Wer hat Dich wann und wo aufgehalten?
Und by the way:
Nur weil wir die EU haben, heißt das deswegen noch lange nicht dass ein Zöllner oder Polizist einen bei EU-Reisen nicht mal etwas genauer beleuchten kann wenn ihm irgendwas komisch vorkommt.
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Wer hat Dich wann und wo aufgehalten?
Und by the way:
Nur weil wir die EU haben, heißt das deswegen noch lange nicht dass ein Zöllner oder Polizist einen bei EU-Reisen nicht mal etwas genauer beleuchten kann wenn ihm irgendwas komisch vorkommt.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Mir fallen leider nicht die passenden Suchbegriffe dazu ein.
Verwegener Vorschlag:
"Betriebsbedingte Kündigung" und "Neueinstellung"
liefert u.a. das:
http://www.frag-einen-anwalt.d…einstellung-__f41085.html
Selbst in der hinterletzten Ecke gibt es dort irgendwo immer ein WLAN.
Haben die Motels früher mit Pool und Farb TV geworben gehört heute WLAN (oder besser WiFi) zum guten Ton.
Persönlich würde ich einfach entweder dort beim ersten Stop ein Navi kaufen, oder das vom Vermieter nehmen (kann man auch direkt bei der Wagenabholung noch "nachbuchen"), dieses ganze Gewürge mit mobiler Handy-Navigation liegt mir persönlich gar nicht.
Oder noch eine Variante:
Anstelle eines reinen KFZ-Navis eine Garmin o.ä. - Outdoorgerät besorgen, dann die notwendigen OSM-Karten für lau aus dem Netz besorgen und gut ist. Dann hat man gleich auch noch für etwaige Wandertouren immer einen kleinen Begleiter an der Seite der einen wieder zum Auto zurückfinden lässt.
Gab es nicht sogar mal temporär eine eigene Unterkategorie bei Ebay für "OVP"?
Davon ab: 98% der Verpackungsverkäufe legen es darauf an, dass die Bieter durch ihre Beschreibungen getäuscht werden. Allein solche Sachen zu schreiben wie:
"Bietet platz für:
-IPhone
-Headset
-Ladekabel
-..."
sind da doch ein sehr deutliches Zeichen. Anbieter die auf derartige Tricksereien verzichten bekommen im Schnitt 10-15 € für ihre OVP.
Aber: Wer lesen kann ist klar im Vorteil, gerade bei Ebay ![]()
Der Dr. Vater ist hier nicht notwendig, es reicht schon wenn man die TT Regeln (die man ja bei der Anmeldung in diesem Forum gelesen und akzeptiert hat) befolgt:
"Wie formuliere ich das Thema richtig?
Formuliere das Thema mit aussagekräftigen Stichwörtern, oder einem kurzen Satz, der das Problem möglichst genau beschreibt....Desweiteren sollte aus dem Thema ersichtlich sein, ob es sich um eine Information handelt oder um eine Frage, also achte bitte auch auf die Interpunktion."
Wenn jetzt alle hier anfangen würden ihre Thementitel so "hinzurotzen" dann wäre das für die anderen User eine "Heidenspaß", von daher wenn man schon Mist macht, dann sollte man nicht auch noch rumpampen.
ZitatOriginal geschrieben von cellphones
Und ich denke mal, 4* sind auch dort 4*, oder? (Wahrscheinlich hätte ich die Berichte erst garnicht lesen sollen ;))
Nö deswegen heißt es bei sowas auch immer "Landeskategorie".
Den Standard der in DE als Messlatte gelegt wird kann und darf man in anderen Ländern nicht erwarten, hier reicht es schon nach FR oder GB zu schauen, dort gibt es sehr viel eher mehr Sterne als es in DE für vergleichbare Hotels geben würde.
Von daher sollte man sich weniger von irgendwelchen Sternen als von unabhängigen Bewertungen leiten lassen. Für 55 €/Nacht kann ich mir nur schwer vorstellen einen mit DE vergleichbaren 4-**** Standard zu bekommen, d.h. deswegen ja aber noch lange nicht, dass die Unterkunft deswegen schlecht ist. Wenn die Bilder i.O. sind und man sonst auch nichts negatives über das Hotel findet sollte das schon ok sein.
ZitatOriginal geschrieben von mazak
Sicher ist das Brunner nicht Tod wäre hätte er nicht zuerst losgeschlagen und (so einige Zeugen) aggressiv auf die beiden losgegangen wäre(nicht umgekehrt).
Einspruch euer Ehren, Hörensagen.
Stattgegeben...
Die Journalistin schreibt über die zweifelhafte Zeugenaussage eines bedingt Beteiligten. Was beweist das? Genau gar nichts.
