"Mücke zu Elefant" (oder aufgrund des biologischen Zusammenhangs doch besser "Den Bock zum Gärtner"?) passt wohl am besten auf die teilweise doch recht skurilen Interptretationen und Aussagen die hier im Namen des Juchtenkäfers getätigt werden...
Wenn von Seiten der Gegner den Machern von S21 juristische Winkelzüge und Tricksereien vorgeworfen werden, so lässt sich vermuten, dass derartige Anschuldigungen erhoben werden weil man sich selbst offensichtlich gut auf diesem Gebiet auskennt und (sofern es den eigenen Zwecken dienlich ist) sich auch selbst fleißig derartiger Methoden bedient. Insbesondere bestimmte Sachverhalte unverhältnismäßig aufzuplustern, ohne das dabei auf den eigentlichen Kern der Sache eingegangen wird.
Fakt ist:
- Das EBA hatte von der Bahn aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken die Vorlage eines Konzeptes zum Schutz von Käfer und Fledermaus gefordert (und nur darum ging es bei den "fehlenden" Unterlagen) bevor die Fällarbeiten beginnen dürfen.
- Inhaltlich dasselbe wollte der BUND duch seinen Eilantrag beim Gericht erreichen, dieser wurde aber abgelehnt
- die EBA hat von der Bahn Unterlagen erhalten, in wie weit diese unzureichend waren oder sämtliche offenen Punkte ausreichend klären konnten, dazu gibt und gab es von der EBA bisher keine abschließende Stellungnahme
Insofern ging und geht es bei der Auseinandersetzung auf dieser Ebene nie darum ob das Projekt in seiner Gesamtheit zulässig/unzulässig oder was auch immer ist, sondern man hat sich auf einem Nebenschauplatz über Dinge auseinandergesetzt die max. einen zeitlichen Aufschub aber keine Entscheidung über einen endgültigen Abbruch des Projektes hätte herbeiführen können.
Und weil ja hier so schön an der "Was wäre wenn Kurbel" gedreht worden ist:
Unterstellen wir mal dem Eilantrag wäre stattgegeben worden, die Bäume wären nicht am 01.10. gefällt worden.
Die Bahn reicht daraufhin in der kommenden Woche ein überarbeitetes Konzept zur Umsiedelung der Fledermäuse und des Käfers ein und bekommt dann das "GO" für einen Fällbeginn am 12.10.
Vor diesem Hintergrund wären natürlich alle Demonstranten die am 01.10. gegen die Fällarbeiten protestiert haben am 12.10. schön zu Hause geblieben denn schließlich ist der Juchtenkäfer ja jetzt gerettet und alles ist prima...
Wohl kaum, es hätte dieselben Proteste dann auch am 12.10. gegeben und nach aller Wahrscheinlichkeit wäre es dann eben 1 oder 2 Wochen später zu den Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen.
Alles rein Spekulativ (genauso wie die Behauptung wenn man einen vorläufigen Fällstopp verhängt hätte wäre nichts passiert) und insoweit für eine sachliche Diskussion vollkommen überflüssig aber es zeigt doch mehr als deutlich dass wildes ruminterpretieren und "aufbauschen" bestimmter Sachverhalte in dem teilweise schon verzweifelten Versuch hier der Bahn oder S21 irgendwelche vermeintlichen Verfehlungen "anhängen" zu wollen vollkommen deplaziert sind.
Und wer sich so intensiv mit "vorläufiger" und "endgültiger" Rechtswidrigkeit auseinandersetzt, dem sei empfohlen sich auch mal im Verwaltungsrecht ein wenig umzuschauen insbesondere wenn es um den Bereich der (nachträglichen) Heilung geht.
Soll heißen: Selbst wenn das Fällen der Bäume am 01.10. wg. fehlender Schutzmaßnahmen des Juchtenkäfers "vorläufig" rechtswidrig gewesen sein sollte (Achtung: Konjunktiv), so kann diese Verfehlung u.U. auch nachträglich noch geheilt werden indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Hier wurden die gefällten Bäume vor dem schreddern auf Käferlarven untersucht und diese dann in eine artgerechte Aufzuchtstation überführt, insoweit musste keine Käferlarve hier ihr Leben lassen und alles ist (auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht) paletti.
Und auch dieses Beispiel zeigt, dass eine "Diskussion" ob und wenn ja und wenn unter welchen Umständen die Fällarbeiten zum Zeitpunkt des 01.10. so in Ordnung gewesen sind aber mal rein gar nichts zu der eigentlichen Diskussion ob und wenn ja in welcher Form S21 realisiert werden sollte beitragen können und insofern eigentlich nur als Instrument zur Stimmungsmache geeignet sind.