Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von Jako
    Ich weigere mich aber, dass einer Behörde erlaubt
    sein soll, ohne Grund in meine Wohnung/Haus kommen zu dürfen und mich über zu überprüfen.


    Nochmal, da es ja scheinbar wirklich schwierig zu verstehen ist: Es gibt einen Grund für die Kontrolle und zwar das Du Halter von scharfen Waffen bist, deren Besitz sonst verboten ist



    Zitat

    Die können gern einen Termin mit mir ausmachen und dann auch
    soviel kontrollieren wie sie wollen.


    Jetzt weiß ich nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll. (Das kann doch jetzt wirklich nicht ernst gemeint sein oder?)


    "Lieber Steuersünder,


    uns ist zu Ohren gekommen, dass bei Ihnen evtl. nicht alles so ordnungsgemäß läuft wie die Staatskasse es gern hätte. Wir würden daher gern - sofern es Ihnen passt und keine Umstände bereitet - am 15.11.2011 um 09:30 bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen.


    Wir bitte Sie in der zwischenzeit kein belastendes Material zu vernichten und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen


    Ihr Landeskriminalamt"


    Was sollen denn vorangekündigte Kontrollen bringen? Absolut gar nichts, weil natürlich jeder der nicht gerade voll auf den Kopf gefallen ist dann genau an diesem Tag die Auflagen erfüllen wird. Sinn und Zweck ist aber eben zu prüfen wie es sonst so mit der Lagerung aussieht - gerade eben wenn der Besitzer nicht weiß dass an diesem Tag eine Kontrolle ansteht.


    Zitat


    Abgesehen davon, dass dieses Regelung lange nachdem ich schon WBK hatte getroffen wurde, ich mir sie nicht freiwillig ins Haus geholt habe, sondern diese mir nachdrücklich aufgedrückt wurde, darf es nicht sein, dass für vermeintliche Sicherheit Grundrechte eingeschränkt werden.


    Stell Dir vor, man hat auch erst nachträglich den Kat mit Euro 4 Norm eingeführt, ebenso wie die tollen Feinstaubzonen etc. pp. Und das lange nachdem schon viele Bundesbürger ihren Führerschein gemacht haben. Also wirklich eine absolute Frechheit...


    Wie lange man im Besitz einer WBK ist ist vollkommen egal, eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen für den Besitz oder die Erlangung ist keine Einschränkung der Grundrechte.


    Zitat


    Keiner fragt sich, warum die Behörde ihr Bedürfnis nicht überprüft hat.



    Wer weiß, evtl. hatte die Frau einfach so viel zu tun, dass die Behörde es nicht geschafft hat mit Ihr einen Termin für die Überprüfung auszumachen... :rolleyes:


    Zitat


    OK, wenn ich das richtig verstehe, habe ich also mit dem Beginn dieses Sports einen Teil meiner
    Grundrechte aufgegeben und unterscheide mich nun von den anderen Bürgen dieses Landes.
    Interessante Argumentation.


    Völliger Unsinn, es ist auch möglich den Sport auszuüben ohne dass man dafür Waffe und Munition zwingend zu Hause haben muss. Egal ob viele Sportschützen das nun wahrhaben wollen oder nicht. Entsprechend hast Du nicht mit dem Sport Dir die Beschränkungen ins Haus geholt sondern mit dem Wunsch die Waffe zu Hause lagern zu dürfen. Die Ausübung des eigentlichen Schießsports ist sowieso nur auf den dafür vorgesehen Anlagen zulässig.



    Zitat


    Wenn du richtig verglichen hättest, hättest du schreiben müssen, dass jetzt die böse böse StVO der
    Polizei erlaubt, jederzeit und ohne Grund, bei dir zu klingeln, deinen Führerschein kontrollieren darf
    und auch den Ordnungsgemäßen zustand deines Autos. Solltest du dich weigern, wird dir der
    Führerschein entzogen und dein Auto beschlagnahmt. Wie würde dir das gefallen?


    Stell Dir vor: Es gibt sowas wie Verkehrskontrollen die im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden.


    Mit dem Führerschein erwerbe ich das Recht am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, also ist es nur logisch und konsequent, wenn die Teilnahme am selbigen dann auch entsprechend überwacht wird.


