Beiträge von ChickenHawk

    Such zwar nicht direkt eine App aber ich denke es passt am besten hier rein:


    Gibt es irgendwelche schönen Alternativen zum Itunes/Apple HP App Store, so in der Richtung des appshopper.com?


    Hauptsächlich wäre es schon wenn man gezielter filtern könnte also in Richtung - Kategorie - Preis - Bewertung - "Herkunft" (ich brauche eher weniger jap. Apps).


    Habe für DE bisher nur einen Haufen unbrauchbarer Ref- und Werbungs verseuchten Laien-Seiten gefunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Ob das jedoch hilfreich ist lasse ich offen.


    Ich nicht:
    Wer als juristischer Laie meint sich selbst verteidigen zu wollen/können, der sollte dass nur tun wenn es ihm nicht wirklich wichtig ist, ob er den Prozess gewinnt oder verliert.


    Unabhängig von dem reinen Sachverhalt um den es sich bei dem Rechtsstreit dann drehen wird kann man aufgrund von vielen Fallstricken allein schon aus prozessrechtlichen Gründen (ZPO) da ganz übel auf die Nase fallen ohne das sich der Richter mit dem Kern des ganzen auch nur im entferntesten befasst hat.


    Insofern ist eine "Selbstverteidigung" vor Gericht nicht hilfreich sondern einfach nur gemeingefährlich.

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    DIE müssen sich überlegen ob es sch lohnt, warum sollte er zu einem Anwalt????


    Ich habe an dieser Stelle unterstellt, dass wenn die so hartnäckig sind sie nicht nach einer Rechnung/Mahnung aufgeben werden.


    Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistand ist in der Tat erst dann notwendig, wenn die Fa. nach einem etwaigen Mahnbescheid ins Klageverfahren geht.

    Zitat

    Original geschrieben von woojoo
    http://www.golem.de/1009/78326.html


    Aus dem Artikel "Ab dem 28. Oktober 2010 wird Vodafone das iPhone regulär vermarkten, berichtet Macnotes mit Verweis auf vertrauliche Quellen..."


    Also wie üblich wieder nur eine Wasserstandsmeldung ohne wirklich fundierten Kern.


    Ich verstehe diesen Hype der um die Exclusivvermarktung gemacht wird wirklich nicht, zumal sich an der Ausgangssituation: Teure Tarife, teures Gerät für den Kunden aber mal rein gar nichts ändert, nur man kann sich dann eben aussuchen von welchem Anbieter man sich quälen lassen will.

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Einkommen der Kinder wird nicht auf den Bedarf der Eltern angerechnet. Wenn das Kind durch eigenes Einkommen seinen Bedarf deckt, dann scheidet es schlicht aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Anderes kann bei einem (sicher nicht besonders hohen) Ausbildungsgehalt kaum gelten.


    Fazit: Wenn die Mutter, wie Du schreibst, nur noch 80 EUR erhält, verfügt sie noch über anderes (eigenes) Einkommen. Ansonsten kann es zu diesem Ergebnis nicht kommen.


    Jein, das sonstige "Einkommen" können z.B. auch Hartz IV Bezüge der Mutter sein. Der TE hatte jetzt ja nicht explizit dazu geschrieben ob die Mutter bisher insgesamt 500,- € für sich und Tochter erhalten hat oder ob die 500,- € nur für die Tochter waren oder oder oder.


    Unterstellen wir mal eine Bedarfsgemeinschaft in der Mutter und Tochter im H4 Bezug sind:


    Mutter Kind Erklärung


    351,- 287,- Regelleistung
    + 126,- Mehrbedarf Alleinerziehung
    + 190,- + 190,- Anteilige Unterkunftskosten und Heizung


    667,- 477,- Bedarf


    Hier hätte also die Mutter als "Vorsteher" der Bedarfsgemeinschaft also bisher 1.144,- € für beide erhalten.


    Hat die Tochter jetzt durch die Ausbildung ein anzurechnendes Einkommen (vereinfacht dargestellt) von 420,- €, bleiben von dem ursprünglichen Bedarf der Tochter in Höhe von 477,- € nur noch 57,- € Mehrbedarf.


    Die Mutter erhält damit also nur noch ihren eigenen + den Mehrbedarf der Tochter in Höhe von 724,- €.


    Die beiden mussten vorher also mit 1.144,- € auskommen und müssen es jetzt genauso (vorher ging der Bedarf der Tochter ja auch an die Mutter, nur wurde das so wahrscheinlich nicht empfunden weil das Geld nicht selbst verdient war, sondern vom Staat kam).


    Wie also schon geschrieben: Im Prinzip ändert sich durch die Aufnahme der Ausbildung nichts, nur ist die Familie dadurch eben auf weniger Transferleistungen vom Staat angewiesen.

    Schreib denen genau einen Brief in dem Du darauf verweist, dass Du durch einen Fehler den das Unternehmen zu verantworten hat bis heute noch keinen anständigen KVA für den Zaun erhalten hast und das sich aufgrund der Trägheit der Firma dieses Thema für Dich inzwischen auch erledigt hat und Du keinen Wert mehr auf den geänderte KVA legst.


    Entsprechend verweist Du darauf, dass Du deshalb auch die Rechnung über die 89,25 € nicht zahlen wirst, da die hierfür zu erbringende Leistung bis heute nicht erfolgt ist.


    Und dann warte ab wie die reagieren. Wenn es gut läuft buchen die das aus und Du hörst nie wieder was von denen, wenn Du Pech hast schicken die einen neuen KVA zusammen mit der Rechnung/Mahnung.


    Und dann musst Du Dir überlegen ob es sich lohnt wg. so einem Betrag zum Anwalt zu rennen und/oder die RSV zu bemühen um sich noch ein paar Monate länger mit denen rumzuschlagen.

    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Sorry wegen des eventuellen Missverständnisses:
    Mir geht es darum, dass der Tochter dann gar nichts von ihrer Ausbildungsvergütung überbleibt und sie das einfach an ihre Mutter abtreten muss.


    Hier ist das (am Ende der Seite) mal beispielhaft gut erklärt:
    http://www.gegen-hartz.de/nach…dene0344e199030cc990a.php


    "Nichts über bleibt" ist ja Auslegungssache. Anstatt weiterhin auf Geld vom Staat angewiesen zu sein kann sie ihren Bedarf zur Lebensführung nun selbstständig bestreiten was an sich ja eigentlich positiv zu sehen ist. Mehr Geld zur freien Verfügung hätte sie erst, wenn ihr Einkommen höher ist als der Bedarf nach SGB II bzw. als das was sie sonst vom Staat bekommen würde.

    Re: Re: Re: Hartz IV und das Ausbildungsgehalt


    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Dass die Tochter keine Transferleistungen mehr erhält, dürfte jeder akzeptieren. Es geht dem TE aber darum, dass auch der Mutter die Transferleistungen gekürzt wurden.


    Ja weil sie bisher Geld für die im Haushalt lebende Tochter erhalten hat. Ob das Geld also dem Kind oder dem Elterteil gekürzt wird spielt keine Rolle.