ZitatOriginal geschrieben von Jako
Ich weigere mich aber, dass einer Behörde erlaubt
sein soll, ohne Grund in meine Wohnung/Haus kommen zu dürfen und mich über zu überprüfen.
Nochmal, da es ja scheinbar wirklich schwierig zu verstehen ist: Es gibt einen Grund für die Kontrolle und zwar das Du Halter von scharfen Waffen bist, deren Besitz sonst verboten ist
ZitatDie können gern einen Termin mit mir ausmachen und dann auch
soviel kontrollieren wie sie wollen.
Jetzt weiß ich nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll. (Das kann doch jetzt wirklich nicht ernst gemeint sein oder?)
"Lieber Steuersünder,
uns ist zu Ohren gekommen, dass bei Ihnen evtl. nicht alles so ordnungsgemäß läuft wie die Staatskasse es gern hätte. Wir würden daher gern - sofern es Ihnen passt und keine Umstände bereitet - am 15.11.2011 um 09:30 bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen.
Wir bitte Sie in der zwischenzeit kein belastendes Material zu vernichten und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen
Ihr Landeskriminalamt"
Was sollen denn vorangekündigte Kontrollen bringen? Absolut gar nichts, weil natürlich jeder der nicht gerade voll auf den Kopf gefallen ist dann genau an diesem Tag die Auflagen erfüllen wird. Sinn und Zweck ist aber eben zu prüfen wie es sonst so mit der Lagerung aussieht - gerade eben wenn der Besitzer nicht weiß dass an diesem Tag eine Kontrolle ansteht.
Zitat
Abgesehen davon, dass dieses Regelung lange nachdem ich schon WBK hatte getroffen wurde, ich mir sie nicht freiwillig ins Haus geholt habe, sondern diese mir nachdrücklich aufgedrückt wurde, darf es nicht sein, dass für vermeintliche Sicherheit Grundrechte eingeschränkt werden.
Stell Dir vor, man hat auch erst nachträglich den Kat mit Euro 4 Norm eingeführt, ebenso wie die tollen Feinstaubzonen etc. pp. Und das lange nachdem schon viele Bundesbürger ihren Führerschein gemacht haben. Also wirklich eine absolute Frechheit...
Wie lange man im Besitz einer WBK ist ist vollkommen egal, eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen für den Besitz oder die Erlangung ist keine Einschränkung der Grundrechte.
Zitat
Keiner fragt sich, warum die Behörde ihr Bedürfnis nicht überprüft hat.
Wer weiß, evtl. hatte die Frau einfach so viel zu tun, dass die Behörde es nicht geschafft hat mit Ihr einen Termin für die Überprüfung auszumachen... ![]()
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OK, wenn ich das richtig verstehe, habe ich also mit dem Beginn dieses Sports einen Teil meiner
Grundrechte aufgegeben und unterscheide mich nun von den anderen Bürgen dieses Landes.
Interessante Argumentation.
Völliger Unsinn, es ist auch möglich den Sport auszuüben ohne dass man dafür Waffe und Munition zwingend zu Hause haben muss. Egal ob viele Sportschützen das nun wahrhaben wollen oder nicht. Entsprechend hast Du nicht mit dem Sport Dir die Beschränkungen ins Haus geholt sondern mit dem Wunsch die Waffe zu Hause lagern zu dürfen. Die Ausübung des eigentlichen Schießsports ist sowieso nur auf den dafür vorgesehen Anlagen zulässig.
Zitat
Wenn du richtig verglichen hättest, hättest du schreiben müssen, dass jetzt die böse böse StVO der
Polizei erlaubt, jederzeit und ohne Grund, bei dir zu klingeln, deinen Führerschein kontrollieren darf
und auch den Ordnungsgemäßen zustand deines Autos. Solltest du dich weigern, wird dir der
Führerschein entzogen und dein Auto beschlagnahmt. Wie würde dir das gefallen?
Stell Dir vor: Es gibt sowas wie Verkehrskontrollen die im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden.
Mit dem Führerschein erwerbe ich das Recht am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, also ist es nur logisch und konsequent, wenn die Teilnahme am selbigen dann auch entsprechend überwacht wird.
Mit einer WBK erwirbt man das Recht eine Waffe im privaten Haushalt zu lagern, also ist auch hier nur die logische Konsequenz, dass die Behörden dann eben den betroffenen Bereich und nicht irgendwas anderes kontrollieren.
Davon mal ab:
Halter von Giftschlangen oder andere gefährlichen Tieren benötigen auch eine Erlaubnis und es wird von behördlicher Seite unangemeldet die Haltungsbedingungen kontrolliert. Warum echauffieren die sich nicht so und haben längst Verfassungsbeschwerde eingelegt? Sie sind ja schließlich genauso in "ihren Grundrechten eingeschränkt"... (Könnte es ggf. daran liegen, dass die Halter dieser Tiere - anders als einige der vehementen Sportschützen - ein Einsehen dafür haben, dass ihr Hobby auch potentielle Gefahren birgt?)