Beiträge von ChickenHawk

    Re: Hartz IV und das Ausbildungsgehalt


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Ist das normal so?
    Gibt es da keinen Ausweg?


    Auch auf die Gefahr hin, dass hier gleich wieder virtuell auf mich eingeprügelt wird:


    Ja das ist normal so.


    Der Normalfall sollte sein, dass man einer Erwerbstätigkeit nachgeht, dafür erhält man eine entsprechende Vergütung und muss davon dann seinen Lebensunterhalt bestreiten. (Auch wenn man es nicht glauben mag: Es soll sogar Azubis geben die mit ihrer meist recht schmalen Vergütung ihren gesamten Lebensunterhalt vollständig bestreiten müssen.)


    Wenn es vorher Geld vom Amt für die Tochter gab, dann war das eine Transferleistung die von der Allgemeinheit und allen Steuerzahlern getragen wurde. Insofern ist es eigentlich nur logisch, dass wenn jetzt eigenes Geld reinkommt die Transferleistungen entsprechend gekürzt bzw. eingestellt werden.


    Was hattest Du Dir denn vorgestellt? Das das Amt weiter bezahlt und die Dame "ihr" Geld dann zur freien Verfügung hat?


    Davon ab sind viele der "heißen" Tips im Hinblick auf "Haushaltsgemeinschaft" vs. "Bedarfsgemeinschaft" auch für die Füße da es unterm Strich immer aufs selbe hinausläuft. Davon ab ist es - sofern die Ausbildungsstelle im Wohnort der Mutter liegt - für eine 19jährige nicht so einfach bis unmöglich sich mal eben auf Staatskosten eine eigene Wohnung zu nehmen. Kann sie zwar machen, dann wird das Amt die dafür entstehenden Kosten nicht übernehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von J-Bio
    das ist die "Geplauder-Ecke" und hier wird doch normalerweise...geplaudert ;)


    Aber deswegen doch nicht zwingend über jede Belanglosigkeit...
    Wenn jetzt jeder hier einen eigenen "Bitte beachtet mich..." Beitrag aufmacht können wir das Geplauder gleich ganz dicht machen.

    Es geht nicht darum wann Du frühstens kündigen kannst, sondern wann spätestens.


    Wenn Du zum 01.12. beim neuen AG anfängst kannst Du auch heute schon zum 30.11. kündigen, darfst aber spätestens am 02.11. die Kündigung einreichen, damit es noch wirksam wird.


    Von daher muss man sich als AN hier nur bedingt einen Kopf machen, dass einzige was man für sich selbst entscheiden muss ist, wie lange will ich noch im alten Betrieb tätig sein mit dem Wissen der Kollegen dass ich zum Tag X weg bin.

    Zitat

    Original geschrieben von kabubasa
    Warum kommen immer wieder solche Bemerkungen auf, wenn sich jemand Gedanken und den Werterhalt seines Gerätes macht.


    Weil es in diesem konkreten Fall einfach lächerlich ist über welchen Furz und Feuerstein sich der TE hier den Kopf zerbricht.


    "Bekommt das Gerät Schäden wenn ich damit telefoniere..." sorry da kann man dann einfach nur mit dem Kopf schütteln. Natürlich ist es durchaus angebracht sich über Folien, Taschen oder andere Teile zum Schutz des Phones Gedanken zu machen, aber auch ein iPhone ist und bleibt nun mal ein Gebrauchsgegenstand.


    "Mikrokratzer" ist ein Begriff den wahrscheinlich 95% aller Handynutzer nicht mal kennen, wer hiermit ein Problem hat wenn das geheiligte Phone irgendwann mal eine optische Minmalbeschädigung hat, dem bleibt wirklich nur das Ding ungeöffnet in der Originalverpackung zu belassen.

    Zitat

    Original geschrieben von reffi
    Der Chef machte es daran deutlich, dass es wohl vorgekommen ist, dass er Ihm Dinge/Abläufe/Aufgaben 2-3 erklärt hat, er diese dann auch durchaus öfters, sagen wir mal 5-6 mal selbstständig und richtig ausgeführt hat (meist in der Neben- / Vorbereitungszeit), es dann aber im Hauptgeschäft (wenn die Küche brennt) passierte, dass er Fehler im Ablauf hatte, Dinge vergessen hatte ... und so etwas könne er während des Hauptgeschäftes nicht gebrauchen.


