Beiträge von ChickenHawk

    Der Händler muss im Rahmen einer "Garantie"leistung gar nichts, da die Garantie nicht vom Händler sondern vom Hersteller gegeben wird.


    Der Händler ist für die Regelung von Gewährleistungsansprüchen zuständig. Da Du den Fehler auch beim Händler und nicht beim Hersteller reklamiert hast hat - so zumindest Deinen Ausführungen zu entnehmen - dieser einen Techniker geschickt, der das Gerät reparieren sollte.


    Und ja der Händler hat alle Kosten im Rahmen der Reparatur zu tragen (Technikereinsatz, ggf. Versandkosten etc. pp.), Dein "Arbeitsausfall" steht aber in keinem direktem Zusammenhang mit der Reparatur insofern kannst Du hier nichts geltend machen, dass Du Dir frei nehmen musst oder willst um den Techniker reinzulassen ist in diesem Fall Dein Privatvergnügen.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Und das rechtfertigt den Verlust seines Augenlichtes? Oder was willst du jetzt damit unterschwellig rüberbringen?


    Sicherlich nicht, aber (wobei wir dann auch schon wieder in einer Kreisdiskussion von vor 10 Seiten sind) wackelt dadurch die ursprüngliche Darstellung des "völlig unbeteiligten" Opfers wieder ein Stück mehr. Insbesondere war der Polizei ja vorgeworfen worden die Störenfriede nicht weggebracht zu haben, sondern gleich und ohne Vorwarnung gezielt mit dem Wasserwerfen auf die Gesichter der Demonstranten gezielt zu haben... :rolleyes:


    Sollte es also wirklich den Tatsachen entsprechen, dass der Herr mehrfach weggeführt worden ist und dennoch immer wieder in die Gefahrenzone zurückgegekehrt ist, dann muss er sich schon die Frage gefallen lassen wieso er sich ohne triftigen Grund solchen Gefahren aussetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Das dauert 2-3 Tage, wenn man anruft als Kunde, seine Imei und die Rechnungsnummer durchgibt.


    Aber nur wenn man Glück hat, gibt genügend Kunden von T-Mobile die 2 oder mehr Wochen auf die Freischaltung warten mussten und erst nach mehrmaliegem "Nachfassen" überhaupt eine Reaktion bekommen haben.


    Die krassesten Fälle dauern inzwischen schon über 12 Wochen...


    Insofern sich der "Run" auf die Freischaltung zwischenzeitlich etwas gelegt hat mag die Abarbeitung nun etwas flotter voranschreiten, aber mit 7-10 Arbeitstagen würde ich min. kalkulieren.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und das VG hatte schließlich gerügt, dass ihm das Schreiben nicht noch am Abend des 30.09. zur Kenntnis gebracht wurde.


    Zwischen einer Rüge für die nicht zeitnahe Einreichung von Unterlagen (die am selben Tag der eigentlichen Verhandlung eingetroffen sind) und dem Vorwurf das bewusst Informationen vorenthalten wurden oder der von Dir hier schon mehrfach fälschlicherweise angebrachten "bewussten Täuschung" des Gerichts sind noch himmelweite Unterschiede.


    Von daher fühlt man sich bei einer derartigen Argumentation immer an folgendes Lied erinnert:


    2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
    Wir machen uns die Welt
    Widdewidde wie sie uns gefällt ....

    Zitat


    Will heissen:
    Der rechtswidrig geschaffene Zustand wird durch Heilung zu einem rechtsmäßigen. Dennoch blieben (Konjunktiv) widerrechtlich durchgeführte Fällarbeiten rechtswidrig.


    Zu dem Thema in wie weit eine nachträgliche Heilung eine ex tunc oder eine ex nunc Wirkung entfaltet gibt es in der einschlägigen Literatur einen schönes Zitat welches da lautet:


    "Diese Frage wird vom Gesetzgeber offengelassen, da sie allenfalls von rechtstheoretischem, nicht aber von praktischen Interesse sein dürfte..."


    Insofern ist eine Grundsatzdiskussion darüber vollkommen überflüssig, denn wenn wie von Dir behauptet auch nach einer erfolgten Heilung immer noch "rechtswirdrige" Zustände herrschen würden müssten diese dann konsequenterweise von der Verwaltung auch verfolgt und sanktioniert werden was logischerweise aber nicht geschiet, da es sonst das gesamte Konzpt der (nachträglichen) Heilung konterkarieren würde.