Das Gericht hat die Aussage des Lokführers angehört, bewertet und entsprechend gewürdigt. Scheinbar ist seine Version (im Vergleich zu den Aussagen anderen Zeugen) nicht wirklich so belastbar gewesen.
ZitatEin bisschen ein übermotiviertes Vorgehen für einen 50 Jährigen mit Herzfehler, zumal die Jugendlichen die er beschützt hat nicht mehr in Gefahr waren. ]
Da Du ja immer so spitzenmäßig informiert bist, ist Dir sicherlich auch bekannt, dass das Opfer gar nichts von seinem Herzfehler wusste?
Die einzigen die "übermotiviert" zu Werke gegangen sind waren die Täter und bitte nicht vergessen - sie haben zuvor Kinder bedroht und wollten diese berauben. Selbst wenn sie dafür dann eine "Watschen" bekommen haben wäre das ja nicht unbedingt verkehrt oder übertrieben. Dagegen jemanden der am Boden liegt noch auf den Kopf zu treten - das ist mit nichts zu entschuldigen.
ZitatOriginal geschrieben von mazak
Unser "Tapferer U Bahn Held" hat also zuerst losgeschlagen, dafür kriegt man also ein Bundesverdienstkreuz.
1. Das war eine S-Bahn, keine U-Bahn...
2. Für derartige Aussagen mal ein freundlichen Hinweis auf Herr Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat..."
Warst Du dabei und hast das alles live beobachtet? Wahrscheinlich doch nicht, also hast Du Dein gefährliches Halbwissen auch nur aus den Medien die Deiner Meinung nach ja die Richter geblendet haben sollen.
"Brunner habe zwar als erster zugeschlagen - das sei jedoch aus Notwehr geschehen, als die Angeklagten „mit breiten Schultern“ und „geballten Fäusten“ auf ihn zugekommen seien, betonte Baier. "
http://www.welt.de/aktuell/art…-Lebenslang-bekommen.html
Und selbst wenn er nicht aus Notwehr den ersten Schlag gelandet hätte ist das dann noch lange keine Rechtfertigung für die Täter ihn dann totzuprügeln. Und das Bundesverdienstkreuz hat er nicht für den Schlag bekommen, sondern dafür, dass er anders als viele eben nicht weggeschaut hat als Kinder in der Bahn bedroht wurden und ausgeraubt werden sollten.
diger
Deine Forderung ist dann aber keine Strafe sondern Rache und das ist nicht Sinn und Zweck eines Rechtssystems.
Und natürlich müssen solche Leute deutlich spüren, dass sie mit derartigen Taten nicht einfach so durchkommen. Meine Aussage war nur darauf bezogen, dass man sich eben jetzt nicht groß aufregen sollte ob es 2 Jahre mehr oder weniger als Strafmaß gibt, weil das unterm Strich nichts ändert.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Nein, denn meine eigentliche Frage lautete:
Die aber auch am eigentlichen Kern vorbeigeht.
Das Knöllchen ist ja nicht vom Leiter der Ordnungsdienstes ausgestellt, er ist lediglich als Zeuge benannt.
Und ja: Es kann Dich jeder Tag und Nacht "anzeigen" bzw. wenn der Herr am Sa. Abend Dein (unzweifelhaft falsches) Parkverhalten feststellt, kann er davon ein Foto mit der Digi-Cam machen und dass am Mo. dann auf der Dienststelle anzeigen. Oder eben auch nur mündlich ohne Foto.
Also nicht diskutieren, sondern zahlen und künftig nicht mehr auf Bürgersteigen parken, dann braucht man sich um derartige Dinge auch keinen Kopf mehr zu machen.
ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Finde das Urteil allerdings sehr begrüssenswert. Nahe an der Höchststrafe, das hat Signalwirkung, ganz egal, wie das mit der Revision ausgeht, erstmal ist es ein Zeichen.
Wobei es im Prinzip eigentlich auch egal ist, ob es jetzt 7 oder 10 Jahre werden.
Das Opfer wird dadurch nicht wieder lebendig und - seien wir mal ehrlich - die Wahrscheinlichkeit, dass aus den beiden Tätern nach der Haft noch mal produktive Teile unserer Gesellschaft werden ist doch verschwindend gering.
Die Chance hier eine vollständige "Resozialisierung" durch Haft zu erreichen sind bei dem Hintergrund und der Historie gleich Null. Im Ergebnis zahlen wir jetzt also über unsere Steuern erstmal den Gefägnisaufenthalt und danach die staatlichen Bezüge für die Täter. Im Ergebnis haben also alle verloren und da spielt das Strafmaß dann nur eine untergeordnete Rolle.