    Mit einer WBK erwirbt man das Recht eine Waffe im privaten Haushalt zu lagern, also ist auch hier nur die logische Konsequenz, dass die Behörden dann eben den betroffenen Bereich und nicht irgendwas anderes kontrollieren.


    Davon mal ab:
    Halter von Giftschlangen oder andere gefährlichen Tieren benötigen auch eine Erlaubnis und es wird von behördlicher Seite unangemeldet die Haltungsbedingungen kontrolliert. Warum echauffieren die sich nicht so und haben längst Verfassungsbeschwerde eingelegt? Sie sind ja schließlich genauso in "ihren Grundrechten eingeschränkt"... (Könnte es ggf. daran liegen, dass die Halter dieser Tiere - anders als einige der vehementen Sportschützen - ein Einsehen dafür haben, dass ihr Hobby auch potentielle Gefahren birgt?)

    Halleluja, die Telekom hat es dann jetzt doch nach 2 Wochen geschafft das Phone freischalten zu lassen.


    Aus den ursprünglichen 72 Std. Bearbeitungszeit (nur Werktage gerechnet) sind zwar 288 Std. geworden, aber hey wer will da schon kleinlich sein?


    Einziger bitterer Nachgeschmack:
    Wer da nicht penentrant der Telekom auf den Füßen steht, der wartet wohl bis zum jüngsten Gericht bis was passiert.

    Zitat

    Original geschrieben von zendel25
    Frage wäre natürlich auch, wenn das Monopol fällt ob dann die gelockten Geräte von T-Mobile vor Ablauf der zwei Jahre entsperrt werden.


    Und schon sind wir wieder in der Spekulationsecke. Selbst wenn das exclusiv Vertriebsrecht für die Telekom nicht mehr weiterbeseteht, warum sollte sich das auf alte unter anderen Bedingungen abgeschlossene Verträge dann auswirken?


    Davon mal ganz ab:
    Selbst wenn T-Mobile dann einen Unlock anbieten würde: Die kommen derzeit ja nicht mal mit der Entsperrung der alten 3G Geräte hinterher, also müsste der IP4 Besitzer wahrscheinlich eh 24 Monate warten bis sein Entsperrungsantrag bearbeite wurde ;)

    Re: Details zu fallendem iPhone Monopol in Deutschland


    Zitat

    Original geschrieben von Cyber84
    Ich würde gerne hier Gerüchte, Informationen, Details etc. sammeln - wundersamerweise gibt es hierzu wohl noch keinen übergreifenden Thread.


    Wie bereits geschrieben:


    Beiträge in denen Gerüchte "diskutiert" werden (egal ob Monopol oder Iphone5) werden geschlossen, weil es eben keine Diskussiongrundlage gibt außer wilden Vermutungen und Spekulationen.


    Wenn sich an dieser Front tatsächlich etwas tut wird man es hier sicher früh genug erfahren und dann wird es auch einen passenden Beitrag geben. Bis dahin: Füße stillhalten ;)

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    Original geschrieben von Jako
    Genau das ist nicht so, diverse sogenannte Aktionsbündnisse, Vereinigungen und auch im Bundestag vertretene Parteien fordern genau das.


    Stimmt so nicht. Die Grünen haben lediglich laut darüber nachgedacht ob man denn den Schießsport mit Großkaliber- und lethalen Waffen beschränken sollte. Von einem generellen Schießsportverbot hat keiner gesprochen auch das Aktionsbündnis Winnenden richtet sich lediglich gegen die private Aufbewahrung von Schusswaffen.


    Zitat


    Genau das wird ja mit der Neufassung des WaffG 2009 zu teilen aufgehoben.
    §36 WaffG Abs. 3: Sowohl in BW als auch in NRW haben die Behörden angefangen verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Falls sich ein Sportschütze ohne triftigen Grund weigert den Kontrolleuren Einlass zu verschaffen, droht ihm ein Entzug seiner Waffenbesitzkarte.


    Und wo bitte schön ist hier das Problem? Die wollen ja nicht in der dreckigen Unterwäsche wühlen sondern nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen und Munition kontrollieren. Und da alle Sportschützen ja so verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen sollte es doch eine Kleinigkeit sein, die Kontrolleure zufrieden zu stellen oder?