    Daher noch mal die Frage: Was für einen Nutzen bringt eine derartig theoretisierte Diskussion im Zusammenhang mit dem Projekt S21?



    Zitat


    Eine Täuschung der Gerichtsbarkeit nach der Maxime "Der Zweck heiligt die Mittel", weil der geschaffene rechtswidrige Zustand später wahrscheinlich zu einem rechtmäßigen werden wird, halte ich auch keineswegs für eine Nebensache.


    Einspruch euer Ehren: "Hörensagen"
    Mit Deiner Aussage unterstellst Du der Bahn, sie hätten im Rahmen des Eilantragverfahrens selbst Kentniss von dem Schreiben der EBA gehabt und dieses bewusst vorenthalten um das Gericht zu täuschen. Das ist wie Herr Reich Ranicki so schön sagen würde zunächst einmal hanebüchener Unsinn, da Du eine derartige Aussage in keinster Weise belegen kannst.


    Weder weißt Du wann oder beim wem auf Seiten der Bahn das Schreiben der EBA am 30.09. eingegangen ist, noch ob die Personen die sich parallel hierzu bei der Gerichtsverhandlung befanden in irgendeiner Form über dieses Schriftstück selbst informiert worden sind.


    Aber da die Bahn ja grds. alles Verbrecher sind kann es also nur so gewesen sein, dass diese verschwörerische Bande das EBA Schreiben schon früh morgens in den Händen gehalten hat und dann in betrügerischer Absicht dieses mit Vorsatz dem Gericht nicht vorlegen wollte...


    Es mag in der Praxis evtl. tatsächlich so gewesen sein, aber solange hierfür keine entsprechenden belastbaren Beweise vorgebracht werden können bleiben Schlussfolgerungen so wie sie hier von Dir gezogen werden nicht mehr als leere haltlose Spekulationen.


    Du schmeißt also erstmal eine plaktaive nicht haltbare Behauptung in den Raum und stellst diese als "unumstößliche Wahrheit" hin um gleich im Folgesatz dann auf die soeben selbst aufgestellte These abzuheben und weiter (teilweise wirre) Ableitungen daraus zu ziehen (siehe Stichwort "Bananenrepublik").


    Und unterm Strich bleibt auch hier die Frage offen was derartige Postings inhaltlich mit der eigentlichen Sache noch zu tun haben außer das Du Deinen offenkundigen Unmut über S21 und die Politik hier kundtust um eine Contra-S21 Stimmung anzuheizen.

    "Mücke zu Elefant" (oder aufgrund des biologischen Zusammenhangs doch besser "Den Bock zum Gärtner"?) passt wohl am besten auf die teilweise doch recht skurilen Interptretationen und Aussagen die hier im Namen des Juchtenkäfers getätigt werden...


    Wenn von Seiten der Gegner den Machern von S21 juristische Winkelzüge und Tricksereien vorgeworfen werden, so lässt sich vermuten, dass derartige Anschuldigungen erhoben werden weil man sich selbst offensichtlich gut auf diesem Gebiet auskennt und (sofern es den eigenen Zwecken dienlich ist) sich auch selbst fleißig derartiger Methoden bedient. Insbesondere bestimmte Sachverhalte unverhältnismäßig aufzuplustern, ohne das dabei auf den eigentlichen Kern der Sache eingegangen wird.


    Fakt ist:


    - Das EBA hatte von der Bahn aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken die Vorlage eines Konzeptes zum Schutz von Käfer und Fledermaus gefordert (und nur darum ging es bei den "fehlenden" Unterlagen) bevor die Fällarbeiten beginnen dürfen.


    - Inhaltlich dasselbe wollte der BUND duch seinen Eilantrag beim Gericht erreichen, dieser wurde aber abgelehnt


    - die EBA hat von der Bahn Unterlagen erhalten, in wie weit diese unzureichend waren oder sämtliche offenen Punkte ausreichend klären konnten, dazu gibt und gab es von der EBA bisher keine abschließende Stellungnahme


    Insofern ging und geht es bei der Auseinandersetzung auf dieser Ebene nie darum ob das Projekt in seiner Gesamtheit zulässig/unzulässig oder was auch immer ist, sondern man hat sich auf einem Nebenschauplatz über Dinge auseinandergesetzt die max. einen zeitlichen Aufschub aber keine Entscheidung über einen endgültigen Abbruch des Projektes hätte herbeiführen können.


