mal so behauptet, den Beweis hierfür bleibt der Autor schuldig.


    Und wenn es so dargestellt wird, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss alles vorbei gewesen ist, so ist die auch nicht zutreffend: Auch gegen einen bereits gefassten Beschluss kann (in diesem Fall aber nur direkt) Betroffener eine Anfechtungsklage führen.

    Zitat


    Aber alles genannte für den Fall nicht zutreffend.


    Lässt sich aus diesem Artikel doch überhaupt nicht herleiten, da steht nur, dass der Eigenheimbesitzer die Summe nicht komplett zahlen konnte und deswegen eine Ratenzahlung vereinbart worden ist. Danach hat er die Rate dann nicht bezahlt, ob es mangels Willen oder mangels finanzieller Mittel passiert ist, dazu steht da ja gar nichts.


    Insofern sollte man die "Androhung" einer Beugehaft hier nicht überbewerten ohne die genauen Hintergründe zu kennen.




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    Arbeitest du bei der CSU/CDU? So kommt mir deine Antwort vor.


    Ja, meine Name ist Frank Schira... :rolleyes::rolleyes:


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    Also das mit der Hundesteuer habe ich bei Anne Will oder irgend nem anderen Politikertalk von irgend nem Oppositionsmitglied gehört.
    Scheint also was dran zu sein.


    Ja denn alles was "man so hört" insbesondere im TV muss ja wahr sein... Es recht wenn in einer Diskussion Politiker aus Regierung und Opposition sich Dinge an den Kopf werfen, weil man ja schließlich weiß das die nie irgendwelche Behauptungen aufstellen würden nur weil es gerade in ihre Argumentation passt... :rolleyes:


    Wenn man schon solche "Thesen" aufschnappt, dann sollte man diese doch bitte wenigstens vorher noch mal verifizieren bevor man sie ungefiltert wieder in die Welt hinausbläst.


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    Müssten wir dann nicht auch Katzensteuer zahlen?


    Soll schon Gemeinden geben die darüber im Sinne einer "Luxussteuer" nachgedacht haben, da Katzen anders als Hunde in der Regel aber weniger im öffentlichen Raum anzutreffen sind wurde das bisher noch nicht ernsthaft weiter verfolgt.


    Zitat

    Und du meinst wohl auch das die KFZ-Steuer nicht für den Straßenunterhalt gedacht ist?


    Mir wäre nicht bekannt dass es eine diesbezügliche Zweckbindung der KFZ-Steuer gibt. Der Name einer Steuer regelt lediglich was damit besteuert wird und nicht wofür das Geld verwendet wird. Schließlich wird die Alkopop-Steuer auch nicht dafür eingesetzt die eingenommenen Gelder für Flatrat-Saufpartys im Jugendclub zu verwenden.


    Und zwischen Straßenunterhalt und Straßenausbau bwz. Erschließungsgebühren besteht auch noch ein kleiner aber feiner Unterschied.


    Wem das alles hier mit den Steuer nicht in den Kram passt, dem steht es ja jederzeit frei sich in ein Land abzusetzen, in dem es weder Grund- noch Hundesteuer oder Erschließungs- und Sanierungskosten gibt. Nur dann bitte auch nicht wundern, wenn die Stromversorgung nicht übermäßig stabil ist, das nächste fließende Wasser dann "Fluss" genannt wird und die Kanalisation aus einer selbstgebuddelten Grube hinter der Hütte besteht.

    Zitat


    Ist ähnlich wie mit der Hundesteuer, wir zahlen Hundesteuer, damit die Häufchen von diesem Geld beseitigt werden können.


    1.) Was hat das mit dem Thema zu tun?


    2.) Wer hat Dir so einen Blödsinn erzählt?
    Die Hundesteuer dient den Gemeinden als Einnahmezweck (wird direkt von den Gemeinden erhoben und einbehalten) und wird darüber hinaus mit einem ordnungspolitischen Zweck - der Begrenzung der Hundeanzahl im jeweiligen Gemeindegebiet- begründet.


    Es ist keine "zweckgebundene" Häufchensteuer.


    Und ansosten bitte einfach mal sämtlich pauschalen "alles ist doof und der Staat sowieso nur Sch****" Postings runterschlucken oder irgnendwo anders absondern.

    Re: Beugehaft wegen Nichtzahlung von Straßenausbaubeiträgen ?


    Zitat

    Oder wurde der Schuldturm wieder eingeführt ?


    Wenn ein Beitrag schon so populistisch begonnen wird kann das in der Regel eigentlich kein gutes Ende nehmen.


    Wenn jemand dazu verpflichtet ist eine Steuer oder festgesetzte Abgabe (oder auch Geldstrafe) zu zahlen und dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt muss eben damit rechnen, dass der Staat da nicht einfach tatenlos zuschaut.


    (In wie weit die Kostenfestsetzung für die Sanierung jetzt rechtmäßig war wird ja lt. dem Artikel bereits vor Gericht verhandelt.)


    Wenn es tatsächlich wie in dem Artikel geschrieben um eine Beugehaft geht, dann hat der Schuldner durchaus die finanziellen Mittel zu zahlen, will aber einfach nur nicht. Wenn er nicht zahlen kann, dann gibt es keine Beugehaft (außer für die Abgabe der Eidenstattlichen Versicherung) sondern eine Ersatzhaft wo der Schuldner die von ihm zu zahlenden Beträge "absitzt".


    Alles normale Vorgänge die es vielfach in DE gibt, hat nichts mit Schuldturm o.ä. zu tun, sondern ist ein normaler rechtstaatlicher Akt.


    Und natürlich kommt der gute Mann nicht in den Knast wenn er wirklich einmalig seine Rate nicht fristgerecht gezahlt hat. Er darf sich eben nur nicht hinstellen und von sich aus einfach keine Zahlung mehr leisten, weil er der Meinung ist die neue Rate sei zu hoch oder weiß der Geier.


    Sofer er vor Gericht Recht bekommt kann er die "zuviel" gezahlten Beträge ja auch von der Stadt wieder zurückfordern, bis das Gericht aber bestätigt hat, dass bei der Berechnung der Beträge wirklich was krumm war muss man eben erstmal zähneknirschend weiterzahlen.