    Sorry ist jetzt nicht böse gemeint, aber dann hat der Chef nur nett verpackt das euer Filius (zumindest in dieser Küche) wirklich fehl am Platz ist.


    In der Gastronomie ist man darauf angewiesen, dass auch die Azubis funktionieren. Sofern wir jetzt hier nicht über Monsteranforderungen sprechen bei denen ein Lehrling im ersten Lehrjahr überfordert sein muss, dann würde ich als Chef von meinem Azubi auch erwarten, dass er Tätigkeiten die man ihm in Ruhe ein paar Mal erklärt hat und die er auch schon selbständig ausgeführt hat dann auch in einer Stresssituation auf die Reihe bekommt ohne das man ihm jemanden an die Seite stellen muss der jeden Schritt kontrolliert.


    Ja solche Fehler können gerade zu Beginn mal passieren, aber hier wird halt erwartet, dass so ein Fehler 1 oder max. 2 passiert und danach hat es zu laufen. So wie Du es hier beschreibst ist das aber wohl öfter vorgekommen und das macht es einem Chef dann auch schon wirklich schwer an diesem Azubi länger festzuhalten. (Zum Gemüse schrubben kann man auch ne Aushilfe beschäftigen.)


    Insoweit wäre hier wirklich die Überlegung ob es für euren Sohn nicht besser ist erstmal etwas mehr mit beiden Beinen im Leben zu stehen bevor er sich wieder in so einen stressigen Beruf stürzt.

    Auch für verkappte "Shit-Kicker" gibt es das hier:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=383628


    EDIT:
    Und mit Google findet man innerhalb von wenigen Sekunden das:
    http://www.johnvarvatos.com/Wa…/pd/c/6/np/-1/p/1065.html


    [Ok hier sind sie ausverkauft, aber wenn der "Hersteller" sie selbst schon nicht mehr führt wird es wohl knapp werden...]


    Auch sehr schön ein Kommentar dazu im Netz:


    "I saw a picture of Ed Westwick wearing these, flipped out and immediately wrote fashionkitty. I had to find them, i had to have them. Sure enough, she found 'em and i was relieved...--until I saw the price tag. It was a dark day."

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Würde die alte Regelung also tatsächlich zum 31.12.2010 auslaufen, hätte der Sachbearbeiter solche Regelungen nicht mehr - und die Regierung damit ein übergroßes Problem.


    Es besteht für den Dienstherren immer noch die Möglichkeit - sollte bis dahin wirklich keine Neuregelung getroffen worden seien - per Erlass den Sachbearbeitern eine entsprechende Handhabe einzuräumen was die Höhe der zu zahlenden Leistungen angeht. Anders als eine Gesetzesänderung bedarf es dazu keiner Zustimmung durch den BR. Und da wäre es dann nicht überraschend wenn der Leistungsanspruch sich zufälligerweise mit jetzigen Satz deckt. ;)


    Wem das dann nicht passt kann dagegen dann klagen, nur bis die Kiste durch ist hat wahrscheinlich schon zweimal die Regierung gewechselt und die Sätze wurden 5x neu berechnet.


    Von daher lohnt es in der Tat nicht hier sich über ungelegte Eier oder irgendwelche verfassungsrechtlichen Fragen einen Kopf zu machen. (Es würde den ein oder anderen sicherlich wundern wie viel Gesetze bzw. deren Neufassung nicht innerhalb der eigentlich vorgeschriebenen Fristen umgesetzt werden.)

    Was will er denn? Bzw. was sagt er zu der Kündigung durch den Chef? Fühlte er sich (realistisch) selbst auch so überfordert?


    Man mag von Berufsfachschulen halten was man will (ich bin da auch kein Freund von), nur die würden wenn überhaupt auch nur was bringen, wenn er selbst Lust und Spaß daran hat, sonst leiden die Noten entsprechend und das macht sich für eine spätere Bewerbung dann auch nicht wirklich gut.


    Von daher sollte es primär darum gehen, dass er selbst wissen muss was für ihn das Beste ist.