    Und weil ja hier so schön an der "Was wäre wenn Kurbel" gedreht worden ist:
    Unterstellen wir mal dem Eilantrag wäre stattgegeben worden, die Bäume wären nicht am 01.10. gefällt worden.


    Die Bahn reicht daraufhin in der kommenden Woche ein überarbeitetes Konzept zur Umsiedelung der Fledermäuse und des Käfers ein und bekommt dann das "GO" für einen Fällbeginn am 12.10.


    Vor diesem Hintergrund wären natürlich alle Demonstranten die am 01.10. gegen die Fällarbeiten protestiert haben am 12.10. schön zu Hause geblieben denn schließlich ist der Juchtenkäfer ja jetzt gerettet und alles ist prima...


    Wohl kaum, es hätte dieselben Proteste dann auch am 12.10. gegeben und nach aller Wahrscheinlichkeit wäre es dann eben 1 oder 2 Wochen später zu den Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen.


    Alles rein Spekulativ (genauso wie die Behauptung wenn man einen vorläufigen Fällstopp verhängt hätte wäre nichts passiert) und insoweit für eine sachliche Diskussion vollkommen überflüssig aber es zeigt doch mehr als deutlich dass wildes ruminterpretieren und "aufbauschen" bestimmter Sachverhalte in dem teilweise schon verzweifelten Versuch hier der Bahn oder S21 irgendwelche vermeintlichen Verfehlungen "anhängen" zu wollen vollkommen deplaziert sind.


    Und wer sich so intensiv mit "vorläufiger" und "endgültiger" Rechtswidrigkeit auseinandersetzt, dem sei empfohlen sich auch mal im Verwaltungsrecht ein wenig umzuschauen insbesondere wenn es um den Bereich der (nachträglichen) Heilung geht.


    Soll heißen: Selbst wenn das Fällen der Bäume am 01.10. wg. fehlender Schutzmaßnahmen des Juchtenkäfers "vorläufig" rechtswidrig gewesen sein sollte (Achtung: Konjunktiv), so kann diese Verfehlung u.U. auch nachträglich noch geheilt werden indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Hier wurden die gefällten Bäume vor dem schreddern auf Käferlarven untersucht und diese dann in eine artgerechte Aufzuchtstation überführt, insoweit musste keine Käferlarve hier ihr Leben lassen und alles ist (auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht) paletti.


    Und auch dieses Beispiel zeigt, dass eine "Diskussion" ob und wenn ja und wenn unter welchen Umständen die Fällarbeiten zum Zeitpunkt des 01.10. so in Ordnung gewesen sind aber mal rein gar nichts zu der eigentlichen Diskussion ob und wenn ja in welcher Form S21 realisiert werden sollte beitragen können und insofern eigentlich nur als Instrument zur Stimmungsmache geeignet sind.

    Auch alte Fenster müssen dicht sein, sonst ist es ein Mangel an der Wohnung der zu einer Mietminderung berechtigt.


    http://www.mietrecht-informati…ietminderung-Fenster.html


    Sofern also nicht bei Abschluss des Mietvertrages explizit auf die undichten Fenster hingewiesen wurde und diese auch ursächlich für den Wärmeverlust in der Wohnung sind einfach den Vermieter anschreiben eine angemessene Frist zu Behebung der Mängel setzen und danach entsprechend die Miete mindern bis der Mangel behoben wird.

    Ja ne ist klar...


    Davon ab das wir bei TT.de sind und mir nicht bekannt wäre, dass einer der wenigen Mods hier in CH beheimatet ist, wäre das letzte was wir hier jetzt noch brauchen einen Haufen derartiger (Mitbring)Anfragen.


    Wenn es Dir selbst zu aufwendig ist dich vor Ort um ein Gerät zu bemühen hilft ein Blick in den Marktplatz: Dort bieten User orginialverschweißte freie Ip4 aus anderen Ländern gegen einen kleinen Aufschlag an.