    Und wenn man schon auf irgendwelchen Gesetzen rumreitet, sollte man auch ein wenig von der Rechtssystematik verstehen, sonst wirkt die Argumentation einfach nur linkisch :rolleyes: :


    Das Recht auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" aus dem GG besteht erstmal für jeden. Der private Besitz von Waffen ist dagegen im GG nicht aufgeführt, er ist vielmehr grds. verboten.


    Wer nun der Meinung ist er will eine Waffe besitzen bedarf hier einer Erlaubnis, welche logischerweise auch an Bedingungen geknüpft ist. Sofern eine der Bedingungen nun ist, dass man sich Kontrollen gefallen lassen muss steht es mir immer noch frei zu entscheiden, ob und wie ich trotzdem eine Erlaubnis beantrage oder ob ich darauf verzichte. Die "Beschränkung" in den Grundrechten hole ich mir also selbst auf freiwilliger Basis ins Haus.


    Anders wäre es wenn ein Gesetz grds. für alle Bürger irgendwelche Kontrollen vorschreiben würde, dies wäre in der Tat dann nicht mit dem GG in Einklang zu bringen. Von daher wird die angesprochene Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben.


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    Außerdem ein Recht Autos fahren zu dürfen ist im GG auch nicht zu finden. ;)


    Richtig, die Berechtigung zum führen eines KFZ ergibt sich aus anderen Bestimmungen und ich brauche einen Führerschein (vergleichbar mit der Waffenbesitzerlaubnis).


    Jetzt schreibt mir doch aber tatsächlich die böse böse StVO vor wie ich zu fahren habe und dass ich nicht mit 300 Sachen durch die Ortschaft fahren darf.
    Man stelle sich sogar vor, dass wird - auch völlig verdachtsunabhängig - von fiesen Mitmenschen in ihren am Straßenrand geparkten Fahrzeugen und einem Blitzanlage kontrolliert. Und wenn man mich erwischt muss ich sogar meinen Lappen abgeben. Also da muss man doch dringend mal eine Verfassungsbeschwerde einlegen, schließlich wird man ja dadurch in seinen Grundrechten auf freie Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt...



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    Die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen halten die Sportschützen ein.


    Tun sie eben nicht, zumindest offensichtlich nicht außerhalb des Schießstands- Genügend negativ Beispiele sind ein paar Seiten vorher verlinkt. Und ansonsten wäre der Vater des Schützen von Winnenden jetzt auch nicht wg. fahrlässiger Tötung vor Gericht angeklagt.


    Man muss Tatsachen eben einfach auch mal zur Kentniss nehmen und nicht einfach ignorieren.


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    Sollten den Autos verboten werden, wenn irgendwann mal wieder einer durchdreht und mit dem Auto durch die Einkaufsstraße oder ein Volksfest brettert?



    "Mami Mami, der Peter hat mir auf den Kopf gehauen..."
    "Ja aber nur weil der Justin mich zuerst viel doller gehauen hat..."


    Es geht hier nicht um das Gefährdungspotential von Autos, Baseballschlägern oder sonstigen Dingen. Es geht hier um das Gefährdungspotential von scharfen Waffen in privaten Haushalten.


    Hier mit dem Finger auf andere zu zeigen: "Die sind aber auch ganz böse/gefährlich/etc. pp." ist vollkommener Unsinn und auch nicht wirklich sachdienlich. Das offensichtliche Problem löst man damit kein Stück.


    Und um das Autobeispiel noch mal aufzugreifen:
    Versuch so mal gegenüber der Polizei zu argumentieren solltest Du mal geblitzt werden. "Herr Wachtmeister aber der Golf da vorne war noch viel schneller als ich..." bin mal gespannt ob Du damit Aussicht auf Erfolg hast.

    Zitat

    Original geschrieben von leon
    Hast Du Beispiele, wo die Abrechnung auch heute schon anders läuft?


    Auch wenn der rosa Riese sonst nicht viel auf die Reihe bekommt:


    "Für Xtra Kunden ist die Anwahl der sprachgesteuerten Kurzwahl 2202 zunächst kostenlos, ab Weiterleitung zu einem persönlichen Berater (auf Wunsch des Kunden) kostet die Verbindung 0,09 €/Min..."


    http://www.t-mobile.de/service…e/0,20117,23333-_,00.html


    Und ich meine mich auch erinnern zu können, dass ein vergleichbarer Hinweis beim Anruf der Telekom Hotline aus dem (nicht T-Com) Festnetz vor dem Gespräch angesagt wird.

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    Original geschrieben von Jako
    Aber die interessanteste Frage ist, warum alle Sportschützen und damit schließe ich mich selbst mit ein, nun unter generallverdacht gestellt werden?


    Dass tun in dieser Diskussion mit Verlaub allein "die" Sportschützen selber indem sie sich geradezu herzzerreißend in ihrer vermeindlichen Opferrolle suhlen, so auch die Beiträge in der von Dir in der Signatur verlinkten Interessengemeinschaft.


    Kein "Externer" behauptet alle Sportschützen seien potentielle Mörder oder Amokläufer und bisher habe ich auch noch keine ernstzunehmende Stimmen vernommen die eine Abschaffund des "Schießsports" insgesamt fordern. Es geht bisher ausschließlich um einen sinvollen Umgang mit scharfen Waffen, deren Lagerung und Handhabung.


    "Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte" sorry auf der einen Seite den "Populismus" der Medien anprangen und dann mit sowas ums Eck kommen? Ja auch Waffenbesitzer haben Grundrechte, die stehen fein säuberlich aufgelistet in Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz .


    Das "Recht" scharfe und lethale Waffen und Munition zu Hause zu lagern ist darin aber nicht zu finden.


    Fakt ist, dass die mißbräuchliche Anwendung derartiger Waffen in den letzten Jahren zugenommen hat. Ergo ist das derzeitige Vergabe und Kontrollsystem nicht ausreichend um die Bevölkerung hier wirksam zu schützen. Also muss man auch fragen dürfen ob es nicht andere oder bessere Möglichkeiten gibt hier einen Rahmen zu schaffen bei dem ein sinvoller Interessenausgeleich zwischen der Gruppe der Sportschützen und "der Allgemeinheit" geschaffen wird.


    Und was den Kostenfaktor angeht: Ich würde gerne Formel 3 Rennen fahren, habe aber nicht das nötige Kleingeld. Überspitzt dargestellt: Zwingen wir jetzt alle Beteiligten den Sport oder das Hobby so günstig zu machen, dass jedermann Zugang dazu hat? Darf ich Sicherheitsbestimmungen wie z.B. einen Überrollbügel dann ignorieren weil ich sie mir nicht leisten kann?


    Wenn die Bestimmungen tatsächlich angepasst werden sollte und das Hobby damit teurer wird und es sich deshalb jemand ggf. nicht mehr leisten kann: Willkommen im Leben (welches bekanntermaßen kein Ponyhof ist)...


    Es wird teilweise ja gerade so getan als sollte hier irgendwem die Lebensgrundlage entzogen werden. Wer einen "Sport" betreiben möchte von dem ein gewisses Gefährdungspotential für andere ausgeht kann das eben nur tun wenn er sich die ganze Geschichte finanziell auch erlauben kann um die notwendigen Sicherheistbestimmungen und Auflagen zu erfüllen. So einfach ist das.

    Evtl. hat ein Mitarbeiter bei der Eingabe der Entsperrcodes für die 3G Geräte (ist ja gerade aktuell weil viele Verträge auslaufen) einen Zahlendreher bei der IMEI verursacht und Deine IMEI "noch mal" entsperrt (dafür wartet jetzt ein anderer armer Tropf nach wie vor auf seinen 3G unlock).


    Ansonsten:
    Mal die Phone mit Itunes "entsperrt" und danach wiederhergestellt? So bekommt man diesen Fehler zumindest bei den 3G in den Griff.

    Was heißt denn Gebühren ändern?


    Bis Du einen Menschen am Apparat hast ist das Gespräch kostenlos, der Zähler beginnt erst zu laufen wenn man mit dem "Operator" verbunden ist. Fertig.


    Technisch heutzutage überhaupt kein Problem.


    Die Regierung setzt damit im übrigen nur eine EU Vorgabe um.

    Da steht doch aber im Beispiel auch, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Tat ankommt.


    Wer innerhalb der Probezeit geblitzt wird, so dass es über 40 € Strafe und Punkte gibt, hat die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (nicht um 2 Jahre nach Bescheid) gleich mitgebucht.